Fachverbände: Bundesteilhabegesetz jetzt!

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Berlin (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben heute die Bundesregierung aufgefordert, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weiter zu verfolgen und die Verbindung zwischen Bundesteilhabegesetz und den 5 Milliarden Euro kommunaler Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht in Frage zu stellen. "Das eine ist unbedingte Voraussetzung für das andere. Das Bundesteilhabegesetz darf auf keinen Fall gefährdet werden. Es ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode", wird in einer Erklärung "Bundesteilhabgesetz jetzt!" der Konferenz der Fachverbände betont, die etwa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit sogenannter geistiger oder mehrfacher Behinderung in Deutschland repräsentieren.

Verbunden mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung und Anpassung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sollen den Bundesländern und Kommunen 5 Milliarden Euro an Bundesmitteln zufließen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dieses aufgegriffen und beide Vorhaben miteinander verknüpft. Die Bundesregierung hat im Juli dieses Jahres die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die große Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Leben mit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Im September sind neue Überlegungen für die kommunale Entlastung durch den Bund bekannt geworden. Die 5 Milliarden Euro sollen, so die Überlegungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Hamburger Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, nun nicht über das neu zu schaffende Bundesteilhabegesetz, sondern für die Übernahme anderer Kosten vom Bund an die Kommunen fließen. Bisher hatte der finanzielle Druck den Einigungswillen zwischen Bund, Ländern und Kommunen für ein Bundesteilhabegesetz befördert. Dieser Antrieb droht nun verloren zu gehen. In der Konsequenz kann dies bedeuten, dass das Gesetzesverfahren mit deutlich weniger politischem Willen voran gebracht wird oder sogar scheitert. Die Menschen mit Behinderung, ihre Familien und die sich für sie einsetzenden Verbände kämpfen seit Jahren für ein modernes Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung, das die ihnen zustehenden Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention angemessen umsetzt.

Lesermeinungen zu “Fachverbände: Bundesteilhabegesetz jetzt!” (1)

Von Dagmar B

Zitat:

Dieser Antrieb droht nun verloren zu gehen.....

Ich denke mal der Wille war nie anwesend.
In der Beantwortung der Fragen für den Fachausschuß kann man doch deutlich nachlesen,das die Bundesregierung der Ansicht ist,die BRK wäre schon längst umgesetzt.

Nett ist ja auch nochmal die an den Haaren herbeigezogene geschichtliche Zusammenfassung über die Entstehung der Sonderschulen in Deutschland in den Antworten an den Fachausschuß.
Da behauptet die Bundesregierung,die Sonderschulen wären erst nach den Nazis entstanden.
Dabei müßte von den werten Damen und Heren ja nur mal einer im Online Handbuch Inklusion zu lesen,um etwas Realität in das Gesumse zu bringen.
Denn im Handbuch steht:

Das Preußische Krüppelfürsorgegesetz (1920) und das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (1924) bewirkten, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gezählt und erfasst wurden und ihre Bildung auf eine spätere Erwerbsfähigkeit ausgerichtet wurde. Nun hatten auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die Möglichkeit, Schulen zu besuchen. Allerdings waren dies besondere, meist an Heime angeschlossene Schulen, wo sie getrennt von anderen Menschen lernen und wohnen mussten. Aufgrund dieser Trennung und Aussonderung setzte sich in dieser Zeit die Vorstellung durch, Behinderung sei etwas Medizinisches, Fremdes und rein Problematisches. Diese Vorstellung begleitet uns bis heute.

Mediziner, Medizinerinnen, Pädagoginnen und Pädagogen forschten und arbeiteten jetzt in speziellen Wissenschaftszweigen. In dieser Zeit wurde beispielsweise mit der sogenannten "Krüppelpädagogik" eine besondere Pädagogik für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen begründet. Es entstanden spezielle Heime und Anstalten, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen mussten.

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