Arbeitsassistenz im Ehrenamt

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Deutsche Flagge auf dem Reichstag
Deutsche Flagge auf dem Reichstag
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Ilja Seifert hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, damit Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt geregelt wird. Der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland will mit der Petition, die noch bis zum 15. Dezember unterstützt werden kann, erreichen, dass dies verbindlich (möglichst gesetzlich, hilfsweise per Verordnung) klargestellt wird. Ehrenamtliche (unentgeltliche) Arbeit sei Arbeit und  für schwerbehinderte Personen bestehe folglich ein Anspruch auf Arbeitsassistenz.

Seifert führte dafür vier Gründe ins Feld, darunter die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit fünf Jahren geltendes Recht in Deutschland ist. Sie bekräftige den Anspruch von Menschen mit Beeinträchtigungen auf Arbeit, auf gesellschaftliches und politisches Engagement, auf Interessenvertretung und Erfahrungsaustausch. "All das gehört zu den Aufgaben von Vorstandsmitgliedern, insbesondere von Vorsitzenden entsprechender Selbsthilfeorganisationen bzw. Interessenvertretungen", so der 63-jährige ehemalige Bundestagsabgeordnete. Die Behindertenrechtskonvention verpflichte, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dies möglich sei. Arbeitsassistenz wäre eine geeignete Maßnahme.