Behinderungsbegriff auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Porträtfoto Uwe Schummer
Porträtfoto Uwe Schummer
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Auf Einladung des arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Karl Schiewerling, fand ein Fachgespräch über den aktuellen Behinderungsbegriff und notwendige Änderungen mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention statt. Dies teilte der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion Uwe Schummer mit. In den Stellungnahmen der Sachverständige von Verbänden und Wissenschaft sei deutlich geworden, dass der bisherige Begriff von Behinderung, wie er im Sozialgesetzbuch IX definiert ist, überarbeitet werden muss. Er blicke allein auf die Ursache und die medizinischen Aspekte von Behinderung. Wichtig seien jedoch aus Sicht der ExpertInnen die Folgen der Behinderung, die eine beeinträchtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verursachen können.

Karl Schiewerling verwies auf die Gefahr, dass je konsequenter wir eine reine Leistungsgesellschaft aufbauten, desto mehr Menschen blieben dabei auf der Strecke, die nicht mehr mithalten und sich dadurch in ihrer Teilhabefähigkeit eingeschränkt fühlten. "Bei der Neudefinition des Behindertenbegriffes sollte daher beim Menschen und seinen individuellen Bedarfen angesetzt werden", forderte Karl Schiewerling.

Vor allem psychische Erkrankungen seien auf dem Vormarsch. Immer weniger psychisch Erkrankte fänden den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt, ihnen bleibe oft nur die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). "Für diese Menschen brauchen wir neue, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, die kreative Lösungen erfordern und eine trägerübergreifende Zusammenarbeit voraussetzen. Das bis heute verbreitete `Kästchendenken` müssen wir überwinden und die Menschen mit ihren Fähigkeiten in den Blick nehmen", sagte der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion, Uwe Schummer.

Wichtig sei ein betriebliches Frühwarnsystem, um psychische Erkrankungen in der Belegschaft rasch zu erkennen und schnelle Hilfen einzuleiten. Dies könnten vor allem die Schwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen leisten. "Sie sind die Inklusionsexperten in den Betrieben. Ihre Arbeit ist unverzichtbar, daher müssen wir ihre Stellung stärken. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag angekündigt", bekräftigte Uwe Schummer.