Benachteiligung behinderter Heimkinder beenden
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Mainz (kobinet) Die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD), ein Zusammenschluss ehemaliger Heimkinder in Ost und West, kritisierte bei ihrem Bundestreffen am 16. und 17. März in Mainz die Blockade der Bundesländer für eine Entschädigung ehemaliger Heimkinder, die in Behindertenheimen und in Kinderpsychiatrien Gewalt erfahren mussten.
"Es kann nicht sein, dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Für diejenigen, die in den Kinderheimen Misshandlungen durchmachen mussten, zahlt nun der Fonds Heimerziehung Jugendhilfe materielle Leistungen zur Anerkennung ihres Leids. Kinder in Behindertenheimen und Psychiatrien, die Gewalt und Ohnmacht erleben mussten, sollen jedoch keinen Cent und keinerlei Anerkennung ihres Leids bekommen. Diese Haltung der SozialministerInnen der Länder können wir nicht verstehen", erklärte die Ombudsperson Prof. Peter Schruth. Die Arbeits- u. Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) hat sich im November letzten Jahres gegen eine finanzielle Beteiligung an einer Fondslösung für diesen Personenkreis ausgesprochen und mit dem Vorschlag, man solle doch das geltende Opferentschädigungs- und das Rentenversicherungsrecht nutzen, eine Beerdigung erster Klasse erklärt. "Dies ist für die Betroffenen ein Schlag ins Gesicht und nicht nachvollziehbar."
"Wir fordern die Länder, den Bund und die Kirchen auf, schnellstmöglich die Rahmenbedingungen für eine Fondslösung für die Betroffenen leicht erreichbarer Hilfen in angemessener Art aufzubauen. Einer gesellschaftlichen Aufarbeitung dieser leidvollen Geschichte darf nicht aus dem Wege gegangen werden. Weiter fordern wir dazu auf, bereits jetzt schon eine Gruppe Betroffener und Fachleute mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass sofort mit der Arbeit für die Betroffenen begonnen werden kann", erklärte Prof. Peter Schruth. Angesicht des Unrechts und des zunehmenden Alters der Betroffenen sei jede Verzögerung der dazu arbeitenden Arbeitsgruppe des Bundes und jedes längere Warten für die Betroffene herzlos und zynisch, machten Nora Kral, Wolfgang Petersen und Prof. Peter Schruth von der AeHD in einer Presseerklärung deutlich.
Wie schändlich und bürokratisch in Deutschland mit der Entschädigung von Opfern umgegangen wird, die von den Kirchen bzw. sogenannten caritativen oder staatlichen Einrichtungen Gewalt erfahren mussten, zeigt ein Film, der am 16. März in der ARD zum Umgang mit dem sexuellen Missbrauch der Kirchen ausgestrahlt wurde.