Liste des behindertenpolitischen Versagens

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Heiko Kunert
Heiko Kunert
Bild: M+M Buddenbohm

Hamburg (kobinet) Die Behindertenpolitik in Deutschland bewegt sich für Heiko Kunert aus Hamburg irgendwo zwischen Trauerspiel und zynischer Frechheit. "Der diskriminierende Wolf kommt im Schafspelz der Inklusion daher. Die Hauptverantwortung hierfür trägt die Bundesregierung. Ein #Aufschrei fehlt oder geht im medialen Flüchtlings-Pegida-Terrorismus-AfD-Kriegs-Getöse unter", schreibt er in seinem Blog Blind-PR und präsentiert eine schonungslose Liste des behindertenpolitischen Versagens.

Im folgenden dokumentieren wir die Liste von Heiko Kunert mit 14 Punkten des behindertenpolitischen Versagens der Bundesregierung:

  1. Die Bundesregierung blockiert eine Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Während sich alle anderen EU-Staaten einig sind, hat es das große, reiche Deutschland nicht nötig, seine rund 10 Mio. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen.
  2. Auch auf das Menschenrecht auf Bildung pfeift die Bundesregierung. Sie blockiert die Ratifizierung des Marrakesch-Vertrags, der blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zur Literatur erleichtern sollte.
  3. Offen verstößt Deutschland gegen EU-Recht, indem Asylbewerber hierzulande keinen Rechtsanspruch haben, in Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgenommen zu werden. Dabei sind dies häufig die einzigen Stellen, die auf die besonders prekäre Lage von Flüchtlingen mit Behinderung eingehen.
  4. Mit großem Trara lässt sich – insbesondere der sozialdemokratische Teil der Bundesregierung – für die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns feiern. Der Schönheitsfehler: Der Mindestlohn gilt nicht für Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten.
  5. Immer noch gibt es in unserem demokratischen Land, Gesetze, die Menschen mit Behinderung das Wahlrecht entziehen.
  6. Vergewaltigungen behinderter Frauen werden, zumindest noch, weniger hart bestraft als Vergewaltigungen nichtbehinderter.
  7. Taubblinde Menschen warten seit Jahren auf mehr Teilhabe. Ein erster Schritt sollte die formale Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinderung sein. Ausdrücken sollte sich dies durch die Einführung eines Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis. Doch die Umsetzung wird bis heute verschleppt.
  8. Während sich bei der Politik für taubblinde Menschen nichts bewegt, scheint es so, dass es bei Leistungen für blinde Sozialhilfeempfänger sogar einen Schritt zurückgeht. Die Unterstützung für diesen Personenkreis, die Blindenhilfe, soll zu einer Leistung zweiter Klasse werden, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht.
  9. Sie schaut auch tatenlos zu, während die Lebensverhältnisse blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen in Deutschland immer stärker auseinanderklaffen. Dabei verpflichtet das Grundgesetz sie eigentlich dazu, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Statt dies mit einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu tun, nimmt sie die Negativspirale beim Blindengeld in den Bundesländern einfach hin.
  10. Die Bundesrepublik hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Im vergangenen Jahr hat ein Fachausschuss der Vereinten Nationen den Stand der Umsetzung bewertet und eine Vielzahl von Lücken entdeckt. Der Ausschuss nennt u.a. das Verbot von Sterilisationen behinderter Menschen ohne deren freie Einwilligung, den Rückbau des segregierenden Schulwesens und die Schaffung eines inklusiven Notrufs und Katastrophenschutzes.
  11. In diesem Monat präsentierte Sozialministerin Andrea Nahles das neue Bundesgleichstellungsgesetz. Das bringt zwar einige wenige Verbesserungen, klammert aber den ganzen Bereich von Benachteiligungen durch die Privatwirtschaft aus. Es ist so halbherzig, dass selbst die Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen nicht anders konnte, als das Gesetz öffentlich zu kritisieren.
  12. Und was ist mit dem größten behinderungspolitischen Projekt dieser Legislaturperiode, dem im Koalitionsvertrag angekündigten Bundesteilhabegesetz? Zunächst einmal brach die Bundesregierung kurzerhand ihren eigenen Koalitionsvertrag, in dem sie die finanzielle Entlastung der Kommunen (rund fünf Mrd. EURO) unvermittelt von der Agenda strich und damit einen großen Wurf von Vornherein beinahe unmöglich machte.
  13. Seitdem wird verzögert. Ein ausführlicher Beteiligungsprozess von Menschen mit Behinderung erweist sich zunehmend als Augenwischerei.
  14. Die Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen müssen dieser Tage feststellen, dass vom Paradigmen-Wechsel in der Behindertenpolitik wenig bis nichts übrig geblieben ist. Vielmehr scheint das Bundesteilhabegesetz – wenn die Vorzeichen stimmen – für viele Betroffene mehr Nachteile als Vorteile zu bringen. Verständlich, dass die Regierung den Gesetzentwurf so spät wie irgend möglich veröffentlicht, um eine gesellschaftliche Debatte möglichst kurz zu halten.

Aber muss die Regierung überhaupt einen #Aufschrei behinderter Menschen fürchten? Wann berichten denn große Radio- und Fernsehsender, Leitmedien wie Spiegel oder SZ über Deutschlands skandalöse Behindertenpolitik, wann erheben Meinungsführer in Blogs und sozialen Medien ihre Stimme gegen eine Bundesregierung, die bremst und blockiert statt sich für Inklusion und Barrierefreiheit einzusetzen? Wann gehen die Millionen Menschen mit Behinderung – immerhin 11% der Bevölkerung – auf die Straße? Wann werden wir sichtbar? Ich denke, es wird allerhöchste Zeit, schreibt Heiko Kunert in seinem Blog.

Link zum Blogeintrag von Heiko Kunert

Lesermeinungen zu “Liste des behindertenpolitischen Versagens” (11)

Von Sphinx

@ Madevihotepa82
Ebenso (wie Sie) möchte ich gern wissen, wohin ein beträchtlicher Teil der Löhne der in den Werkstätten für Behinderte (einschließlich in den zu den Werkstätten gehörenden Tagesförderbereichen) an die dort behinderten Beschäftigten NICHT ausgezahlt wird, gegeben wird.
Welch' (für mich, als Außenstehende) befremdliche Buchführung (Buchhaltung) mag in den Werkstätten für Behinderte vor sich gehen, was das offensichtliche Abzweigen des überwiegenden Teils des Beschäftigtenlohnes anbelangt.

Von Madevihotepa82

Es müssen zum Beispiel auch alle die Betriebe oder Behindertenwerkstätten mehr in die Pflicht genommen werden, da viele ihrem eigentlichen Dienst bzw. Auftrag gar nicht nachkommen. Nicht umsonst lässt sich mit behinderten Menschen - zumindest in Deutschland - viel Geld verdienen. Die Werkstätten erhalten für jeden Werkstattbeschäftigten bis zu 1200 Euro im Monat. Der durchschnittliche Werkstattlohn beträgt knapp unter 180 Euro im Monat. Oder anders ausgedrückt: Die Werkstätten erhalten pro Jahr um die 4 Milliarden Euro Sozialhilfegelder. Die Werkstätten erzielen durch ihre wirtschaftliche Tätigkeiten (Produktion, Dienstleistung) um 2 Milliarden Euro. Die Lohnsumme der Werkstattbeschäftigten beträgt um die 0,5 Milliarden Euro. Die Vermittlungsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt liegt unter 0,5 Prozent.Die berechtigte Frage ist – wenn insgesamt um die 6 Milliarden Euro in den Werkstätten bewegt werden und hiervon nur 0.5 Milliarden als Lohnsumme den Werkstattbeschäftigten zukommen – wohin gehen die Gelder?

Von Madevihotepa82

Eine Unbekannte schrieb mal: Das Problem hast du in jeder Werkstatt. Natürlich ist es so gewollt. Das behinderte und psychisch kranke Menschen nicht auf den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, auf gleicher Augenhöhe mit nicht behinderten Menschen leben können und ein angemessenes Gehalt verdienen, liegt schlicht daran, das sich die Unternehmen von der Pflicht Behinderte einzustellen durch die Ausgleichsabgabe und steuerliche Vergünstigungen bei der Auftragsvergabe an Werkstätten "freikaufen" können. Warum also sollte ein Arbeitgeber entsprechende Möglichkeiten schaffen, wenn er diese eher kostengünstige und unproblematische Alternative hat - im gleichem Atemzug argumentieren dann die Werkstätten, das sie keine Möglichkeit zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sehen - wie auch, wenn eben die Stellen fehlen. Da sieht man recht deutlich, das dieses System Hand in Hand läuft. Daher verwundert es nicht, das Deutschland zögert, die von Deutschland unterschriebene UN-Behindertenrechtskonvention seit nunmehr sechs Jahren gesetzlich umzusetzen oder gegen solche Zustände einschreitet, da sich sonst die Politik ihre Brötchengeber madig machen würde. Die Werkstätten nehmen derweil natürlich mit Kußhand die Gelder von den Trägern und haben quasi das "Gewaltmonopol" gegenüber ihren "Klienten" , da natürlich ihre Einschätzung maßgebend ist, nicht die des "Klienten". So verschafft man sich noch zusätzlich das eigene Personal. Ich arbeite selbst in einer WfbM, bin durch Krankheit dort hineingerutscht. Mit Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat es nichts, aber überhaupt nichts zu tun. Es gibt nicht einmal zielorientierte Maßnahmen. Man ist nur ein Baustein für den Erhalt von Arbeitsplätzen jener, die ein paar Stockwerke höher sitzen. Die WfbM haben den Auftrag zu Rehabilitation und Integration. Beides findet man größtenteils nicht. WfbM- no go. Definitiv.

Von Madevihotepa82

Für mich spielt es keine große Rolle, wenn ich höre, das man dort nicht Akkord arbeiten muss, viele Pausen zur Verfügung hat oder man bestimmte Arbeiten manches mal, verweigern kann und auf seinen Gesundheitszustand verweist. Sich also in einen sogenannten Ruheraum legen kann. Ebenso ist es unerheblich, ob man 407€ und 25 Cent in die Rentenversicherung eingezahlt bekommt und nach 20 Jahren Anspruch auf eine EU-Rente hat. (Diese beläuft sich übrigens auf über 800€; weiß dies von zwei Freunden die eine solche beziehen) Die Rente gilt jedoch NUR für Grundsicherunsgbezieher. Genauso unwichtig erscheint es in diesem (konkreten) Zusammenhang, wenn man sogleich erfährt, das über 80 % der Beschäftigten bereits eine Rente- oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Von Madevihotepa82

Wir dürfen bezüglich des deutschen WSystems vor allem eines nicht müde werden, zu erwähnen und zwar: das die dortigen Beschäftigten einen nur dies Arbeitnehmer-ähnlichen Wesens-Status anerkannt bekommen haben. Unfassbar, oder? Hier liegt z.B. ein meines Erachtens Verstoß gegen geltendes Menschenrecht vor. Und das Sie, die Beschäftigten bei uns in Deutschland einen "beschützenden" Status besitzen, ist kein Titel auf den weder das Land Deutschland noch die Werkstatt-Leiter stolz sein sollten; sondern wesentlich einer, welcher bekümmern müsste. Denn hiermit wird impliziert bzw. krass unterstellt, behinderte Menschen gebräuchten ständigen Schutz und würden alleine zu nichts in der Lage fähig sein. Und genau solch ein Antiquiertes Denken spukt in den allermeisten Köpfen der viel zu gut bezahlten Gruppenleiter vor. Das übrigens wäre ein weiterer Punkt, den man verurteilen müsste. Und hierbei führe ich ins Feld, das die Betreiber des Ganzen massiv von all den Beschäftigten profitieren und zwar in finanzieller Hinsicht. Wie gehabt ist es Peinlich mit zu erleben, wie Deutschland hier gegen geltendes Recht verstößt und allem Anschien nach stolz drauf ist. Das System selber wird sich letzten Endes nicht verändern; höchstens intensiviert. Und so behaupte ich frech, das es entsprechend gewollt bzw. forciert wird. Denn die Beschäftigten sind das Kapital der Werkstatt.

Von Madevihotepa82

Man mache sich darüber hinaus mal klar, was das impliziert: der Sohn arbeitet, wie mir die Frau u. Mutter des Sohnes mitteilte 37,5 St. die Woche; macht also bei vier Wochen = 150 Stunden. Und von der Werkstatt erhält er demgemäß letztendlich, wenn man den Steigerungsbetrag (bzw. gstz. Grundgehalt) von 75 ;-€ plus das Arbeitsförderungsgeld abzieht = 10 ;-€, was die Werkstatt selber überweisen tut. Was für eine Unmoral, wirklich. Asozial nennt man solches auch bei uns in Deutschland. Dumm-dreist und frech obendrein trifft es genauso. Die fragwürdige Bezahlpraxis der Werkstätten geht aber munter weiter, denn im sogenannten BBB, dem Eingangsverfahren - besser bekannt unter: Berufs-Bildungs-Bereich wird volle zwei Jahre lang (!) gar nichts an die Beschäftigten ausgezahlt. (Ganz davon abgesehen, das niemand dort wirklich und richtig ernsthaft gefördert oder ausgebildet wird) Die Agentur für Arbeit überweist im ersten Jahr allen Grundsicherungsbeziehern absurde und lächerliche 63 ;-€, und im zweiten erhält man dann 6 ;-€, also 73 ;-€. Diejenigen, welche Rente o. eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten de facto nicht einen Cent von Seiten der Werkstatt. Und jetzt kommt`s: Die Werkstatt sahnt in den ersten zwei Jahren mal so richtig ab. Da sprudeln die Kassen extrem gut, denn wie ich unter anderem erfuhr, erhalten die Werkstätten je nachdem welche Erkrankung vorliegt, für jeden pro Kopf ca. bis zu 1.200 ;-€. Für sozusagen härtere Fälle werden bist 2500 ;-€ fällig. Das liegt am Grad der Pflegestufe.

Von Madevihotepa82

@Gisela Maubach:

Ich zitiere Sie: Die Träger der Werkstätten begründen den fehlenden Arbeitnehmer-Status und den Hungerlohn in ihren Werkstätten mit dem Anspruch auf Grundsicherung.

Und genau damit umgeht man bequem die Ganze Situation bzw. jene vorherrschende Grundproblematik. Denn eines sollte uns allen klar sein und ebenso vielen mehr - auch in der breiten Öffentlichkeit, also Wahrnehmung - bewusst werden und zwar: das es die Werkstatt selber und das (komplette) System ist, welches krankt, und worüber man ernsthaft nachdenken sollte. Vor allem zahlt die Werkstatt wirklich und bei allem Respekt: geradezu skandalös niedrige Löhne. Es ist - in der Tat - besorgniserregend, wie da aus behinderten Menschen, von denen übrigens 4-5% völlig fehl platziert sind; Kapital geschlagen wird. Das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Denn die Behinderten profitieren in keinster Weise; egal ob diese Rente o. Erwerbsminderungsrente erhalten. Ich bekam gestern Post von jemanden, der mir berichtete, das ein Freund seinerseits sich umbrachte, weil die Gruppenleiter so dekadent leben und sich alles mögliche leisten können, er im direkten Gegensatz aber zu kaum etwas in der Lage fähig ist sich zu leisten. Des weiteren hatte mir eine Frau geschrieben, das ihr Sohn 111 ;-€ von der Werkstatt erhält, und das jenes (ohnehin) mickrige Entgelt ebenfalls vom Grundsicherungsamt berechnet wird. Skandalös. Doch der Clou des Ganzen und das zugleich grässlichste und vollkommen schockierendste ist ja: das der Sohn von der Werkstatt selber nur lächerliche 10;-€ im Monat erhält. Der Wahnsinn, wirklich. Denn einerseits gibt es das Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 26 ;-€ plus das gesetzlich vorgeschriebene Grundgehalt von 75 ;-€. (Das ist der sgt. abhängige Steigerungsbetrag) Das macht zusammen 101 ;-€. Und die Werkstatt bezahlt davon nichts, das überweist fleißig der Staat; doch der hält sich von weiterem fein heraus und lässt die Ausbeuter weiter arbeiten.

Von nurhessen

Da ist es nur konsequent für Denken und Handeln des BMAS, dass Deutschland im Chor der Länder eine Verweigerungshaltung einnimmt;
s. auch in kobinet- Nachrichten:
Deutschland legt sich quer
Veröffentlicht am Freitag, 5. Februar 2016 von Franz Schmahl.

Von Gisela Maubach

Diejenigen Behindertenverbände, die sich zu dieser Frage in Schweigen hüllen, sollen also die Interessen der WfbM-Beschäftigten beim Konstruieren des Bundesteilhabegesetzes vertreten!

Höchst bedenklich auch folgendes Zitat aus dem u.a. Beitrag von Sabine Wendt:

„Sie werden als arbeitnehmerähnliche Personen vom Schutz der Leiharbeiter mit equal-pay-Regelungen ebenso ausgenommen, wie vom Bezug des Mindestlohns und erhalten nicht einmal den Lohn, den der Entleihbetrieb für sie zahlt, vollständig ausgezahlt, weil dieser der WfbM in Form des Arbeitsergebnisses zufließt. Noch fehlt den dort Beschäftigten der Mut, ihr Recht einzuklagen, weil sie fürchten, dann ihren Arbeitsplatz zu verlieren.“

Die Furcht, aus der Werkstatt rauszufliegen und dann ohne Alternative dazustehen, ist genau der Grund, warum niemand den Mut hat, dieses Aussonderungssystem laut zu kritisieren und ein wirkliches Selbstbestimmungsrecht auch für diesen Personenkreis einzufordern.

Von Gisela Maubach

@ Madevihotepa82

Die Träger der Werkstätten begründen den fehlenden Arbeitnehmer-Status und den Hungerlohn in ihren Werkstätten mit dem Anspruch auf Grundsicherung.

Folgendes Zitat

„In Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften vollen Erwerbsminderung zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Zudem erhalten sie in der WfbM rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.“

findet man hier auf der Seite der Lebenshilfe:

https://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Keine-Auswirkungen-des-Mindestlohngesetzes-auf-WfbM.php

Anders wird der Arbeitnehmerbegriff, der für den Mindestlohn entscheidend ist, vom EuGH definiert, was in diesem Artikel von Sabine Wendt nachzulesen ist:

http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b14-2015/

Wörtlich heißt es dort:

„Nach diesem EuGH-Urteil wird es das für die Reform des Bundesteilhabegesetzes federführende Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schwerer haben, die Ausweitung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses über anerkannte WfbM auf vergleichbare Einrichtungen zu rechtfertigen, die wie sogenannte „virtuelle WfbM“ als reine Verleihbetriebe tätig sind.[13] Während die Behindertenverbände sich in dieser Frage in Schweigen hüllen, sind es ehemalige Verbandsvertreter, die die notwendige Debatte über die Reform dieses Rechtsverhältnisses führen.[14] Klar ist, dass das Sonderrechtsverhältnis die von allen gewünschte Integration von Werkstattbeschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt behindert, da sie auch langjährig auf Außenarbeitsplätzen der WfbM-Beschäftigten eine Teilhabe an der innerbetrieblichen Demokratie im Beschäftigungsbetrieb verwehrt und es Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten unmöglich macht, für eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingung und für eine Übernahme in den Beschäftigungsbetrieb einzutreten.“

Von Madevihotepa82

Es ist für Deutschland peinlich obendrein, das man kaum etwas in Hinblick für Behinderte Menschen bezüglich der Werkstätten tut. Denn dort, in also diesen Werkstätten werden Menschen zeitweilig zum Kapital gemacht bzw. umfunktioniert.
Jedoch sei daran erinnert oder meinetwegen gemahnt, das es letzten Endes nur darauf ankommt, wieviel man für welchen Behinderten bekommen kann. Es geht darum, Fördergelder abzugreifen. Dabei sind viel zu viele Menschen falsch in einer sogenannten Werkstatt. Mitschuld trägt hierbei sicherlich ebenso wie die Werkstätten, die Agentur für Arbeit. Deren Vorgehensweisen sind absurd, bis stumpfsinnig und dümmlich, intolerant bis hin zur grenzenlosen Lächerlichkeit.

Auch die Kirchen, welche des öfteren die "wahren"-Träger des Ganzen sind, tun einfach viel zu wenig für die Werkstattbeschäftigten. Überdeutlich wird solches, wenn man sich vor Augen führt, das Werkstattbeschäftigte nicht einmal Arbeitnehmer sind, sondern lediglich nur einen dies. "Arbeitnehmer"- ähnlichen Status genießen...Ein blanker Hohn. Warum also, sei gefragt - macht man solches? Wieso stempelt man Menschen generell und zu sofort ab? Man nimmt Ihnen damit jegliche Chance auf eine Teilhabe? Nun, eine in der Tat schwierig zu beantwortende Frage, dennoch nicht unbeantwortbar.

Eines jedoch scheint definitiv klar: Es ist wie immer und überall das gleiche vorherrschende Thema: wie können wir möglichst viel aus behinderten Menschen heraus-quetschen