Fachveranstaltung zur inklusiven Lösung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Düsseldorf (kobinet) Die Fraktion der Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen greift mit einer Fachveranstaltung unter dem Motto "Große Lösung = Beste Lösung!? – für eine inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung" am 4. März von 14:00 - 18:00 Uhr im Plenarsaal des Landtags von Nordrhein-Westfalen die aktuelle Diskussion für eine inklusive Lösung mit Hilfen aus einer Hand in der Kinder- und Jugendhilfe auf.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit der Ratifizierung am 26. März 2009 verpflichtendes Recht in Deutschland. Artikel 7 sieht vor, dass alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, damit alle Kinder und Jugendlichen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigt alle Menschenrechte und Grundfreiheiten bekommen. Kinder mit Behinderung sollen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, damit ihre Teilhabe und ihre Selbstbestimmung gesichert sind. Auch ihre altersgemäßen Bedürfnisse und Wünsche müssen unbedingt beachtet werden. Der Bundesgesetzgeber teilt die rechtliche Zuständigkeit aber auf. Dadurch ist die nach der UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Gleichrangigkeit von sowohl kindlichen oder jugendlichen Bedürfnissen als auch dem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf häufig nicht gegeben. Bei der Neuordnung der gesetzlichen Regelungen zur Eingliederungshilfe müssen diese Probleme angegangen und aufgelöst werden. Lösungsmöglichkeiten wollen wir mit Ihnen und Euch diskutieren", heißt es in der Einladung zur Veranstaltung.

Link zur Veranstaltungsankündigung

Über 130 ExpertInnen und Engagierte in der Kinder und Jugendhilfe sowie der Behindertenarbeit haben im Herbst einen Appell für eine inklusive Lösung für Hilfen aus einer Hand - auch für behinderte Kinder und Jugendliche gestartet. Es gibt noch gute Chancen, dass eine gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode zu diesem Thema entwickelt und verabschiedet werden könnte.

Link zum Appell für eine inklusive Lösung, der auch als Petition bei change.org eingestellt wurde

Lesermeinungen zu “Fachveranstaltung zur inklusiven Lösung” (8)

Von Sphinx

Die Stadt CHEMNITZ EX-clusiv:
Neubau der So(hoho)nderschule für Körperbehinderte in Benutzung genommen, siehe
http://chemkoe.de/

Von Esra

Hallo nurhessen und danke ockis. Ja, der Kurzlink stimmt: https://0cn.de/thg oder auch https://0cn.de/thg

Der lange Link zur Petition ist: https://www.change.org/p/alle-abgeordneten-des-deutschen-bundestages-gegen-den-ausschluss-von-behinderten-kindern-aus-dem-geplanten-teilhabegesetz . Wenn der Link aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, kann man die Petition auch direkt auf http://change.org finden (z.B. Stichwort „Teilhabegesetz“).

Von Dagmar B

kurz noch der Link zu den Vorgehensweisen in NRW:
http://www.lrh.nrw.de/LRHNRW_documents/Unterrichtung/LRH_NRW_P99_Pruefung_Schulbetrieb_Foerderschulen.pdf

Von Dagmar B

Zitat aus der Petition im Bericht:
- sowohl seelische und sogenannte geistige Behinderungen als auch behinderungsbedingte und erziehungsbedingte Bedarfe oftmals schwer zu unterscheiden sind,
Zitat Ende

Ich finde diese Feststellung einigermaßen verstörend.Es ist sehr wohl geeignetem Fachpersonal möglich, bzw. es ist Vorraussetzung , Bedarfe zu differenzieren , um die geeigneten Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen.Richtig ist, das es in der Praxis oft vorkommen kann , das die Bedarfe nicht vernünftig zugeordnet werden.Grade NRW ist ja berüchtigt dafür , das mit viel "kreativem" Potential ohne ärtzliche Diagnostik der Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" vergeben werden darf , der Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung erfolgt sogar eigens durch die Schulbehörde im "Rudel " ohne das dafür die tatsächliche Bedarfe hinreichend dokumentiert werden.......Weiterhin ist es in NRW üblich , tatsächlich existierende Diagnosen von Fachärzten zu ignorieren, und halbjährlich Neubegutachtungen einzufordern, um möglichst doch noch zu erreichen, das z.b. der dringend notwendige Schulbegleiter nicht mehr bewilligt werden muß, weil eine Familienhilfe bei erziehungsbedingtem Bedarf erheblich kostengünstiger ist.Mal davon abgesehen , das , wenn z.b. Bockigkeit der Kinder bei angeblicher Erziehungsunfähigkeit der Eltern von Sozialarbeitern vermutet wird ,und die Diagnose von z.b. Autismus , der durch den Facharzt diagnostiziert wurde, durch Vermutungen abgelöst wird, die Problematik durch völlig falsche Vorgehensweisen massiv verschlimmert wird, bis hin zur Schulverweigerung , Zwangseinweisung in Psychatrie oder Heim.Lösungen die propagieren, das Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern angeblich nicht zuzuordnen sind, halte ich nachhaltig für fahrlässig.Ausserdem ändert die große Lösung nichts daran, das Deutschland für die Inklusion kein Geld ausgeben will und das ist nunnmal die tatsächliche Baustelle.

Von ockis

@ nurhessen

Gegen den Ausschluss von behinderten Kindern aus dem geplanten Teilhabegesetz

https://www.change.org/p/alle-abgeordneten-des-deutschen-bundestages-gegen-den-ausschluss-von-behinderten-kindern-aus-dem-geplanten-teilhabegesetz

Von nurhessen

@ Esra

Habe den Link zur angegebenen Petition nicht gefunden. Stimmt https://0cn.de/thg ?

Grüße

Von Heiko Folkerts

Die propagierte inklusive Lösung will vor allem die Situation von Kindern in Heimen verbessern, die durch gemeinsame Zuständigkeiten eher als bisher in einer Pflegefamilie unterkommen sollen. Ich bezweifle, dass eine Änderung von Zuständigkeiten hier mehr Plätze schaffen würde. Außerdem bleibt an der Lösung die Vermischung von Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe kleben. Die Zahl der Sachbearbeiter wird sich in der Praxis kaum ändern. Es gibt keinen Beleg für die These, dass oft nicht zwischen Erziehungsdefiziten und behinderungsspezifischen Problemen unterschieden werden kann. Eine behinderungsbedingte Verhaltensauffälligkeit mit erzieherischen Mitteln ausgleichen zu wollen, klingt nach alten Zeiten und Einrichtungen für sog. schwer erziehbare Kinder. Die Eltern müssen, wenn das Kndeswohl nicht gefährdet ist, die Hoheit über die Erziehung behalten.
Es wäre wohl effizienter, wenn persönliche Budgets und Assistenten gewährt würden, statt jedes einzelne Hilfsmittel oder Therapie gesondert beantragen zu müssen. Das würde auch zukünftige Pflegefamilien entlasten.
Behinderte Kinder brauchen ihre Selbstbestimmung, die über ihre Eltern vertreten wird und das gilt auch für die Wahl der Leistungen und Maßnahmen!
Außerdem muss der Weg über eine Klage vor dem Sozialgericht weiterhin möglich sein, um sich gegen Entscheidungen zur Wehr setzen zu können.

Von Esra

Als Familie mit einem schwerbehinderten Kind stellen wir uns gegen die Zusammenfassung der Eingliederungshilfe aller Kinder mit Behinderungen ausgerechnet im SGB VIII.

Es ist Augenwischerei, dass die „Große Lösung SGB VIII“ „Lösungen aus einer Hand“ bringen würde. Es gibt trotzdem viele Menschen, die auf trägerübergreifende Komplexleistungen angewiesen bleiben.

Die bisher vorgesehene „Große Lösung SGB VIII“ hat nichts mit Inklusion im Sinne der BRK zu tun. Die Jugendhilfe ist auch jetzt schon verpflichtet, ihre Dienste für alle zugänglich und nutzbar zu gestalten. Dass sie sich tw. weigert, sollte anders adressiert werden. Genauso soll die Eingliederungshilfe auch jetzt schon auf spezielle Bedürfnisse Minderjähriger eingehen.

Die vorgeschlagene Zusammenfassung von Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe der Minderjährigen im SGB VIII ist vor allem die „Inklusion“ zweier Gruppen diskriminierter Kinder untereinander: Weder die bisherigen Hauptadressaten der Erziehungshilfe noch behinderte Kinder werden damit besser in die Gesamtgesellschaft inkludiert – DAS wäre aber Inklusion im Sinne der BRK.

Es gibt auch eine Petition, die sich kritisch Aspekten der bisher geplanten „Großen Lösung SGB VIII“ stellt. Zu erreichen ist sie unter https://0cn.de/thg .

Daneben gibt es weitere Probleme. Angefangen bei mangelnder Kontrolle des Jugendamtes bei gleichzeitig massiven Kompetenzen gegenüber Kindern und ihren Familien. Mehr dazu hier: http://besonderetipps.de/index.php?title=Gro%C3%9Fe_L%C3%B6sung_SGB_VIII

Wichtiger als eine Trennung der Eingliederungshilfe in Eingliederungshilfe für minderjährige und Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen wäre für uns eine deutliche Verbesserung der Schnittstellen aus Sicht der Betroffenen, denn die Schnittstellen bleiben ja trotzdem bestehen.