Keine 1. Klasse in neuer ICE-Generation
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: DB AG/Martin Busbach
Berlin (kobinet) Schon im Sommer 2014 hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, weil bekannt geworden war, dass RollstuhlnutzerInnen ohne Faltrollstuhl nicht die Möglichkeit haben, die erste Klasse des ICE zu nutzen. Im Dezember erhielt die Antidiskriminierungsstelle erneut eine Bitte um Unterstützung, weil es auch in der neuesten Generation des ICE keinen Zugang zur ersten Klasse gäbe. Die Nachfrage bei der Mobilitätshotline der Deutschen Bahn AG bestätigte den mitgeteilten Sachverhalt, ist im Newsletter der ADS zu lesen.
"Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung könnte durch die fehlenden Rollstuhlfahrerplätze in der ersten Klasse des ICE eine unmittelbare benachteiligende Behandlung wegen einer Behinderung vorliegen, die nach § 19 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verboten wäre, wenn es keinen sachlichen Grund gibt. Die Antidiskriminierungsstelle hat sich deshalb erneut mit der Bitte um Stellungnahme an die Deutsche Bahn AG gewandt. In der ersten Stellungnahme vom 28. Juli 2014 verwies die Deutsche Bahn AG darauf, dass eine Reise in der ersten Klasse deshalb nicht möglich sei, weil es dort keine Rollstuhlplätze gebe. Diese befänden sich, außer in den ICE-Zügen der ersten Bauserie, ausschließlich in der zweiten Klasse. Seitdem sind anderthalb Jahre vergangen. Die neuesten ICE-Züge, ICE 407, haben nach wie vor ausschließlich in der zweiten Klasse Rollstuhlfahrplätze. Wie die Deutsche Bahn AG begründet, dass Rollstuhlfahrenden der Komfort einer Reise in der ersten Klasse weiterhin nicht angeboten wird, anstatt Rollstuhlfahrerplätze bereits bei der Planung und Konstruktion neuer ICE-Generationen zu berücksichtigen, bleibt abzuwarten", heißt es im Newsletter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Auf diese und ähnliche Diskriminierungen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hinzuweisen, darum bittet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) heute am Schalttag. Denn dem Deutschen Bundestag liegt ein Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts zur Beratung vor, in dem wieder nicht die Verpflichtung privater Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit vorgesehen ist.
Link zum Aufruf für die Aktion: "Schalten Sie sich ein für Barrierefreiheit"
Von nurhessen
Sorry; Lesebrille, war nicht als Angriff gemeint! Wir scheinen alle wohl etwas irritiert wegen des geplanten Bundesteilhabegesetzes, von dem wir uns ALLE keine Verschlechterungen erhoffen und auch nicht verdient haben. Ich gebs zu: Formulierung war wohl etwas "oberlehrerhaft". Nichrt so gemeint! Grüße
Von Lesebrille
@nurhessen: ich weiss nicht, warum Sie mich angreifen. Es ging nicht um Ihren Post und es war nicht Ihre Wortwahl.
Es war Herr Hellinger, der den Begriff "Luxusproblem" nutzte. Genau diesen stellte ich auch zur Dsiposition. Dass Menschen ein Recht darauf haben, einen Zugang zur 1. Klasse zu fordern, ergibt sich aus dem Grundgesetz, dafür brauche ich noch nicht einmal die UN-BRK zu bemühen.
Davon unberührt ist das Thema, dass behinderte Menschen selbstverständlich verschiedene äusserst legitime und bereits durch deutsches Recht gedeckte Forderungen haben.
Wer jedoch versucht, bestimmte legitime, gesetzlich gedeckte Forderungen unter dem Begriff "Luxusproblem" zu subsummieren, darf sich m.E. nicht wundern, wenn die eigenen legitimen und gestzlich gedeckten Forderungen ebenfalls als ein Luxusproblem angesehen werden. Denn die Definition dieses Begriffs ist bekanntlich nicht allgemeingültig, sondern vielmehr subjektiv.
Und nicht zuletzt hinterfrage ich die Gründe, warum wir uns gegenseitig für eingeforderte Rechte angreifen, während wir alle Kräfte brauchen, bereits bestehende Rechte einzufordern gegenüber einer Regierung, die die Umsetzung von Menschenrechten unter Kostenvorbehalt stellt und damit, um es in anderen Worten auszudrücken, unsere Forderungen als Luxusproblem, da kostenintensiv, definiert (denn sonst wäre das Geld wohl da).
Vielleicht sehen Sie sich einfach nochmal meinen Post an, bevor Sie mich an einer Stelle angreifen, die nicht passt. Dankesehr.
Von nurhessen
Unwesentlicher Nachtrag zu „Luxusproblemen“: Jede Bürgerin und jeder Bürger in unserer "freiheitlichen" Demokratie kann jederzeit Forderungen aufstellen oder für oder gegen etwas demonstrieren, unabhängig von einer möglichen Behinderung oder Nicht-Behinderung. Dieses garantierte Recht (Grundgesetz) ist kein Privileg oder „Luxus“ der Behinderten; insoweit auch kein Thema der Behinderten, das zum „Bumerang gegen Behinderte“ verwendet werden könnte. Gedankengang der Lesebrille: Thema verfehlt! – Im Prinzip tragen wir Scheingefechte aus, die keinem Behinderten nutzen, sondern nur Zeit totschlagen. Vielleicht haben wir das Warten auf Veränderung schon langsam satt!
Von nurhessen
Natürlich fällt auf, dass Behinderte eine Minderheit darstellen. Tauchen wir oder Sie denn in den aktuellen seriösen Meldungen oder etwa Klatschspalten der Medien dieser unserer Republik auf? Außer dass es einen Bezug – Mitleid, Neugier, einen speziellen Tag oder etwas anderes Sensationsheischendes über „besondere Leistungen auch von Behinderten“ zu berichten gäbe? Im Sinne von „Ecce homo, behinderter!“ Dass sich die Antidiskriminierungsstelle für Rollstuhlplätze in erste Klasse- Wagen in ICEs einsetzt, ist die eine Seite der Medaille und natürlich ehrenwert! ABER: angesichts der unsichtbaren Behinderten, die am anderen Ende der Skala ums Überleben und menschenwürdige Existenz kämpfen und diese Kämpfe in Zeiten ausfechten, in denen ein Bundesteilhabegesetz mit Mühen/mit Erschwernissen/oder gar nicht „auf den berühmten Weg“ gebracht werden soll, finde ich den Kampf um Erste-Klasse-Wagen dann doch irgendwie zynisch oder nicht der Sache angemessen. Vielleicht gerade in Zeiten wie diesen nicht der Rede wert oder unangebracht. Meine Meinung!
Von Lesebrille
Ich stimme @Walloschek gerne zu. Das Totschlagsargument des "Luxusproblems" kann meines Erachtens ganz schnell zum Bumerang werden. Vielleicht ist es der Einen oder dem Anderen noch nicht aufgefallen: wir behiderten Menschen sind eine Minderheit. Theoretisch kann die Mehrheitsgesellschaft unsere Forderungen ebenso als "Luxusproblem" für die gesamte Gesellschaft bezeichen. Und dann? Alles wieder fix in die Tube? War ja sooo gar nicht gemeint?
KundInnen, die in der 1. Klasse fahren wollen, zahlen auch dementsprechend. Wer will hier festlegen, ab welchem Behinderungsgrad diese KundInnen ein Luxusproblem haben oder gar sind?
Wir wollen Inklusion, flippen aber da aus, wo Menschen Rechte für sich einfordern, die mich gerade nicht tangieren? Warum? Neid? Ja, ich fliege nicht und dennoch brauchen Flugzeuge barrierefreie Toiletten. Ja, ich kann mir die 1. Klasse nicht leisten. Und?
Ich möchte Scheingefechte verhindern über die sich allenfalls Dritte freuen. Dazu gehört aber meines Erachtens auch, die Bedürfnisse und Bedarfe Anderer anzuerkennen, deren Lebenskonzepte oder -wege nicht mit meinem oder unserem konkruent sind.
Das hindert doch niemanden daran, dennoch für noch ganz andere Rechte einzustehen und sie zu erkämpfen!
Von nurhessen
@Walloschek,
Frage mich dann nur, WO wir inzwischen mit dem Bundesteilhabegesetz angelangt sind: Jammern auf hohem Niveau und jede/r soll schauen, wo er bleibt. War dieses das hehre Ziel, das es zu erreichen galt, das in etlichen Sitzungen mit hoher politischer Präsenz immerhin diskutiert wurde? Und das (das BTHG) mit großem Aufwand immerhin einer UN- BRK gerecht werden sollte? Gab es da nicht auch einmal einen Koalitionsvertrag oder so ähnlich? Das Gerede von „Paradigmenwechsel“, „Inklusion“, all diese Phrasen zeigen jetzt vor dem Hintergrund der wahren Realisierung ihr eigentliches Gesicht oder sollte man – etwas böswillig – sagen ihre Fratze?
Von Walloschek
Herr Hellinger man kann das eine tuen (für ein gutes Teilhabegesetz eintreten) ohne das Andere zu lassen, für die Gleichstellung (in diesem Fall für die Wahlmöglichkeit zwischen 1. oder 2. Klasse Fahrt) zu sein.
Von Arnd Hellinger
Sorry, aber eingedenk vieler existenzieller Nöte behinderter Menschen in diesem Lande ist eiine nicht komplett barrierefreie 1. Wagenklasse der #ICE-Züge der DB Fernverkehr AG doch wohl eher ein Luxusproblem, oder? Noch vor 30 Jahren mussten Rollstuhlnutzende übrigens außerhalb weniger S-Bahnnetze mit der Fahrt in Gepäckwagen Vorlieb nehmen, konnten sie sich nicht auf Standard-Abteilsitze umsetzen lassen. :-(
Wichtiger als solche Banalitäten zu regeln wäre doch, für ein vernünftiges #Teilhabegesetz zu kämpfen und die Finanzierung beispielsweise behinderungsbedingt notwendiger #Assistenz auf eine akzeptable Grundlage zu stellen bei gleichzeitigem Bürokratieabbau...
Ich gönne Jeder/m die Fahr in der 1. Klasse, keine Frage. Das Problem hier ist aber, dass dem Unternehmen durch den jetzt wohl erzwungen werdenden Umbau entsprechender Wagen und diie anschließend wegen größerer Toiletten sowie Rollistellflächen reduzierte vekaufbare Platzzahl (unnötig) Mittel entzogen werden, mit denen man Bahnhöfe/Haltepunkte und Fahrzeuge an anderer Stelle überhaupt erst für Behinderte nutzbar machen könnte. Dummerqwise ist die DB eben finanziell nicht mit Apple, Facebook oder Microsoft vergleichbar...