Artikel 19 der UN-Konvention umsetzen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Bild: ISL

Berlin (kobinet) In einer Eingabe für den Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die schleppende Umsetzung des Artikels 19 "Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft" kritisiert. "Wir sind nicht nur besorgt über die Tatsache, dass dem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft so wenig Rechnung getragen wird", so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme, "wir sind auch sehr irritiert darüber, dass mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Situation für Menschen mit Behinderungen noch verschlimmert werden könnte. So soll dort voraussichtlich nicht das Recht auf persönliche Assistenz verankert werden!"

Menschenrechte sollten offensichtlich nur verwirklicht werden, wenn sie nichts kosten, führt die ISL in ihrer Stellungnahme weiter aus. Man könne durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich die Bundesrepublik auf internationaler Bühne als großer Bewahrer der Menschenrechte aufspiele, aber zu Hause immer andere Themen als wichtiger erachte. Die Bundesregierung sei offensichtlich noch weit entfernt davon, die Vorschriften der UN-Konvention als geltendes Recht einzuhalten. Vielmehr würden sie oft nur als Empfehlungen betrachtet.

Am 19. April wird sich der UN-Fachausschuss in seiner 15. Sitzung einen ganzen Tag lang mit dem Inhalt und der Bedeutung des Artikel 19 befassen und hatte dazu um Eingaben gebeten. Die Ergebnisse der Diskussion dienen der Vorbereitung eines weiteren "General Comments" (Allgemeine Bemerkungen) zur Konvention. Bislang sind solche Auslegungshilfen zu den Artikeln 12 ("Gleiche Anerkennung vor dem Recht") und Artikel 9 ("Barrierefreiheit") veröffentlicht worden, weitere zum Artikel 6 ("Frauen mit Behinderungen") und Artikel 24 ("Bildung") sind in Arbeit.

Lesermeinungen zu “Artikel 19 der UN-Konvention umsetzen” (3)

Von Sphinx

Am besten Frau Merkel fragen, die Deutschland führt.
Frau Merkel hat Geld für Alles, nur nicht für Behinderte.
Und Schäuble ist es, der sich nach dem Takt der M. zu richten hat.
Wir kennen das ja zur Genüge:
Wer sich nicht an M.s Befehle hält, wird von ihr gnadenlos abserviert.
Deutschland ist politisch verkommen.
Wenn in den Länderparlamenten demnächst die AfD stark vertreten sein wird, so wird man sehen, ob es der Merkel weiterhin wurscht ist, wenn der Rechtsruck beständig zunimmt.
Die alleinige Verantwortung hierfür trägt Merkel. Niemand anderes.
Auch für die Verarmung von Behinderten trägt Merkel, als oberste Regiererin, die alleinige Verantwortung (für das, was in den ihr unterstehenden Ministerien verzapft wird).
Wenn nun in den Länderparlamenten mehr und mehr AfDler sitzen, kann man sich ausmalen, wie es um die Behinderten und ihre Angehörigen in den jeweiligen Bundesländern bestellt sein wird.
Menschen reagieren nun mal. Und sie reagieren auf die Ignoranz der M. und weichen ihr aus. Dass das nach der falschen, für Behinderte und ihre Angehörigen falschen Seite passieren kann, liegt wohl außerhalb des Vorstellungswillens der Frau M.

Von nurhessen

Bescheidene Frage: Warum wird dieser Beitrag der unter
http://www.gruene bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Bundesteilhabegesetz.pdf

bereits am von Gisela Maubach am
Freitag, 4. Dezember 2015 23:47

erwähnt wurde, offenkundig in der ganzen Tragweite erst jetzt wahrgenommen und registriert?? Das BTHG = Bundesteilhabegesetz eine einzige Farce??

Die Antwort lautet schlicht leider: JA!

Von RalleGA

Ich verweise mal auf einern Artikel von Ende Januar: UN-Konvention: Grünen-Antrag abgelehnt

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag gestern Abend einen Antrag der Grünen abgelehnt, Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention zügig umzusetzen.
Das BTHG geht mit höchstanzunehmender Wahrscheinlichkeit dann den Damen und Herren im Bundestag (gelinde gesagt) auch nur irgendwo vorbei.

beachtet bitte auch den Kommentar:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/32760/UN-Konvention-Gr%C3%BCnen-Antrag-abgelehnt.htm/?search=UN-Konvention