Tag der barrierefreien Wahlkreisbüros
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat heute die Behindertenverbände mit einer Aktion überrascht, die ein ganz neues Licht auf die bundesdeutsche Behindertenpolitik wirft. Am heutigen 1. April öffnen nämlich alle 630 Bundestagsabgeordneten in einer konzertierten Aktion ihre Büros zum Tag des vorbildlich barrierefreien Wahlkreisbüros. Auf diesem guten Beispiel aufbauend, hat das Parlament in einer österlichen Sondersitzung fraktionsübergreifend beschlossen, dass mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Alle Wahlkreisbüros vorbildlich barrierefrei
Der bereits seit 1979 im Deutschen Bundestag äußerst unkonventionell agierende Abgeordnete Jakob Maria Mierscheid hat dem Bericht zufolge im Rahmen seiner langjährigen Aktivitäten und mit viel Überzeugungsarbeit entscheidend dazu beigetragen, dass nun alle 630 Bundestagsabgeordneten vorbildlich barrierefreie Wahlkreisbüros haben. "Die im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Bewusstseinsbildung hat mich inspiriert, meine Kolleginnen und Kollegen von der Wichtigkeit der Barrierefreiheit zu überzeugen. Nun haben wir es alle gemeinsam geschafft, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Deshalb öffnen wir am heutigen 1. April die Türen zu unseren vorbildlich barrierefreien Wahlkreisbüros", erklärte Jakob Maria Mierscheid heute sichtlich zufrieden mit sich selbst gegenüber den kobinet-nachrichten. Hierzu seien neben den behinderten Menschen im Wahlkreis besonders Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft eingeladen um zu begutachten, wie auch sie ihre Angebote und Produkte barrierefrei gestalten können.
Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Denn im Zuge der von Mierscheid angeleierten konzertierten Aktion zur Barrierefreiheit hat sich der Deutsche Bundestag über Ostern zu einer stillschweigend vereinbarten und vor der Presse geheim gehaltenen Sondersitzung des Parlaments getroffen. Dabei wurde auf der Basis des nunmehr vorbildlichen Verhaltens der Abgeordneten das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Zentraler Punkt dabei ist neben der Schaffung der Fachstelle Barrierefreiheit und einer Schlichtungsstelle bei der Bundesbehindertenbeauftragten die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit. "Ich muss mich für meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten wegen der letzten Bundestagsdebatte vom 17. März zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs in aller Form für so manchen rückwärtsgewandt erscheinenden Redebeitrag entschuldigen. Aber es ging einfach nicht anders. Denn die Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit war in unseren Reihen damals noch nicht so weit voran geschritten. Nun, da wir aber in unserem 'eigenen Stall' gekehrt haben, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Barrierefreiheit für alle gelten muss", erklärte Jakob Maria Mierscheid.
Gutes Beispiel für das Bundesteilhabegesetz?
Von den sichtlich überraschten Behindertenverbänden, die bereits Proteste gegen die Nichtverpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit geplant hatten, war trotz mehrfacher Anfragen bisher noch keine Stellungnahme zu bekommen. Hier wird nun nämlich befürchtet, dass nach der langjährigen Blockadehaltung und des Hinhaltens in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nun auch noch am heutigen 1. April ein vorbildliches Bundesteilhabegesetz präsentiert wird. Manche Verbandsvertreter bangten Gerüchten zufolge sogar schon um ihren Job, wenn es zukünftig keiner Lobbyarbeit mehr bedürfe und bei so manchem Wohlfahrtsverband wackelten sogar schon die Türen von Sondereinrichtungen. Bleibt also abzuwarten, ob am heutigen 1. April auch noch eine Überraschung aus dem Bundeskabinett mit einem hervorragenden Kabinettsbeschluss zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht wird. Die Verzögerungen der letzten Wochen und die vielleicht nur vorgeschobenen Gerüchte, dass Bayern das Gesetz derzeit noch blockiere, deuten darauf hin, dass hier ebenfalls in einer Nacht und Nebel Aktion Fakten für ein nicht nur gutes, sondern hervorragendes Bundesteilhabegesetz über Ostern geschaffen wurden. Es könnte also sein, dass wir uns an diesen 1. April in vielen Jahren noch mit Verwunderung und Wohlwollen erinnern und uns dann immer noch die Augen reiben, ob das alles wahr sein kann.
Von Gisela Maubach
Dieser Leserbrief von "nurhessen" sollte für alle deutschen Politiker zur Pflichtlektüre werden. Und anschließend mögen alle die Frage beantworten, wie sie dazu stehen, dass direkt deutlich wird, dass es sich um einen Aprilscherz handeln muss, wenn jemand schreibt, dass die UN-BRK ohne Ausnahme umgesetzt würde.
Die Umsetzung geltenden Rechts sofort als Aprilscherz entlarvt - was sagt uns das?
Von nurhessen
Wie ich soeben auf Nachfrage bei der Presseagentur für die Deutsche UN-Charta erfahren habe, werden mit sofortiger Wirkung auf Beschluss einer Eilsitzung um Mitternacht alle Punkte der UN-BRK ohne jegliche Ausnahme für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Voraussetzung sei lediglich ein formloser Antrag bei der zuständigen Kommunalverwaltung und um genaue Darlegung des jeweiligen Wunsches. Es werden weder bürokratische noch sonstige Hürden aufgebaut. Beschlossen wurde dies am 01.April 24.00 Uhr ohne jegliche Vorbehalte oder Gegenstimmen, die Finanzierung sei ebenfalls gesichert.