Gleichbehandlung sieht anders aus
Veröffentlicht am von Christian Mayer

Bild: ISL
Berlin (kobinet) Für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sieht eine Gleichbehandlung ehemaliger Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Unrecht und Leid erleben mussten, mit ehemaligen Heimkindern aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen anders aus, als der nun gefundene Kompromiss. Für die geleistete Arbeit bekommen diejenigen aus Behindertenreinrichtungen und Psychiatrien nämlich höchstens nur ein Fünftel der maximalen Rentenersatzleistungen gegenüber diejenigen aus der Kinder- und Jugendhilfe.
Diejenigen, die seit Jahren für Hilfen und eine Anerkennung des Leids und Unrechts auch derjenigen kämpfen, die dies in Behindertenreinrichtungen und Psychiatrien erleben mussten, atmen nach dem gestrigen Kompromiss der MinisterpräsidentInnen mit der Kanzlerin sicher erst einmal auf und freuen sich darüber, dass es nun überhaupt erst einmal eine Unterstützung gibt. Denn dies war ein langer und harter Kampf mit unheimlich viel Störfeuer vor allem aus den Ländern und den Kirchen. Bei genauer Betrachtung legt Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) aber großen Wert darauf, dass hier nicht die Tatsachen verdreht werden. "Wenn wie heute von Kerstin Tack von der SPD vermeldet wird, 'dass die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen mit der gestrigen Einigung nun aufhört', dann stimmt dies schlichtweg nicht und ist irreführend."
Zu begründen ließe sich der Fakt, dass diejenigen aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien nur 9.000 Euro statt der maximal 10.000 Euro für diejenigen aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung als pauschale Geldleistung bekommen, noch damit, dass kein aufwändiges Nachweisverfahren für die Verwendung der Gelder mehr nötig ist. Was aber die Rentenersatzleistung angeht, sei die Schlechterstellung nicht nachvollziehbar, sondern lediglich fiskalisch zu begründen, indem man nicht bereit war, die Kosten zu zahlen, kritisiert Ottmar Miles-Paul. "Wenn nun schwarz auf weiß festgelegt ist, dass die Arbeit, die Menschen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien leisten mussten und dafür keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, gerade einmal ein Fünftel von dem wert ist, was Nichtbehinderte in Jugendhilfeeinrichtungen an Rentenersatzleistungen bekommen, dann ist das harter Toback", erklärte Maik Nothnagel, der selbst leidvolle Erfahrungen im Heim machen musste und sich für den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) für Verbesserungen stark macht. "Eine echte Anerkennung und Hilfe, bzw. eine echte Gleichbehandlung sieht anders aus und steht dem vielbeschworenen Werben für die Beschäftigung behinderter Menschen entgegen." Ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien erleben mussten, bekommen nämlich maximal 3.000 - 5.000 Euro Rentenersatzleistungen, während diejenigen, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen nicht sozialversichert arbeiten mussten, bis zu 25.200 Euro Rentenersatzleistungen bekommen können.
Von Monikagr
Und dann sollen sie alle gleich entschädigen und nicht nach ermessen und belieben, frei dem Motto man hätte damit seine Schuldigkeit getan. Was fürn Irrtum!!!
Von Monikagr
Da geb ich ihnen vollkommen recht .
Bedenkt man wie viele ehemalige Heimkinder aus West und der DDR keine Entschädigung bekommen da sie die meldefristen aus welchen gründen auch immer versäumten. Und ich finde auch das man erst von Gerechtigkeit reden sollte wenn tatsächlich alle entschädigt wurden und mit alle mein ich alle. Die sollen beide fonds wieder aufmachen West wie DDR . denn die zu befristen war die frechheit ansich.