Menschenrechte stärken - Barrieren abbauen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Matthias Rösch mit Rollstuhl
Matthias Rösch mit Rollstuhl
Bild: MSAGD RLP

Mainz (kobinet) "Barrieren weiter abbauen und die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen stärken, das sind die wichtigen Ziele für die Novellierung des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz", erklärte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch beim Treffen der Arbeitsgruppe des Landesteilhabebeirates, die die Eckpunkte für die Novellierung des Gesetzes entwickelt.

"Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz stammt aus dem Jahr 2002. Damals war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das wegweisend ein Behindertengleichstellungsgesetz in Folge des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes verabschiedet hat. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen Vorschläge für die Weiterentwicklung der Regelungen zu finden", betonte der Landesbeauftragte Matthias Rösch. Das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen regelt den Abbau von Barrieren bei Gebäuden und von Webangeboten des Landes und der Kommunen. Es bestimmt das Recht auf barrierefreie Kommunikation zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern durch Bescheide in Blindenschrift oder durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern sowie Kommunikationshilfen. Auch die Rechte des Landesteilhabebeirats und des Landesbehindertenbeauftragten als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen gehören zu dem Gesetz.

"Verbindliche Fristen zum Abbau von Barrieren und das Recht auf Informationen in Leichter Sprache gehören für mich als Landesbehindertenbeauftragten zum Erneuerungsbedarf des Gesetzes. Vorschläge für mehr Barrierefreiheit und eine Stärkung der Interessenvertretung sind gerne willkommen. Auf unserer Webseite kann jede und jeder Vorschläge für das Gesetz einbringen", forderte Matthias Rösch auf. Vorschläge für das neue Gesetz können auf der Webseite www.gleichstellungsundteilhabegesetz.rlp.de eingebracht werden.

Mit einem weiteren Beteiligungsprozess hat in dieser Woche die Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes des Landesteilhabebeirates gestartet. "Wer Träger der Eingliederungshilfe wird und wie die Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen für die Rahmenvereinbarungen von Leistungsvergütungen gestaltet ist, wird durch ein Landesgesetz geregelt. Für diese grundlegenden Fragen bringt sich der Landesteilhabebeirat aktiv ein", erklärte der Landesbeauftragte. "Über die engagierte Beteiligung des Landesbeirats und seiner Arbeitsgruppen freue ich mich. Beide Gesetzesvorhaben sollen nach Willen der Landesregierung in ein Landesgesetz zur Stärkung der Inklusion zusammen gebracht werden. Damit wollen wir ein wichtiges Signal für die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz setzen", betonte Matthias Rösch.