Betreuung anständig bezahlen

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Katrin Werner
Katrin Werner
Bild: Katrin Werner

Berlin (kobinet) In einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Bundesverbandes der Berufsbetreuerinnen / Berufsbetreuer (BdB) betonte das Mitglied des Deutschen Bundestages Katrin Werner (DIE LINKE) ihren Wunsch nach einer grundlegenden Debatte über Qualität in der Betreuung und Reform des Systems im Sinne der Selbstbestimmung Betroffener. 

„Professionalisierung ist gut.“ hob die Behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag  zu Beginn dieses Gesprächs hervor und bekräftigte zugleich ihre Auffassung, dass das gesamte System für das Betreuungswesen grundlegend im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgestaltet werden muss. Dabei müssen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und das Konzept der unterstützten Entscheidungsfindung im Vordergrund stehen. Außerdem seien Qualifikation, Standards und Fachlichkeit unerlässlich. „Um ein menschenrechtsorientiertes System der Selbstbestimmung zu etablieren, kann die Frage der Vergütung und der Zeitkontingente nur ein Aspekt sein.“, so die Politikerin.

Dazu ergänzt Dr. Harald Freter (BdB): „Zeit ist ein wichtiger Faktor. Die Zwischenberichte zur BMJV-Studie belegen, dass Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer pro Monat 4,1 Stunden arbeiten. 3,3 Stunden aber nur bezahlt werden.“ Seit dem Jahr 2005 ist zudem die Vergütung gleichgeblieben. Eine Erhöhung um 15 Prozent, wie sie die Koalitionsparteien in ihrer Gesetzesinitiative fordern, gleicht nicht einmal die Inflation aus. Die Studie weist außerdem eine Überalterung der professionellen Betreuer und Betreuerinnen nach, und unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist es schwer, Nachwuchs zu finden.

Über die Gesetzesänderung entscheiden die Bundesländer am 12. Mai im Bundesrat. Dazu Katrin Werner: „Das Gesetz steht und fällt mit der Zustimmung der Länder.“ In der kommenden Woche wird sie das Thema bei einem Treffen den behindertenpolitischen Sprechern ihrer Partei besprechen. Augenscheinlich gibt es hinsichtlich einer Betreuung, welche den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird, noch viel Gesprächs- und abstimmungsbedarf. So schlug die Politikerin vor: „Wir sollten uns in der nächsten Legislaturperiode grundsätzlich zusammensetzen. Wir sind für Selbstbestimmung. Und Sie haben die dafür ausgebildeten Menschen.“