UN-Ausschuss verabschiedet Kommentar zu Artikel 19

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

UNO-Flagge mit Behindertenrechten
UNO-Flagge mit Behindertenrechten
Bild: BIZEPS

Genf (kobinet) Auf seiner kürzlich zu Ende gegangenen Sitzung hat der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen neunen General Comment verabschiedet. Der bisher leider nur in englischer Sprache vorliegende Kommentar bezieht sich auf Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, also auf das Recht behinderter Menschen selbstbestimmt Leben zu können und auf die Inklusion in der Gemeinde, wie Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 berichtet.

"Besonders wichtig ist, dass staatlichen Organisationen verboten wird, öffentliche oder private Förderungen zur Erhaltung, zum Umbau oder für den Neubau von Institutionen zu verwenden. Ganz im Gegenteil, sie müssen all ihre verfügbaren Ressourcen in die Entwicklung barrierefreier und bezahlbarer Wohnungen, die Bereitstellung Persönlicher Assistenz und in Angebote des Mainstreams investieren, die für behinderte Menschen barrierefrei zugänglich sind. Sie müssen alle möglichen Maßnahmen ergreifen, die es behinderten Menschen - egal welchen Alters oder anderer Charakteristiken – ermöglichen, selbstbestimmt in der Gemeinde leben zu können. Insbesondere hebt der General Comment die Notwendigkeit hervor, die Institutionalisierung von Kindern mit Behinderungen und von in Einrichtungen überrepräsentierten Gruppen (wie Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Beeinträchtigungen) zu beenden. Der General Comment zu Artikel 19 ist eine verpflichtende Lektüre für all diejenigen, die in der Umsetzung, dem Monitoring und der Werbung für die UN-Behindertenrechtskonvention aktiv sind - Regierungen, EU Institutionen, Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, nationale Menschenrechtseinrichtungen, Dienstleistungsanbieter und viele andere. Das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) wird seine Anstrengungen auf die Entwicklung und Durchführung von Schulungen, sowie die Bekanntmachung des General Comments konzentrieren, um sicherzustellen, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um ein selbstbestimmtes Leben zu einer Realität für alle behinderten Menschen werden zu lassen", heißt es in einer Presseinformation des Europäischen Netzwerks zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL)

Link zum General Comment zu Artikel 19 in englischer Sprache als Word-Datei