Ausführungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: Ecki Raff
Schwerin (kobinet) Mit einem von Sozialministerin Stefanie Drese in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Baustein bei der Umsetzung des Bundesteilhabgesetzes (BTHG) vorgelegt.
Ministerin Drese verdeutlichte das oberste Ziel des BTHG, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Mit dem BTHG werde die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt, um mehr individuelle Selbstbestimmung zu ermöglichen durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. "Das klingt gut, das ist gut, ist aber auch eine große inhaltliche und zeitliche Herausforderung für alle Beteiligten. Sitzungen und Termine dazu finden deshalb quasi im Wochenrhythmus statt", erklärte Stefanie Drese letzte Woche im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern..
Der vorliegende Gesetzentwurf trage insbesondere der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe im SGB XII und deren Überführung in das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im SGB IX Rechnung. Damit verbunden ist die Trennung zwischen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Teilhabe. "Konkret werden die Fachleistungen und die existenzsichernden Leistungen wie zum Beispiel Wohnen, Heizen, Nahrungsmittel im derzeit stationären Bereich getrennt und damit dem jetzigen ambulanten Bereich gleichgestellt", sagte die Ministerin. Die Trennung habe insbesondere auch für die Leistungserbringer eine erhebliche Bedeutung, da sie ihre Angebote differenzierter aufstellen müssen. "Wir drehen hier ein sehr großes Rad. Das gilt auch für die Konnexitätsverhandlungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese sind noch nicht abgeschlossen, denn mit dem Bundesteilhabegesetz wird in vielerlei Hinsicht Neuland betreten. Der Weg zu einer künftig tragfähigen und vermittelbaren Grundlage ist unter diesen Voraussetzungen für alle Beteiligten mit Überzeugungsbildung und Überzeugungsarbeit verbunden und muss nun kurzfristig gefunden werden. Die Ergebnisse werden dem Landtag natürlich unmittelbar weitergegeben."