Trug oder Lug?

Veröffentlicht am von Harald Reutershahn

Harald Reutershahn
Harald Reutershahn
Bild: hjr

Wir sind es im Alltagsleben gewohnt, durch gezielte Täuschung in die Irre geführt zu werden. Besonders politische Schwindeleien, Ausflüchte, Ausreden, Flunkereien, Täuschungen, Unaufrichtigkeiten, Unwahrheiten, Verleugnungen, Winkelzüge oder wie immer man die notorischen Lügen von so manch ausgekochtem Volksvertreter nennen möchte, gehören derart zu den üblichsten Gepflogenheiten, dass uns daran nichts mehr wundert, außer, es würde sich darüber noch jemand wundern.

"Wo das Gesetz von Fressen und Gefressenwerden regiert, sind Tarnung, Täuschung, Lug und Trug unverzichtbare Lebensmaximen", schreibt der deutsche Primatologe Volker Sommer, der sich als Professor für Evolutionäre Anthropologie mit dem Sozialverhalten wilder Affen und Menschenaffen beschäftigt. Da der Professor jedoch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der zweifelhaften Giordano-Bruno-Stiftung (siehe kobinet-nachrichten vom 03.06.2011) ist, will ich ihn hier jedoch nicht als exklusiven Zeugen sprechen lassen. Der amerikanische Psychologe und Lügenforscher Robert Feldman erklärt, jede Lüge nage an der Glaubwürdigkeit und könne neue Lügen generieren, was zu einer "Lügenkultur" im Alltag führe.

Wie plump politische Täuschungsmanöver gestrickt sind, wird in diesen Wochen gerade wieder in Frankfurt am Main entwirrt. Da hat die schwarz-grüne Magistratsmehrheit den Behinderten wieder einmal von der genauso bedauerlichen wie unumgänglichen Notwendigkeit lamentiert, es müsse gespart werden an den städtischen Ausgaben für die Mobilität der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. So wurde beschlossen, den Taxi-Fahrdienst für Behinderte drastisch zu kürzen. Statt für bisher 4.400 Euro im Jahr können Behinderte nur noch für 500 Euro Taxifahrten in Anspruch nehmen. Und das nur noch gegen vorherige Einkommensprüfung. Denn die drastisch gekürzte Ersatz- und Ergänzungsleistung für die nicht vollständig barrierefreien öffentlichen Verkehrsmittel bekommen die Betroffenen nur noch dann, wenn das Einkommen nicht über der Hartz IV-Grenze liegt und sie nicht mehr als 2.600 Euro auf der hohen Kante haben.

Der miese abgedroschene Taschenspielertrick und Schwindel besteht darin, Behinderte im öffentlichen Verkehr als Sozialfälle zu definieren und auszusondern, für die dann das Sozialgesetzbuch (SGB) zuständig ist. So wird aus dem Beförderungsdienst mit Spezialfahrzeugen oder Taxen eine "freiwillige" Leistung konstruiert, die man jederzeit nach Belieben kontingentieren, kürzen oder auch ganz streichen kann. Pustekuchen mit Inklusion im öffentlichen Verkehr.

In einem Magistratsbericht kam jedoch auf eine Anfrage der Linken im Römer jetzt heraus, dass die Stadt für die Beförderung von Behinderten aus Bundes- und Landesmitteln jährlich bis zu siebeneinhalb Millionen Euro kassiert. Denn gemäß § 148 SGB IX bekommen die öffentlichen Verkehrsunternehmen die fiktiven Fahrten schwerbehinderter Menschen vollständig subventioniert. Die Fahrtberechtigungen des Schwerbehindertenausweises im öffentlichen Nahverkehr werden den regionalen und kommunalen Verkehrsunternehmen nämlich von Bund und Land erstattet. Das wurde im Frankfurter Magistratsbericht sogar bestätigt und obendrein noch hinzugefügt: "Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um staatliche Zuschüsse für die behindertengerechte Ausgestaltung des Nahverkehrssystems." Denn die gibt es noch obendrauf.

Was heißt das im Klartext? Über die Subventionierung der öffentlichen Verkehrsunternehmen werden die Fahrten der Behinderten zu 100% finanziert. Dabei sind in Frankfurt die S-Bahnen nur zu 46% barrierefrei nutzbar, die U-Bahnen nur zu 63%, die Straßenbahnen nur zu 38% und die Busse nur zu 34%. Trotz vollständiger Subventionierung des Verkehrsetats für Behinderte wird nur eine teilweise und unvollständige Leistung erbracht. Und die Ersatz- und Ergänzungsleistung durch den Beförderungsdienst mit Spezialfahrzeugen oder Taxen wird nicht aus dieser subventionsgefüllten Kasse finanziert, sondern aus dem Sozialetat, der jederzeit beliebig gekürzt werden kann.

Eine Leistung, für die man hundertprozentige Subventionen einnimmt, ist keine "freiwillige" Leistung. Zumal diese Leistung mangels vollständiger Barrierefreiheit nur teilweise erbracht wird. Redlich wäre es, die Beförderungsdienste mit Spezialfahrzeugen und Taxen aus den jährlich abkassierten zweckgerichteten Subventionen für die öffentlichen Verkehrsmittel zu finanzieren.

Die genannten Subventionen stammen übrigens komplett aus den Ausgleichsabgaben der Arbeitgeber, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote Schwerbehinderter in ihren Betrieben beschäftigen. Dieses Finanzierungsmodell ist ein Exempel für die "kreative Buchführung", mit der ausgekochte Finanzpolitiker Behinderte den Sozialsparhaushalten zum Fraß vor die Füße werfen, um sie hinterrücks zugleich im Subventionslabyrinth zu verwerten.

Das kann man nur als eine sehr spezielle Variante von doppelter Buchführung bezeichnen. Ein Doppelspiel, das bei genauerem Hinsehen zeigt: Das Geld für die Inklusion ist da. Die Kohle muss man nur dort holen, wo sie ist. Die Kohle ist nicht bei den Behinderten, sondern im Falle des öffentlichen Verkehrs bereits im Stadtsäckel. Alles andere ist Lug und Trug. Das trifft auch auf Verschweigen und Vertuschen zu. Und zwar nicht nur in Frankfurt, denn in allen deutschen Städten und Landkreisen wird es genauso getrieben.

Abgesehen davon ist auch im Sinne der Inklusion der öffentliche Verkehr keine "freiwillige" Leistung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Pflichtveranstaltung.

"Darf man das Volk betrügen?
Ich sage nein!
Doch willst du sie belügen,
So mach es nur nicht fein."

(Johann Wolfgang von Goethe)

 

Lesermeinungen zu “Trug oder Lug?” (4)

Von harald

Lieber Sven Drebes,
vielen Dank für die Hinweise und Ratschläge.
Die in Ihren Punkten 1 bis 4 beanstandeten Inhalte wurden einesteils von mir garnicht behauptet, und sie stammen anderenteils aus dem Magistratsbericht vom 24.01.2014 des Frankfurter Verkehrsdezernenten Stadtrat Stefan Majer von den Grünen im Römer. Dem Herren will ich Seriosität unterstellen dürfen.
Aus dessen Angaben lässt sich errechnen, dass sich die Stadt Frankfurt über den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) jährlich für bis zu rund 15.000 behinderten Inhabern von Wertmarken pro Nase über 500 Euro subventionieren lässt, und zwar von den "Erstattungsbehörden" (die ausdrücklich im Plural genannt sind, wofür nur Land und Bund in Frage kommen). Eine RMV-Jahreskarte kostet in Frankfurt 813 Euro.
Mal unterstellt, von den 15.000 in Rechnung gestellten behinderten Inhabern von Wertmarken würden tatsächlich über 9.000 Personen (das sind mehr als 60%) Jahreskarten kaufen, wobei weniger als die Hälfte der öffentlichen Verkehrsmittel barrierefrei sind (nicht barrierefrei mindestens noch bis ins Jahr 2020, lt. Stadtrat Majer), sind das doch wohl von der Stadt schöngerechnete und unrealistische Traumzahlen.
Die Deutsche Bahn AG habe ich in der Kolumne erst gar nicht weiter erwähnt, sonst könnte dabei am Ende vielleicht ein Kriminalreport über Subventionsbetrug herauskommen.
Ich finde, dass die politische Dimension durchaus reicht und darf Ihnen versichern, bei manchen Recherchen stößt man auf Übelriechendes.
Schöne Grüße
Harald Reutershahn

Von Sven Drebes

Erst recherchieren, dann Kolumne schreiben! Der Artikel enthält gleich mehrere Fehler:
1. Die Verkehrsunternehmen erhalten nicht einfach so Millionen, der Betrag richtet sich im Normalfall vielmehr nach der Zahl der Menschen, die im Land eine Wertmarke haben. In Großstädten richtet sich der Betrag dagegen fast immer nach der Zahl der Menschen mit Behinderungen, die tatasächlich als "Freifahrer" gezählt werden. Besonders in Großstädten ist das Geld also tatsächlich ein Ausgleich für die extrem billige "Jahreskarte", die wir haben.
2. Längst nicht jeder, der eine Wertmarke hat, nutzt einen Rollstuhl oder ist blind. Die Zahlen zur Barrierefreiheit sagen also kaum etwas zum Umfang der kostenlosen Nutzung.
3. Dazu kommt noch, dass, soweit ich Frankfurt und Umgebung kenne, die meisten Rollstuhlfahrer und blinden Menschen auch nicht komplett barriierefreie Busse und Straßenbahnen nutzen.
4. Die Deutsche Bahn AG, damit auch die S-Bahn Rhein-Main, bekommt die Erstattung aus dem Bundeshaushalt, alle anderen Verkehrsunternehmen aus den Landeshaushalten. Der Ausgleiichsfond und die Ausgleichsabgabe haben damit nichts zu tun.

Von Gotthilf Lorch

Das war sehr aufschlussreich !
Danke für diesen Artikel !

Von behindertenrecht

Genau aus diesen Gründen, kann es auch mit der Leichten Sprache nicht funktionieren .
Denn Lug und Trug keine Kommunikationsgrundlage !