Wahlhilfe für junge Leute
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Berlin (kobinet) Die Jugend im Sozialverband Deutschland will junge Menschen mit Behinderungen informieren und ermutigen, bei der Bundestagswahl am 22. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. "Daher haben wir gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Wahlhilfe entwickelt, die in leicht verständlicher Form erklärt, wie man wählt“, erklärte heute in Berlin der Bundesvorsitzende der SoVD-Jugend, Nico Hamkens.
„Den Anstoß zu der Wahlhilfe haben junge Behinderte gegeben. Mit der Broschüre wollen wir ein Informationsdefizit abbauen. Denn Menschen mit Behinderungen werden oft nicht ausreichend über ihr Wahlrecht informiert“, betonte Hamkens. Dies gelte insbesondere für geistig behinderte und lernbehinderte Jugendliche. „Viele haben noch nie gewählt, obwohl sie meist das Wahlrecht haben.“
Die Broschüre Wählen ist einfach: Die Bundestagswahl ist ein Kooperationsprojekt von Sozial- und Behindertenverbänden, dem Deutschen Bundestag, der Bundeszentrale für politische Bildung sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Herausgeber ist die SoVD-Jugend, ein Zusammenschluss von behinderten und nicht behinderten jungen Menschen. Ihr Ziel ist die Inklusion behinderter Menschen in allen Lebensbereichen.
"Ich will, dass jeder sein Wahlrecht wahrnimmt. Vielleicht bekommen junge behinderte Menschen Geschmack an der Politik, gehen in Parteien, mischen mit und werden dann vielleicht einmal selbst gewählt“, sagte Hubert Hüppe.

Von Lina
Es wäre wichtig, wenn alle Menschen das Wahlrecht hätten. Gerade die Schwachen in dieser Gesellschaft brauchen Möglichkeiten, ihre Interessen zu vertreten. Das Wahlrecht ist eine wichtige Mitwirkungsmöglichkeit, die allen zugestanden werden muss.
Von behindertenrecht
Solange Betreute nicht überall als Rechtsubjekt anerkannt werden, sodaß ihnen derzeit nur im Betreuungsgesetz das Beschwerderecht erhalten bleibt, sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich .
Hinzu kommt, wenn ein Betreuter eine Beschwerde schreibt, wird diese oft auch nur als bloße "Anregung" behandelt .
Traurig aber wahr !
Von Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik DIE LINKE
In Hessen fordert DIE LINKE auf Grund einer Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft das Wahlrecht für alle Menschen in ihrem Landtagswahlprogramm.
Das ist konsequent, denn jeder Mensch ist vor dem Gesetz "gleich". Sonst müssen wir ein großes Fass aufmachen. Ist es mit ethischen Grundsätzen zu vereinbaren, wenn Menschen auf Grund einer "Behinderung" ungleich behandelt werden? Eine Antwort erübrigt sich.
Von behindertenrecht
Bei dieser "Gelegenheit" stellt sich erneut die Frage :
" Dürfen behinderte Menschen, die unter Betreuung stehen auch wählen ? " .
Es ist eine sehr wichtige Frage, denn nach Betreuungsrecht haben behinderte Menschen ein eigenes Beschwerderecht und Antragsrecht . Bei der Hilfegewährung nach SGB oder sogar bei Fragen an die eigene Krankenversicherung, wird auf Beschwerden oder Anträge der Betreuten regelmäßig auf den Betreuer verwiesen . Entweder erübrigt es sich , daß auch im SGB u.a. Gesetzen, daß Beschwerderecht und Antragsrecht Betreuter geregelt wird, weil jeder behinderter Mensch nach UN-BRK überall als Rechtsubjekt anerkannt werden muss, oder es wird höchste "Eisenbahn" , diese Regelung in den deutschen Gesetzen einzuführen und auch beim Wahlrecht mit zu bezeichnen .