Stimme verschenken

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Dr. Oliver Tolmein
Dr. Oliver Tolmein
Bild: faz-net

Hamburg (kobinet) In seinem Kommentar im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat der Rechtsanwalt Oliver Tolmein das Thema des Wahlausschlusses für Menschen aufgegriffen, für die das Betreuungsgericht eine umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten eingerichtet hat oder die wegen einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Mit einer pfiffigen Idee empfiehlt er denjenigen, die nicht wählen wollen, denjenigen ihre Stimme zu schenken, die nicht wählen dürfen.

Link zum Kommentar von Oliver Tolmein in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Lesermeinungen zu “Stimme verschenken” (1)

Von Gisela Maubach

Wie passend, dass für meinen Sohn gerade eben eine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten gelandet ist. Dann werde ich mit ihm am 22. September mal in unser Wahllokal gehen und sehen, was dann passiert, wenn ich seine Wahlbenachrichtigung dort vorlege und erkläre, dass ich als seine "Assistentin" die Kreuzchen machen muss, weil er selbst dort wahrscheinlich alles andere bemalen würde - nur nicht die dafür vorgesehenen Flächen auf dem Stimmzettel.
Tragisch ist nur, dass die einzigen Figuren, bei denen ich mit Sicherheit wüsste, dass mein Sohn für sie stimmen würde, Asterix und Obelix heißen . . . aber die stehen ja gar nicht zur Wahl :-(