20 Jahre Bundesverband der Berufbetreuer/innen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Zahl: 20
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Hamburg (kobinet) Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) feierte gestern sein zwanzigjähriges Bestehen. Der BdB wurde 1994 im Zuge des neuen Betreuungsrechts gegründet, das zwei Jahre zuvor das umstrittene Vormundschaftsrecht abgelöst hatte. Seitdem gibt es keine Entmündigung mehr, Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind handlungsweisend.

Von zunächst 46 stieg die Zahl der Mitglieder bis heute auf mehr als 6.500. Zentrales Anliegen des BdB ist seit zwei Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit den Aufgaben von Betreuung und der Qualität der Betreuungsarbeit, mit der Qualifizierung von beruflich tätigen Betreuer/innen sowie den Rahmenbedingungen im Blick auf die Zeit, die für Klienten zur Verfügung steht, ebenso wie die Vergütung von Betreuer/innen. Auf diesem Weg hat der BdB einer Presseinformation des Verbandes zufolge wichtige Meilensteine gesetzt, wie die Definition des Berufsbildes, die Einführung des Qualitätsregisters und die Entwicklung einer Fachlichkeit in Form des Betreuungsmanagements.

"Die Definition, was gute Betreuung ausmacht, ist dank der Arbeit des BdB in den vergangenen zwanzig Jahren deutlicher geworden", bilanzierte der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey. "Aber auch in den nächsten Jahren wird uns das Thema Professionalisierung beschäftigen. Denn nach wie vor stehen Regelungen der Berufszulassung, der Ausbildung und der Selbstverwaltung aus." Der BdB habe sich zu einem anerkannten Fachverband entwickelt, sein sozialpolitisches Engagement als Lobby von betreuten Menschen habe ihn zu einem geschätzten Partner in sozialpolitischen Netzwerken werden lassen und auch in der medialen Öffentlichkeit sei der Verband zunehmend gefragt. "Und wir haben wichtige politische Erfolge errungen", sagte Klaus Förter-Vondey. Beispiele seien das Gesetz zur Befreiung von der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer/innen oder ein Passus im Koalitionsvertrag, der die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts als Regierungsaufgabe definiert. "Am Ziel sind wir noch lange nicht", so Förter-Vondey weiter. "Wir setzen uns dafür ein, dass Berufsbetreuer von ihrer Arbeit auskömmlich leben können. Wir fordern mehr Zeit, damit von uns unterstützte Menschen würdig leben können. Wir wollen Anerkennung für unseren Beruf sowie eine geregelte Zulassung und Ausbildung als Voraussetzung. Und wir engagieren uns für den gleichberechtigten Austausch zwischen allen Professionen, die an Betreuung beteiligt sind, so dass sich Juristen, Mediziner, Pädagogen und Betreuer gegenseitig vernünftig ergänzen. Zum Wohle unserer Klientinnen und Klienten."

Lesermeinungen zu “20 Jahre Bundesverband der Berufbetreuer/innen” (9)

Von EK

@behindertenrecht
Was Heime betrifft, gibt es (veraltete) Infos im 1. und letzten Heimbericht der Bundesregierung (2006):
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/heimbericht/7-stationaere-einrichtungen-der-behindertenhilfe.html

Hinsichtlich der Situation betreuter Menschen gibt es eine Studie aus 2004, aus der u.a. hervorgeht, daß Menschen mit Betreuer überdurchschnittlich oft in Heime abgeschoben werden. (pdf):
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung3/Pdf-Anlagen/kurzfassung-rechtliche-betreuung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Zu dieser Zeit (2004) war die Vergütung von Berufsbetreuern noch derart fürstlich, daß ein Jahr später die pauschale Vergütung eingeführt wurde, die heutzutage vom BdB (man kann es leider nur scheinheilig nennen) als "Grund" für Betreuungsmißstände angeführt wird.

Schaut man sich die Webseite des BdB an, wird schnell klar, daß es sich um eine Berufslobby handelt, die sich für die Behindertenrechtskonvention erst seit dem Zeitpunkt interessiert, wo es opportun ist. Daß diese Lobby in den Fachausschüssen des Inklusionsbeirats (Behindertenbeauftragte/r der Bundesregierung) vertreten ist, bedeutet, den Bock zum Gärtner zu machen.

Von behindertenrecht

Wieviele Sondereinrichterungen wurden durch das Eingliederungshilfegesetz geschaffen ?

Von behindertenrecht

Eine Super Meldung heute bei T-Online Nachrichten, über die lt. der Meldung bereits die FAZ berichtet haben soll .
Zitat
Experten fordern die Abschaffung des Erneuerbare Energie Gesetzes(EEG), weil durch das EEG weder kosteneffizienter Klimaschutz , noch messbare Innovation erreichbar ist .
Zitat Ende

Ein Super Beispiel , bezüglich des Betreuungsgesetz und Eingliederungshilfegesetz . Und es zeigt, daß es möglich ist, Gesetze komplett abzuschaffen, die nicht dem Sinn und Zweck des eigentlichen Ziel ( z.B. Inlusion) entsprechen .

Vergleich :
Wieviel Arbeitsplätze etc. wurden in das EEG investiert und wie hat man immer mehr davon geschaffen ?
Wieviel Arbeitsplätze etc. wurden in das Betreuungsgestz investiert und wie hat man immer mehr davon geschaffen ?

Von behindertenrecht

Danke für den Hinweis der Verfassungsbeschwerde .
Damit hat es der Rechtsanwalt auf dem "Punkt" gebracht .
Denn es ist tatsächlich so, daß sich keine Behörde zuständig fühlt, wenn ein Mensch unter Betreuung steht und alles den Betreuern überlassen wird .
Ich habe daher auch gerade eine Eingabe beim Bayerischen Justizministerium einreichen müssen, weil weder Staatsanwalt noch Betreuungsrichter auf die Missstände unter der Betreuung meiner Tochter reagieren .

Man muss sich vorstellen, da greifen Betreuer und Einrichtungen oft sogar in die Rechte aus der Charta für Hilfe-und Pflegebedürftige Menschen ein und die Behörden kontrollieren entweder gar nicht , oder werden bei Prüfung und mehrfachen Hinweis nicht tätig, oder kommen zum Schluss, daß dies zum Wohle notwendig sei .
Das ist genau so, als würde man glauben( mutmaßlicher Wuille), wenn man den Menschen alle Menschenrechte nimmt, dann fühlen sie sich am Allerwohlsten .

Von EK

Auf die Verantwortung von Berufsbetreuern für Menschenrechtsverletzungen in Heimen geht auch die kürzlich durch den Münchener Rechtsanwalt Alexander Frey eingereichte Verfassungsbeschwerde "Verletzungen von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland" ein:
Download hier:
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2018.msg3805#new

Von EK

@behindertenrecht
Die neue Gesetzesänderung, daß Betreuungsbehörden mehr Mitsprache bei der Einrichtung von Betreuungen haben, soll (durch "Betreuungsvermeidung") vorrangig Kosten vermeiden, da die stetig weiter ausufernden Kosten des Betreuungswesens in Fachkreisen schon seit langer Zeit Entsetzen verursachen. In der Praxis wird es auf die jeweilige Behörde ankommen, ob sie personell/fachlich in der Lage dazu ist (hier gibt es große Unterschiede). Insgesamt ist auch das eine weitere Bürokratisierung des Wasserkopfs "Betreuungsrecht", verbunden mit weiteren "Begutachtungen" etc.(übrigens auch gegen den Willen der Betroffenen möglich)
Angesichts dessen, daß das Betreuungsrecht ein veritables "Sondergesetz" für Menschen mit Behinderungen/Demenz/psychischen Erkrankungen ist, widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz vor dem Recht und der Behindertenrechtskonvention.
Alle "Weiterentwicklung" wird daran nichts ändern, insbesondere dann nicht, wenn wie bisher praktiziert, Gesetzesänderungen überwiegend über die Köpfe von Betroffenen hinweg beschlossen werden. Daran ändert auch das angeblich sozialpolitische Engagement von Berufsbetreuern nichts. Hier wie überall gilt: wo an Bevormundung Geld verdient wird, sind im Zweifel die Wünsche der Betroffenen irrelevant.

Von behindertenrecht

Ja - es ist das kalte Grausen, wenn Betreuer Wünsche und Wille des Betreuten nicht als handlungsweisend ansehen .
Deshalb wäre es die vorrangigste Aufgabe des Gesetzgebers, daß Gesetze abgeschafft werden, die das Wohl an erste Stelle stellen, wie z.B. auch das SGB, weil damit Zwang nicht ausgeschlossen wird , obwohl gemäß UN-BRK Zwang aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen werden muss und das Wohl an inklusiven Maßnahmen/Hilfen gemessen werden muss .
Wenn Berufsbetreuer diese Aufgaben nach Gesetz erfüllen müssten, wäre deren Anzahl auch nicht derartig angestiegen .
Zwang bei Betreuung verhindern, sollen ja künftig gemäß Gesetzesänderung,auch die Betreuungsbehörden ! Da kann man gespannt sein .

Von EK

Der BdB ist seit jeher nichts weiter als eine Berufslobby. Seit Jahren steigen die Zahlen der Berufsbetreuungen als einträgliches Geschäftsfeld, oft in unerbittlicher Konkurrenz zu ehrenamtlichen Betreuern oder Angehörigen, die in der Regel Selbstbestimmung der "Betreuten" weitaus ernster nehmen als die "professionellen" Betreuer. Es sind Berufsbetreuer, die Zwangseinweisung in Heime, Zwangsbehandlung in Psychiatrien, Zwangsarbeit in Behindertenwerkstätten gegen die Wünsche der Betroffenen (vorgeblich zu deren "Wohl") durchwinken und absegnen, als "Stellvertreter" der Betroffenen - eine Machtposition, die ihnen nach wie vor durch das mit der Behindertenrechtskonvention unvereinbare Betreuungsrecht durch Gerichte übertragen wird.
"Sozialpolitisches Engagement als Lobby von betreuten Menschen" ist Etikettenschwindel vergleichbar dem Slogan vieler Heime "Der Mensch steht im Mittelpunkt".
Ähnlich wie die Forderungen in Österreich, das Sachwalterrecht abzuschaffen, würde die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland die Abschaffung des Betreuungsrechts erfordern.
http://oe1.orf.at/artikel/306381

Weitere "Professionalisierung" des Betreuungsrechts bedeutet nichts anderes als das kalte Grausen.

Von behindertenrecht

Zitat
Seitdem gibt es keine Entmündigung mehr, Wunsch und Wille des Betreuten sind handlungsweisend. .
Zitat Ende

Ja - von dieser Handlungsweisung gingen seit Einführung des neuen Betreuungsrechts 1994 alle aus .

Aber wie im Beitrag berichtet " Am Ziel sind wir noch lange nicht. " , sodaß alle noch Hoffnung haben , daß Wunsch und Wille des Betreuten in jeden Fall handlungsweisend sind und Zwang aufgrund einer Behinderung verhindert wird .

BITTE bleiben sie am "Ball" , denn es gibt noch ausreichend Betreuer, die Wünsche und Wille des Betreuten ignorieren und ausschließlich auf der Grundalge des Wohles Entscheidungen über den Betreuten treffen . Denn bei Beachtung der Wünsche behinderter Menschen, würde auch die Zahl der Berufstreuer wieder sinken und die Qualität verbessert, weil der Wille eines Menschen das höchste Gesetz ist und sich kein erwachsener Mensch rechtliche Vertretung wünscht, die seine Wünsche zum "Wohle" ignoriert .