Über 124.000 Unterschriften für Petition

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild von der Petition von Constantin Grosch
Bild von der Petition von Constantin Grosch
Bild: change.org

Hameln (kobinet) Das hätte sich wohl sogar Constantin Grosch am Anfang seiner Petition für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen nicht träumen lassen, dass seine Petition solch große Aufmerksamkeit bekommt. Mittlerweile unterstützen über 124.000 Menschen die Petition, die Constantin Grosch am Dienstag Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt übergibt.

"Es wäre natürlich super, wenn die 125.000er Marke noch bis Montagabend erreicht würde. Das wäre eine runde Zahl", sagte Ottmar Miles-Paul, der die Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe koordiniert und für die Abschaffung des Einkommens und Vermögens im zu schaffenden Bundesteilhabegesetz kämpft. "Es ist klasse, was Constantin Grosch geschafft hat und die breite Unterstützung zeigt, dass dies kein Randthema in unserer Gesellschaft ist. Denn wer möchte schon im Falle einer Behinderung und des Angewiesenseins auf Hilfen arm gemacht werden, so dass nur noch ein Vermögen von 2.600 Euro bleibt."

Link zur bei change.org eingestellten Petition

Lesermeinungen zu “Über 124.000 Unterschriften für Petition” (3)

Von behindertenrecht

Immerhin sind die stationären Eingliederungshilfen angstiegen .
Das sollte zu bedenken geben, wenn die Hilfen einrichtungsgebunden bewilligt werden .

Von behindertenrecht

Menschen mit Behinderung müssen viel zu oft getrennt von ihren Familien leben, auch "Dank" der sogenannten einrichtungsgebundenen Eingliederungshilfe . Hinzu kommt das dabei die Entfernung zur Familie, eine zusätzliche finanzelle Hürde ist, die von kaum einer Familie zu bewältigen ist und somit der Kontakt verloren geht . Da kommt kein behinderter Mensch und seine Familie zum Spaaren .

Von Sabine Fichmann

Artikel 28 Abs. 1 der UN-BRK:
"Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf einen angemessenen Lebensstandard für sie UND IHRE FAMILIEN, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige VERBESSERUNG der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum SCHUTZ und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung:"

Dieses Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für die Behinderten UND IHRER FAMILIEN steht im krassen Gegensatz zu der angedachten Streichung des Kindergeldes für erwerbsunfähige erwachsene Behinderte und zum Wegfall der Nachteilsausgleiche für sie. Es sind KEINE Schritte zum Schutz und zur Verwirklichung dieses Rechts- im Gegenteil!