Rundfunkbeitrag: Behinderte haben Nachsehen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

10 Euro Schein
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Hannover (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen übt scharfe Kritik am aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zum Rundfunkbeitrag. Behinderte Menschen hätten das Nachsehen, kritisiert der Verband.

"Anstatt mit den deutlichen Zuwächsen bei den Rundfunkeinnahmen soziale Härten für behinderte Menschen abzubauen, kommt jetzt eine Minisenkung. Damit bleibt den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können, die früher geltende Gebührenfreiheit verwehrt", erklärt die 2. SoVD-Landesvorsitzende von Niedersachsen Edda Schliepack. Angesichts der sprudelnden Gebühreneinnahmen fordert Niedersachsens größter Sozialverband erst recht die Rückkehr zu dieser bewährten Regelung. Wer aufgrund seiner Behinderung bei kulturellen Veranstaltungen außen vor bleibt, der müsse dafür einen Nachteilsausgleich erhalten. Als Mitglied im niedersächsischen Landesrundfunkbeirat betont die SoVD-Vertreterin: "Darüber werden wir in dem Gremium auf alle Fälle reden müssen. Für uns ist es ein starkes Stück, dass gerade Menschen mit Behinderungen wieder das Nachsehen haben."

Seit Anfang 2013 wird die ehemalige GEZ-Gebühr nicht mehr als eine geräteabhängige Gebühr erhoben, sondern beträgt für alle Haushalte pauschal 17,98 Euro pro Monat. Der SoVD befürwortet grundsätzlich die Umstellung auf einen haushaltsbezogenen Beitrag. Aus Sicht des Verbandes dient die neue Regelung der richtigen Zielstellung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig solidarischer zu finanzieren. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung hat der SoVD jedoch Nachbesserungen für behinderte Menschen und Beziehende kleiner Einkommen gefordert. Nötig sind aus Sicht des Verbandes zudem Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.

Lesermeinungen zu “Rundfunkbeitrag: Behinderte haben Nachsehen” (2)

Von matysiak

Jetz könnte der Fehler beim Rundfunkbeitrag behoben werden. Aber weder Landtags- noch Bundestagsabgeornete können einschätzen, was 17,50€ für viele Behinderte bedeuten. Kein Wunder, wenn bei den Bundestagsabegeordneten die nächste Diätenerhöhung soviel ist, wie bei vielen Behinderten die gesamte Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei der Gebühr wird immer von dern Haushalten gesprochen, aber auch kleine Unternehmen zahlen nur 17,50€ und können das noch von der Steuer absetzen. Es sollte auch nicht vergessen werden. Die Rundfunkanstalten hatten auch früher Geld erhalten, aber für Menschen mit RF Befreiung aus dem Bundeshaushalt. Das wurde eingespart. Behinderte müssen den Bundeshaushalt sanieren (auch für die Diätenerhöhung). Eine Schweinerei ist das!!!!!!!

Von Sabine Fichmann

Diese lächerliche Senkung des Rundfunkbeitrages von rund 50 Cent sind für einen normalen Haushalt weniger als "Peanuts". Für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können sind 17,50 Euro ein spürbarer Betrag- also Rückkehr zur alten Gebührenregelung! Ich verzichte GERNE zugunsten dieser Menschen auf diese "Gebührensenkung"!