Aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wappen von Nordrhein-Westfalen
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Bild: Land Nordrhein-Westfalen

Köln (kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen das Ziel, 1.000 Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dabei blickt der Verband auf erste Erfolge.

"Ramona Neugebauer und Giscard Bengi Lele, zwei junge Menschen aus Leverkusen und Bergisch Gladbach, sind Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Beide arbeiten aber - ganz inklusiv - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ramona Neugebauer ist Pferdepflegehelferin auf einem Pferdehof und Giscard Bengi Lele arbeitet in einem Metallverarbeitungsbetrieb. Sowohl Ramona Neugebauer als auch Giscard Bengi Lele sind voll in ihrem jeweiligen Betrieb integriert und fühlen sich auf ihrem ausgelagerten Werkstatt-Arbeitsplatz wohl", schildert der LVR zwei Beispiele in einer Presseinformation.

"Ramona Neugebauer ist seit über sechs Jahren bei der 'Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH' beschäftigt und arbeitet seit fast einem Jahr auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz im 'Ländlichen Reit- und Fahrverein Bergisch Gladbach 1928 e.V.'. 'Die Arbeit mit den Pferden macht Spaß und ich bin viel draußen, das ist besser für mich!', so Ramona Neugebauer. Neben der Pflege der Pferde und des Hofes übernimmt sie zusätzlich kleine Trainingsaufgaben mit den Pferden und unterstützt die Reitschülerinnen und -schüler beim Satteln der Pferde. Sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch von den Pferdebesitzerinnen und -besitzern wird ihre Arbeit sehr geschätzt", heißt es in der Presseinforamtion.

"Giscard Bengi Lele ist Beschäftiger der *PBH Papierservice Britanniahütte gGmbH' in Bergisch Gladbach, einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung. Sein betriebsintegrierter Arbeitsplatz ist bei der 'Schomann Metallverarbeitung GmbH' in Köln-Dellbrück. 'Ich mache z.B. Bohrungen, Schweißarbeiten oder Schleifarbeiten und bin sehr zufrieden hier', so Giscard Bengi Lele über seine neue Arbeit, in der er als Produktionshelfer eingesetzt ist. Die 'Schomann Metallverarbeitung GmbH' sieht in der Beschäftigung Leles nicht nur eine fachliche Unterstützung, sondern auch einen Gewinn für das gesamte Team.

Durch die Möglichkeit außerhalb der Werkstatt tätig zu sein, erhalten Neugebauer und Lele Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung von Ramona Neugebauer und Giscard Bengi Lele fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen der Landesinitiative "Teilhabe an Arbeit - 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen als Chance zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt". Projektpartner sind das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) sowie die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit.

"Durch unsere Landesinitiative erhalten Menschen mit Behinderung die Chance, im regulären Arbeitsleben dabei zu sein", sagt Guntram Schneider, Nordrhein-Westfalens Minister für Arbeit, Integration und Soziales. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds helfe das Arbeitsministerium, Außenarbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes zu schaffen, erklärt der Minister: "Es ist wichtig und erfreulich, dass dabei die Landschaftsverbände und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mit der Landesregierung an einem Strang ziehen."

"Wir wollen die Inklusion in der Arbeitswelt voranbringen und möglichst vielen Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen", so LVR-Direktorin Ulrike Lubek. "Bis zu 500 zusätzliche Außenarbeitsplätze für werkstattbeschäftige Menschen mit Behinderungen haben wir uns für das Rheinland mit dieser Initiative zum Ziel gesetzt."

Das Konzept Außenarbeitsplätze sieht vor, dass die betreffenden Personen weiterhin bei einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Ihrer Tätigkeit gehen sie jedoch in einem Unternehmen oder in einer Verwaltung nach. Der Betrieb zahlt einen monatlichen Beitrag für die Dienstleistung an die Werkstatt. Die Hälfte dieses Beitrags wird im Rahmen des Modellprojekts für ein Jahr, mit maximal bis zu 350 Euro im Monat, bezuschusst. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landschaftsverbände LVR und LWL. Darüber, welche Vergütung die auf den Außenarbeitsplätzen beschäftigten behinderten Menschen erhalten, wurde in der Presseinformation keine Angaben gemacht.

Harald Mohr, Geschäftsführer der Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH und der PBH Papierservice "Brittaniahütte" gGmbH in Bergisch Gladbach erklärte: "Ich freue mich, dass die betriebsintegrierten Arbeitsplätze für alle Beteiligten eine Win-win-Situation darstellen. Für die Beschäftigungsstellen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Unterstützung und viele berichten, dass sich durch die Bschäftigung das Arbeitsklima verbessert hat."

Wer einen betriebsintegierten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen oder Näheres zur den Fördermodalitäten des Modellprojekts erfahren möchte, kann sich an den Landschaftsverband Rheinland wenden. LVR-Ansprechpartner: Thomas Fonck, Tel: 0221 8097220, E-Mail: [email protected]

Lesermeinungen zu “Aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt” (4)

Von Sabine Fichmann

Den Beiträgen von Frau Maubach und Frau Rosenberger kann ich nur zustimmen. Menschen, die keine verwertbare Arbeitsleistung erbringen können, sind die Verlierer- wieder einmal.
Ob aber die betriebsintegrierten Arbeitsplätze außer "dabei sein" wirklich auch eine Win- Win-Situation für die Betroffenen mit verwertbarer Arbeitsleisung darstellt, wage ich zu bezweifeln. Ist doch die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Und dann? Glaubt man ernsthaft, die Betroffen dann auf Dauer in den Arbeitsmarkt integriert zu haben?

Ich kenne eine junge Frau, gute Fachhochschulreife, behindert durch eine chronische Erkrankung. Nach zwei Jahren vergeblicher Studienplatzsuche hat sie sich auf eine außerbetriebliche Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation ( weit unter ihrem Niveau) eingelassen. Sie hat mit einem großen Bildungsträger, zu hundert Prozent finanziert durch die Arbeitsagentur, einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der eine Kooperation mit einem Ausbildungsbetrieb vorsieht, dieser übernimmt die fachpraktische Ausbildung- die Maßnahme nennt sich BaE-kooperativ.
Dem Kooperationsbetrieb ( eine soziale Einrichtung), entstehen keinerlei Kosten und diese Einrichtung hat in einem Kooperationsvertrag seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Auszubildende nach dem ersten Ausbildungsjahr betrieblich zu übernehmen.
Die junge Frau erbringt erwartungsgemäß hervorragende Leistungen im Betrieb und erstklassige Leistungen in der Berufsschule.
Sie, als Teilnehmerin der Maßnahme, erhält nur 316.- Euro monatlich, der Bildungsträger eine sehr hohe pauschale monatliche Fördersumme. Den als Leistung des Bildungsträgers im Rahmen dieser Maßnahme zu erbringenden Stützunterricht benötigt sie nicht und nimmt sie auch nicht in Anspruch.
Nun ist das erste Ausbildungsjahr bald um und der Kooperationsbetrieb erklärt, aus finanziellen Gründen die junge Frau nicht übernehmen zu können ( was von vornherein klar war, wie sich nun herausgestellt hat). Der jungen Frau bleibt also nun nichts anderes übrig, als ihre Arbeitsleistung weiterhin für einen Stundenlohn von 1.95.- Euro zur Verfügung zu stellen, wenn sie ihre Ausbildung abschließen will.

Für den Bildungsträger, der damit weiterhin die monatliche Pauschale erhält und den ausbildenden Betrieb (soziale Einrichtung!) eine erstklassige Win-Win- Situation ( finanziert durch die Arbeitsagentur) - nur nicht für die junge Frau!
Sie bereut sehr, sich so unter Wert verkauft zu haben und fühlt sich zu recht ausgenutzt durch den Bildungsträger und den ausbildenden Betrieb!

Mit diesem Beispiel vor Augen, ahne ich, dass diese und ähnliche Maßnahmen zur beruflichen Integration letztendlich nur zum Abgreifen von Fördergeldern führt. Erst recht bei Personen, deren Ausgangsposition eine Werkstatt für behinderte Menschen ist.





Von Inge Rosenberger

Korrektur meines in Hetze geschriebenen Kommentars:
Unsere erwachsenen Töchter und Söhne scheinen keinen Gewinn für die Gesellschaft darstellen zu können. Ihre Situation ist wohl am besten mit "lost and forgotten" umschrieben.

Von Inge Rosenberger

Unsere erwachsenen Töchter und Söhne scheinen keinen Gewinn für die Gesellschaft darstellen zu können. Ihre Situation ist wohl am besten mit "lost and loose" umschrieben.

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Ich freue mich, dass die betriebsintegrierten Arbeitsplätze für alle Beteiligten eine Win-win-Situation darstellen."

Diese Aussage erklärt auch, warum diejenigen Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten können, auch keine Chance haben, aus den großen Schwerstbehinderten-Gruppen rauszukommen.

Man möge sich beim LVR mal in die Situation von Menschen versetzen, die für eine Win-win-Situation ZU (!) behindert sind.

Was ist das für ein Verständnis von Selbstbestimmung und Inklusion, wenn man nur dann in die Gesellschaft inkludiert werden kann, wenn man sich für win-win eignet?