Zuschuss für barrierearmen Umbau

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Barrierefreies Bad
Barrierefreies Bad
Bild: KfW-Bildarchiv/Thomas Klewar

Frankfurt am Main/Bonn (kobinet) Ab 1. Oktober ist wieder der KfW-Investitionszuschuss "Altersgerecht Umbauen" möglich. Eigenheimbesitzer und Mieter müssen nicht mehr zwangsläufig einen Kredit aufnehmen, wenn sie den barrierearmen Umbau ihrer Wohnung nicht vom Ersparten bezahlen können. Stattdessen können sie einen Zuschuss bei der KfW-Förderbank beantragen. "Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland die einzig richtige Entscheidung", so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum e. V. in einer Pressemitteilung:

Die Lobby der Verbraucher und insbesondere der älteren Menschen fordert schon lange die Wiedereinführung des KfW-Investitionszuschusses "Altersgerecht Umbauen". "Angesichts eines Defizits von mindestens 2,5 Millionen altersgerechten Wohnungen in Deutschland ist die Wiedereinführung des Zuschuss-Modells eine zwingend notwendige Entscheidung", erläutert die BAGSO-Vorsitzende und ehemalige Bundesfamilienministerin Prof. Dr. Ursula Lehr. Der Zuschuss ist unabhängig von Alter und Vermögen des Antragstellers, denn Ziel ist die Vorsorge.

2012 wurde der Zuschuss nur ein Jahr nach seiner Einführung aus dem Bundeshaushalt wieder gestrichen. Dies löste bei Kennern der Immobilienbranche blankes Unverständnis aus. "Das ging vollkommen an der Haupt-Zielgruppe, den älteren Menschen, vorbei", kritisiert Hans Rauch, Präsident Verband Wohneigentum e.V. Eine aktuell unter den Mitgliedern des Verbands Wohneigentum durchgeführte Studie bestätigte erneut, dass ohnehin nur ein viel zu geringer Personenkreis die bislang verfügbaren Förderkredite beantragt. "Ältere Menschen können oder wollen mit ihrer Rente meist keinen Kredit mehr finanzieren. Der KfW-Investitionszuschuss ist also die praktikabelste Fördervariante und der beste Anreiz, den Anteil an altersgerechten Wohnungen zu steigern", so Rauch weiter.