Verlust von Fähigkeiten nicht mit erleichtertem Weg in den Tod beantworten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) "Wir dürfen den Verlust von Fähigkeiten nicht mit dem erleichterten Weg in den Tod beantworten." So beschreibt die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihre Haltung zur aktuellen Diskussion in Sachen Sterbebegleitung. Morgen wird sich der Deutsche Bundestag ab 9.00 Uhr in einer vierstündigen Plenardebatte mit dem Thema Sterbebegleitung befassen.
"Nicht mehr selbst bestimmen können, abhängig sein von anderen Menschen, unter Schmerzen leiden, ein aus ihrer Sicht unwürdiges Leben führen – weil viele Menschen das fürchten, debattieren wir darüber, den Weg der organisierten Sterbehilfe weiter zu öffnen. Das wäre politisch eine sehr deprimierende Antwort auf berechtigte Sorgen und Ängste. Ich mache mich für eine andere Antwort stark", schreibt Corinna Rüffer in ihrem Statement im Vorfeld der morgigen Debatte.
"Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen am Lebensende nicht unter unerträglichen Schmerzen leiden – das ist etwas anderes, als die Angebote zu stärken, das eigene Leben zu beenden. Wir müssen dafür sorgen, dass sich unsere Vorstellungen von einem Leben in Würde erweitern: Es ist nicht unwürdig zu vergessen, wer man ist. Es ist nicht unwürdig, nicht selbst auf die Toilette zu gehen. Es ist würdevoll, gefüttert zu werden. Wir dürfen den Verlust von Fähigkeiten nicht mit dem erleichterten Weg in den Tod beantworten", so Corinna Rüffer. "Wir sind unser ganzes Leben abhängig von anderen Menschen, mehr oder weniger intensiv. Wir brauchen Unterstützung in den intimsten Lebensbereichen. Die richtige Antwort auf die Herausforderungen, vor die uns diese Tatsache stellt, ist nicht der Tod. Die richtige Antwort ist, politisch die Möglichkeiten zu schaffen, in Situationen, in denen wir uns abhängig fühlen, Raum für selbstbestimmtes Leben zu schaffen."
Die morgige Bundestagsdebatte zur Sterbebegleitung wird auch im Livestream des Deutschen Bundestages im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Von lehmä
Hallo Herr Hpellmann,
ich will nicht zynisch werden, aber der Suizid ist in Deutschland ja nicht unter Strafe gestellt! Wozu dann die „Sternstunde“ der Diskussion über „Sterbehilfe“. – Es geht ja wohl noch immer darum, andere (nicht sich selbst) vom Leben in den Tod zu befördern! Außerdem bleibe ich dabei: Der Tod ist unumkehrbar, endgültig, nicht rückgängig zu machen. Wie drückte es die behandelnde Psychiaterin meines Sohnes (sinngemäß) aus: „… hat sich erfolgreich suizidiert…“
Im übrigen Zitat Celan, korrigiert „Todesfuge“: „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“
Grüße
Von Hpellmann
Wie ich schon geschrieben habe. Es geht doch hier in der Debatte darum, dass man Menschen hilft zu sterben, die das wollen (das gilt nicht für depressive Menschen, denen man anders helfen kann) oder die das im Vorfeld in einer Patientenverfügung niedergeschrieben haben für den Fall, dass bestimmte Voraussetzungen eintreten. Es kann doch nicht sein, dass ich in meine Patientenverfügung schreiben kann, dass ich keine künstliche Ernährung oder sonstige Maßnahmen wünsche, ich soll aber nicht schreiben können, dass man mir in dem Fall hilft zu sterben, wenn ich es nicht mehr selbständig kann.
Es geht keinesfalls darum, Menschen mit Behinderung zu töten, wenn sie lästig werden, oder die Oma um die Ecke zu bringen, weil das Altenheim zu teuer ist. Es geht auch nicht darum nach der pränatalen Diagnostik Kinder mit Behinderung abzutreiben. Auch da bin ich dagegen und es wird sicherlich niemals Gesetz werden, dass das verpflichtend ist.
Man kann bei der ganzen Diskussion eine klare Trennlinie ziehen! Wenn jemand das wünscht oder im Vorfeld in einer Patientenverfügung niedergeschrieben hat, dass er Hilfe beim sterben möchte, dann ist Sterbehilfe sinnvoll und notwendig meines Erachtens.
Wenn allerdings die Angehörigen diese Entscheidung treffen wollen oder staatliche Institutionen, ohne den Wunsch des Betroffenen im Vorfeld oder aktuell, dann ist das keine Sterbehilfe, sondern ein Tötungsdelikt.
Diese Unterscheidung ist einfach zu treffen und nur um die erste Variante, nämlich dem Willen des Betroffenen, geht es in der Diskussion. Ein Interview mit einem unmoralischen Menschen, der die Abtreibung von Kindern mit down Syndrom empfiehlt oder gar vorschreibt gehört in diese Diskussion gar nicht rein. Es gehört in die Diskussion Abtreibung und Rechte der Mutter bei der Pränatalen Diagnostik.
Ich bin mir im klaren darüber, dass es Menschen gibt die Angst davor haben, dass sich die Geschichte in Deutschland wiederholt. Aber gerade wegen unserer Geschichte wird es kein Gesetz geben, dass die Tötung von "minderwertigem" Leben erlaubt. Und es wird in Deutschland auch kein Gesetz geben, welches die Tötung von Senioren erlaubt, die in Pflegeheimen die Krankenkasse und Pflegekassen belasten. Das wird nicht passieren.
Und um mal ein persönliches Beispiel zu nehmen: ich persönlich habe in meiner Patientenverfügung vermerkt, dass ich bei einer finalen Erkrankung keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünsche und hoffe, dass man mir beim Sterben hilft. Das ist mein persönlicher Wunsch, in der Hoffnung Das ist nicht gegen das Gesetz verstößt, wenn es soweit sein sollte. Aber eines ist klar. Dies ist eine Entscheidung die nur ich treffen kann und niemand anderes.
Von lehmä
Zur für uns/mich seit Singer leidigen Diskussion um Sterbehilfe/Euthanasie eine kleine Randnotiz:
Warum fällt es niemandem auf, dass ein elementares Missverhältnis zwischen „selbstbestimmtem Leben“ und „selbstbestimmtem Tod“ klafft: Das selbstbestimmte Leben Kann man, können wir – je nach den äußeren Bedingungen, die uns gelassen werden, organisieren und wortwörtlich leben, der Tod ist nicht zu „machen“. Er ist unumkehrbar, endgültig: Der Mensch hat – pathetisch ausgedrückt – den Tod niemals selbstbestimmt in der eigenen Hand. Er kann ihn niemals „selbstbestimmt“: – oh, ein Missverständnis/ein Versehen – zurücknehmen. Der Tod ist ewig. Celan: Der Tod ist ein Schnitter aus Deutschland (aus dem Gedächtnis zitiert).
Von Dagmar B
Worum es aber in der ganzen Diskussion nicht geht ist die Tötung von "unrentablen oder unwertem Leben", wie es in Deutschland leider schon genannt wurde. Niemand würde soweit gehen, dass es eine Pflicht zum Sterben gibt, wenn Menschen unrentabel werden und das System belasten
Hallo Hpelmann
Ich glaube ,Ihre Vorstellung von "niemand würde wagen" ist nicht ganz auf dem neusten Stand.
http://www.taz.de/!144635/
Der Biologe und Religionskritiker Richard Dawkins schreibt auf Twitter, es sei „unmoralisch“ Kinder mit Down-Syndrom auf die Welt zu bringen, wenn man schon in der Schwangerschaft von der Behinderung erfahre.
„Treib es ab und versuch es nochmal. Es wäre unmoralisch, es auf die Welt zu bringen, wenn du die Wahl hast.“
Zitat Ende
Ich glaube mal ,das es keine Mutter von einem behinderten Kind gibt,die nicht irgendwann darauf angesprochen wird,ob sie die Behinderung nicht hätte verhindern können.
"SOWAS" ist doch heute nicht mehr nötig......
Und Sie glauben tatsächlich,geborene Behinderte bleiben von solchen Überlegungen verschont,wenn Giftpillchen und Säftchen zur Verfügung gestellt werden und man dem Leiden und vor allem den Kosten ein bequemes Ende bereiten kann?
Da liegt es doch auch nahe zu sagen: die Kosten,die Arbeit,das Elend sind heute nicht mehr nötig.
Außerdem wären doch die Säftchen und Pillchen eine Superlösung gegen den Pflegenotstand.
Man kann vielleicht diverse Themen diskutieren,wenn die Lebensperspektiven für Kranke,Alte und Behinderte angemessen gestaltet sind.
Davon ist Deutschland aber Lichtjahre entfernt.
Von Hpellmann
Frau Rosenberger, so weit wie sie fürchten geht die Diskussion doch gar nicht. Es geht um Menschen, die unheilbar, final erkrankt sind und nicht mehr leiden wollen. Bei Menschen, die die Wahl haben wollen, ob sie jetzt friedlich sterben können, oder noch mehrere Wochen oder Monate unter Umständen mit Schmerzen oder anderen Einschränkungen dahinvegetieren. ALS ist ein gutes Beispiel dafür, weil man sich hier noch sehr lange mitteilen kann, selbst wenn es am Schluss nur noch über Augenbewegungen sein mag. Ungeachtet dessen, ob der Patient Schmerzen hat ist es seine Entscheidung, ob er sein Leben noch als Lebenswert erachtet oder nicht. Wer sich also mitteilen kann und seinen Wunsch nach dem schnellen friedlichen Tod äußert, dem sollte man diesen letzten Wunsch auch erfüllen können. Wer sich nicht mehr mitteilen kann aufgrund seiner Krankheit, dem hilft eine Patientenverfügung. Wenn jemand hier ablehnt künstlich ernährt zu werden, dann erfüllt man ihm diesen Wunsch und der Patient verhungert elendig. Aber verfügen, dann man statt dessen eine tödliche Dosis eines Medikaments bekommt, das will man ihm verwehren. Das ist nicht menschlich.
Worum es aber in der ganzen Diskussion nicht geht ist die Tötung von "unrentablen oder unwertem Leben", wie es in Deutschland leider schon genannt wurde. Niemand würde soweit gehen, dass es eine Pflicht zum Sterben gibt, wenn Menschen unrentabel werden und das System belasten. Sowas ist dermaßen undenkbar, dass es mich wundert, dass sie diese Entwicklung in Betracht ziehen Frau Rosenberger!
Wie gesagt, es geht nur um Menschen, die das selber für sich entscheiden und final erkrankt sind. Nur diese sollten das Recht haben den Zeitpunkt ihres Todes selbst zu bestimmen!
Von Gisela Maubach
Bei diesem Beitrag stellt sich auch die Frage, warum denn diejenigen mit den wenigsten Fähigkeiten bisher am meisten von den Bemühungen um Inklusion und Selbstbestimmung ausgegrenzt werden?
Zitat aus dem Beitrag:
"Die richtige Antwort ist, politisch die Möglichkeiten zu schaffen, in Situationen, in denen wir uns abhängig fühlen, Raum für selbstbestimmtes Leben zu schaffen."
Dürfen wir also hoffen, dass die Existenz von arbeitsunfähigen Menschen und deren Selbstbestimmungsrecht bei der Verwendung der Eingliederungshilfe ab jetzt thematisiert wird?
Von Inge Rosenberger
Die Diskussion um die "Sterbehilfe" ist eigentlich nur die zynische, aber logische Konsequenz aus den immer wieder forcierten Diskussionen in einer auf Leistung fixierten Gesellschaft. Diskussionen um teure und schlechte Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeheim, in den Diskussionen um den demografischen Wandel, die Wirtschaftskrise, die Altersarmut und die sinkenden Renten.
Als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter bekomme ich immer etwas Bauchschmerzen, wenn das Recht auf den "selbst"(?) bestimmten Tod und die Sterbehilfe zu Zeiten einer bewussten und gewollten Verknappung finanzieller Mittel so stark propagiert wird.
Das "Recht" auf den eigenen Tod könnte so irgendwann zur inoffziellen bzw. empfundenen Pflicht werden ...
Und was passiert mit den Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können? Ich erinnere an Terri Schiavo. Wird es dann ein (ärztliches oder gerichtliches) Gremium zur "Entscheidungsfindung" geben? Wird dieses Gremium beschließen können, dass dieser Mensch "so" ganz bestimmt nicht leben will? Wer setzt da wo und warum die Grenze?
Wichtig ist doch nur, dass die Menschen mitten in der Gemeinschaft sein können - beim Leben und beim Sterben.