Deutscher Behindertenrat: Ausgleichsabgabe erhöhen!

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

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Berlin (kobinet) Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat heute in Berlin scharfe Kritik an der Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen geübt. Das Aktionsbündnis forderte, die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungspflicht einzuhalten, wonach private und öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigen müssen. „Die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen, ist überfällig. Und zwar zielgerichtet für die 37.000 Unternehmen, die ungeachtet ihrer Pflicht keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen", erklärte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands SoVD und DBR-Sprecher im Haus der Bundespressekonferenz. Der Verbandspräsident stellte anlässlich des am 3. Dezember stattfindenden Welttages der Menschen mit Behinderungen elf Forderungen des DBR-Aktionsbündnisses vor.

„Wenn Unternehmen behinderte Arbeitslose trotz ausgezeichneter Qualifikationen nicht einstellen und damit ihre Pflichten vollständig ignorieren, sollen sie dafür einen höheren Preis zahlen, als dies bisher der Fall war", sagte Bauer. Er verwies auf Studien wonach Arbeitslose mit einer Behinderung in der Regel besser qualifiziert sind als nichtbehinderte. Zudem müssten mehr Anreize und Unterstützung für die Unternehmen geschaffen werden, die bereits erkannt haben, dass sich die Beschäftigungspflicht in Wahrheit auszahlt.

„Der Trend könnte längst positiv verlaufen. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung muss das Jahr 2015 deshalb umso mehr genutzt werden, um verstärkte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu gewährleisten", betonte Bauer.

Neben der Arbeitsmarktpolitik zeigt der Forderungskatalog auch den Handlungsbedarf in den Bereichen Bildung, Wahlrecht und Barrierefreiheit auf. Zudem forderte der DBR Maßnahmen gegen die fortwährende Gewalt an behinderten Menschen. „Das Zwei-Klassen-Strafrecht muss beendet werden, in dem immer noch nach der Widerstandsfähigkeit der Opfer unterschieden wird", sagte DBR-Sprecherratsmitglied Barbara Vieweg.

Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat am 3. Dezember 2013 den Vorsitz im Sprecherrat des DBR für das Jahr 2014 übernommen.

Lesermeinungen zu “Deutscher Behindertenrat: Ausgleichsabgabe erhöhen!” (6)

Von heimet

Eine höhere Ausgleichsabgabe ist überfällig. Arbeitgeber vergeben Arbeiten in Werkstätten, für die eigene Mitarbeiter zu teuer sind und dürfen dann 50% auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Dann werden Geschirr-und Handtücher die eigentlich zu teuer sind, gekauft. Wieder werden 50% auf die Ausgleichsabgabe angerechnet. Eine Inklusion ist so unmöglich. In den Betrieben/Unternehmen sollten 3/4 der niedrigsten Stufe des Entgeldrahmentarifvertrages, als Ausgleichsabgabe gelten.
Das ist meine persönliche Meinung,ich leite eine Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv -behinderte Menschen in der SPD in Peine und werde meine Vorstellungen dort einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Metzner

Von lehmä

Zu den „erwerwerbsunfähigen Mitarbeitern“ einer WfbB – eine Frage, stimmt es, dass diese „Mitarbeiter“ – wie ich auf Nachfrage in einer heimischen Werkstatt der Lebenshilfe erfuhr, heißen sie „Betreute“ – automatisch nicht nur „erwerbsunfähig“, sondern auch „“geschäftsunfähig“ sind? Habe meiner Erinnerung nach diesen Passus gelesen…
Grüße

Von Dagmar B

Zitat aus Frau Maubachs Link:


Bieten Sie als gemeinnütziges Unternehmen ihren Kunden besondere Vorteile?

Einige. Wir bieten ein sehr breites Leistungsspektrum aus einer Hand und sind aufgrund unserer Strukturen preisgünstiger als viele andere Anbieter. Außerdem haben Auftraggeber mit mehr als 20 Beschäftigten, die weniger als fünf Prozent ihrer Belegschaft mit schwer behinderten Mitarbeitern besetzt haben, einen zusätzlichen geldwerten Vorteil: Sie können 50 Prozent unserer Arbeitsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsabgabe anrechnen und sparen so bares Geld

Falls gefordert, liefern wir just in time oder just in sequence.


so dass wir diese Arbeiten heute sehr wirtschaftlich erledigen können und dennoch flexibel genug sind, um schnell auf sich ändernde Kundenanforderungen reagieren zu können. Das ist ein Bereich, in dem wir ein Know-how aufgebaut haben, das sicher nicht ohne weiteres zu kopieren ist.

Grundsätzlich muss man sagen, die Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, sind per Definition erwerbsunfähig


Zitat Ende

Ah ja,hochprofessionell mit erwerbsunfähigen Menschen...........
Es ist wirklich kein Wunder,das die Wfbm ein wertgeschätztes Modell sind,wenn behinderte Menschen so profitabel ausgenutzt werden können.
Denn eins gibt es für erwerbsunfähige Menschen ja nun mal nicht,nämlich Geld für ihre Arbeit.
Wie denn auch,wenn sie erwerbsunfähig sind.
Es ist wirklich unglaublich.
Noch unglaublicher ist,das in NRW arbeitsunfähige Menschen dazu gezwungen werden,ebenfalls Teil dieses Hokus Pokus zu sein.
Der Sinn dürfte klar sein,sie sind rentabel und bringen viel Geld ein.
Schlimm.

Von Gisela Maubach

Oder diejenigen Arbeitgeber, die keine behinderten Menschen beschäftigen, werden Kunde bei einer WfbM, wodurch sie den geldwerten Vorteil genießen, dass 50 Prozent der WfbM-Arbeitsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsabgabe angerechnet wird.
Nachlesen kann man das hier:

http://www.industrieanzeiger.de/home/-/article/12503/11824181/%E2%80%9ESozial-verantwortliches-Agieren-ist-eine-Imagefrage%E2%80%9C/art_co_INSTANCE_0000/maximized/industrieanzeigermarktaktuell

Von Magö

Man kann sie verzehnfachen, aber das wird nichts bringen. Die werden dann halt 300-Euro-Jobs schaffen, wo die Behinderten irgendwo im Keller sitzen und Papier von links nach rechts schieben. Wenn das alles ist, was dem Behindertenrat einfällt, sollte er sich vielleicht ins Jahr 1950 zurückbeamen oder auflösen.

Von Beamtenschreck

Zitat:

„Die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen, ist überfällig.

Sehr geehrter Herr Bauer,

welche Höhe der Ausgleichsabgabe schwebt Ihnen denn vor und was soll denn mit dem Geld dann geschehen?

Glauben Sie ernsthaft daran, dass Sie mit einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe hier eine Verbesserung erzielen können?

Zitat:

„Der Trend könnte längst positiv verlaufen. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung muss das Jahr 2015 deshalb umso mehr genutzt werden, um verstärkte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu gewährleisten", betonte Bauer.

Also Einfälle hatten unsere Vertreter schon immer, nur leider ist mit Trend halt wenig zu erreichen. Da sollte man dann schon mal zeigen das der Satz, Geld macht nicht glücklich aber es beruhigt ungemein, nicht falsch verstanden werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

der Beamtenschreck