Freude beim Deutschen Landkreistag

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Logo des Deutschen Landkreistag
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Bild: Deutscher Landkreistag

Berlin (kobinet) Während die Empörung über die Entkoppelung der ursprünglich im Koalitionsvertrag an die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes gebundenen fünf Milliarden Euro aus dem Sozialetat heraus in allgemeine Investitionen für die Kommunen bei den Behindertenverbänden Empörung und Enttäuschung ausgelöst hat, freut sich der Deutsche Landkreistag über die neue Entwicklung.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt auf seiner Internetseite ausdrücklich die sich abzeichnende Verabredung innerhalb der Regierungskoalition, die zugesagte finanzielle Entlastung der Städte, Landkreise und Gemeinden in Höhe von 5 Milliarden Euro ab 2018 über einen anderen Weg als über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umzusetzen. Der Präsident Landrat Reinhard Sager sagte dazu: "Uns ist wichtig, dass die kommunale Ebene flächendeckend entlastet wird, damit Städte, Landkreise und Gemeinden endlich wieder im notwendigen Maße Investitionen tätigen können. Das kann nur unabhängig von einer Neuregelung der Eingliederungshilfe geschehen, weil das eine mit dem anderen schlichtweg nichts zu tun hat. Dies entspricht einer grundlegenden Forderung des Deutschen Landkreistages, die nun offenbar umgesetzt werden soll."

Unbeschadet dessen stehe die Reform der Eingliederungshilfe für den Deutschen Landkreistag weiter auf der Agenda: "Hierbei darf aber keine neue Ausgabendynamik entstehen. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe, aber auch anderer von den Kommunen zu bezahlender Sozialleistungen steigen nach wie vor, so dass darüber nachzudenken ist, die Belastungssituation der Kommunen regelmäßig zu überprüfen und auf dieser Grundlage die Entlastung der Kommunen durch den Bund anzupassen", heißt es weiter von Reinhard Sager.

Link zur Presseinformation des Deutschen Landkreistages

Lesermeinungen zu “Freude beim Deutschen Landkreistag” (4)

Von Sven Drebes

Noch was: Der Landkreistag ist eine Lobby-Organisation, nicht mehr aber auch nicht weniger. Es ist also ganz normal, dass er seine Interessen vertritt. Wir und unsere Verbände machen das Gleiche, oder sollten es tun! Dass der Landkreistag mehr Mittel für seie Arbeit hat, ist bedauerlich, bedeutet aber nicht, dass er sich automatisch durchsetzt.

Von Sven Drebes

Liebe Diskutierende und Lesende,

ich habe in den Äußerungen von Verbänden und Lesern viel Resignation, Frust und Wut gelesen. Das ist irgendwie verständlich, Resignation ist aber genau die falsche Reaktion! Die Arbeit am Bundesteilhabegesetz im BMAS gehen JETZT in die entscheidemde Phase. Statt die Schlechtigkeit der politischen Welt zu bejammern oder in Leserforen einzelne Politiker auf üble Art zu diffamieren, sollten möglichst viele Leute Frau Nahles und ihren Mitarbeitern schreiben, was sie für ein Teilhabegesetz wollen. Die Briefe bzw. Mails sollten dabei sachlich sein und keine Beschimpfungen und Unterstellungen enthalten, so was bewirkt nur, dass berechtigte Anliegen beim Leser auf Ablehnung trefffen.
Von den Verbänden wünsche ich mir viele Aktionen, je kreativer desto besser.

Ach ja, sich hier zu bekriegen bringt nichts!

Von Johann

Darüber wundern wir uns doch nicht wirklich, oder? (Ironie aus...)

Es wäre doch eher umgekehrt höchst merkwürdig gewesen, wenn Wahlversprechungen in dieser Höhe auch nur einmal eingehalten würden, zumindest gegenüber Behinderten.

Was bleibt den Betroffenen? Protestieren, laut und immer lauter..., und Widersprüche, Klagen, Klagen, Klagen, gegen alles, was "behindert"!

Von Dagmar B

Es geht voran gegen die Menschenrechte.Hut ab.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_11/-/339948
Lange genug angebahnt hat es sich ja,erstaunlich,das noch irgendjemand was anderes erwartet hat.
Zitat:

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag versprach sich von einem Bundesteilhabegesetz „bessere Steuerungsmöglichkeiten durch eine Gesamtverantwortung des Hauptleistungsträgers“. Sie hielt allerdings den Vorschlag von Linken und Grünen für bundeseinheitliche Kriterien nur für den Prozess der Hilfe-planungen für sinnvoll. Ganz konkrete bundeseinheitliche Instrumente zur Bedarfsermittlung beurteilte sie dagegen skeptisch. „Alles Gute kann nicht von oben kommen“, betonte Vorholz. Sie lehnte auch die Forderung nach einem einschränkungslosen Wunsch- und Wahlrecht ab. Die derzeitigen Regelungen seien ausreichend. Bereits heute könne das schon kaum gewährleistet werden. „Eine völlige Freistellung von Leistungen würde uns als Träger völlig überfordern“, warnte sie.
Zitat Ende
Da werden wir wohl eher mit einer Einschränkung des Wunsch und Wahlrechts rechnen müssen,da die Damen und Herren bereits jetzt schon alle überfordert sind.

Wozu Deutschland die BRK unterschrieben hat,kann ich nicht nachvollziehen.
Es sei denn,die Bundesregierung geht davon aus,das sich bei der Staatenprüfung alle ganu so leicht über den Tisch ziehen lassen,wie die behinderten Menschen in Deutschland.
Wenn sich die Bundesregierung da mal nicht gewaltig täuscht.
Insgesamt kann keiner mehr über Politikverdrossenheit erstaunt sein,da ohnehin nur mainpuliert und gelogen wird.