Aktionsplan zur UN-Konvention überarbeiten
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat heute die Bundesregierung aufgefordert, ihren Aktionsplan mit neuen Maßnahmen stärker an der Verwirklichung der einzelnen Rechte der Konvention zu orientieren. Derzeit wird der 2011 verabschiedete Aktionsplan überarbeitet. "Der Nationale Aktionsplan in seiner jetzigen Form ist kein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen", kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Der Aktionsplan solle die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stärker aufgreifen, die damit verbundenen staatlichen Verpflichtungen in den Blick nehmen und zielgerichtet Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung planen.
"Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans sollten an tatsächlichen menschenrechtlichen Handlungsbedarfen ausgerichtet werden", erläutert Britta Leisering, Autorin einer jetzt veröffentlichten Publikation. Der Maßnahmenplanung müsse eine menschenrechtliche Problemanalyse vorausgehen. Nur so könnten beispielsweise besonders benachteiligte Personengruppen in verletzlichen Lebenslagen identifiziert und bei der Umsetzung Priorität erhalten. "Neben älteren Menschen und Frauen sollten auch für andere Gruppen wie etwa mehrfachbehinderte Menschen, obdachlose Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen und Migrationsgeschichte eigene Handlungsfelder beschrieben werden", unterstreicht Leisering.
Die Monitoring-Stelle fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Im April 2015 wird der Ausschuss nach der Prüfung des deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Empfehlungen an die Bundesregierung aussprechen, wie diese den Rechten von Menschen mit Behinderungen besser Geltung verschaffen soll.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behinderten rechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Britta Leisering (2015): UN-Behindertenrechtskonvention: Den nationalen Aktionsplan zu einem wirksamen menschenrechtlichen Instrument machen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (aktuell 1/2015)

Von Beamtenschreck
Sehr geehrter Herr Dr. Drebes,
eindeutig beantworte ich Ihre frage mit ja, es ist meine Meinung, welche ich auch manchmal mit mangelnder Diplomatie vertrete, denn ich nenne gern das Problem immer beim Namen.
Aus meiner Sicht reicht es nicht immer nur auf Probleme aufmerksam zu machen, man muss auch dem Gegner zeigen, zu was man fähig sein kann, wenn man sich vorkommt, man spreche wie gegen eine wand.
Bekommt man den Eindruck, die einem übertragene Aufgabe beinhaltet nicht die Möglichkeit, sich seiner Tätigkeit mit vollem Einsatz widmen zu können, dann sollte es die persönliche Ehre und die der Mitarbeiter des so oft gelobten Institutes auf die Bühne führen um deutlich daran zu erinnern, was und zu welchem Zweck, man unterschrieben hat und dass es mehr bedarf, als über den eventuellen Verlust eines Status A zu trauern, denn der wäre dann berechtigt, wenn es bei der Theorie bleibt.
Liest und hört man immer wieder, welche Probleme die einzelnen behinderten Menschen so haben, dann wäre es doch toll, wenn man auch vieles noch in Anspruch nehmen könnte, ohne dann vielleicht den Eindruck zu bekommen, wir haben zwar die BRK unterschrieben, aber irgendwie passt da Theorie und Praxis nicht zusammen.
Der Beamtenschreck
Wolfgang Ritter
Von Sven Drebes
Lieber Beamtenschreck,
ist das wirklich Ihre Meinung? Es gibt doch kaum eine Institution, die öfter auf Probleme hinweist und Lösungen aufzeigt als die Monitoring-Stelle!
Von Beamtenschreck
Aktionsplan zur UN-Konvention überarbeiten!
Sehr geehrter Herr Dr. Aichele
Zitat:
"Der Nationale Aktionsplan in seiner jetzigen Form ist kein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen", kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle.
Frage:
Was haben Sie denn in den vergangenen Jahren zur Veränderung der Gesamtsituation getan? War die Besorgnis den Status A zu verlieren, welcher ja für das Institut so wichtig ist, alles an Sorge, oder waren gelegentlich auch Ideen vorhanden, welche aus ihrem Auftrag erkennen ließen, wir behinderten Menschen sind oder werden nicht vergessen ?
Zitat:
Der Maßnahmenplanung müsse eine menschenrechtliche Problemanalyse vorausgehen.
Der Aktionsplan solle die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stärker aufgreifen, die damit verbundenen staatlichen Verpflichtungen in den Blick nehmen und zielgerichtet Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung planen.
Frage:
Hatte es nicht vor der Verabschiedung dieses von Ihnen heute kritisierten Aktionsplanes einige Vorschläge gegeben, welche nicht die schlechtesten waren, aber leider vielleicht auch mit ihrer Kenntnis im Referat V a 5 ( Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ) dann gestrichen wurden? Der zuständige Referent Herr N…… dürfte Ihnen bekannt sein und dass nicht nur aus der Zeitung.
Scherzhaft kann man heute sagen, dass es zwischenzeitlich in Deutschland mehr Aktionspläne bis in die kleinsten Gemeinden vielleicht gibt, als Sie mit einer Reform verändern können. Was gebraucht wird, ist eine Verlässlichkeit auf Aussagen, Zusagen und die Einhaltung von Versprechungen, damit die Menschen welche so große Hoffnungen in diese Politik setzen auch endlich die Ergebnisse ihres Kampfes erleben und sehen können, was bisher ja nicht immer so überzeugend dargestellt wird.
Papier war schon immer geduldig egal von wem es missbraucht wurde, wobei man nie vergessen sollte, es gibt auch viele Menschen welche noch an manches glauben was man ihnen verspricht, aber man sollte die Geduld nicht falsch verstehen.
Der Beamtenschreck
Von cdw
Ich hoffe die Rüge der Monitoring-Stelle zur UN-BRK an Deutschland führt jetzt doch zu einer zügigen Umsetzung der Forderung nach einem überfälligen Bundesteilhabe Gesetz.