Bundesteilhabegesetz nicht abschreiben!

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Rückt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vom Koalitionsvertrag ab, fragt heute die Bundesvereinigung Lebenshilfe. „Das Bundesteilhabegesetz darf nicht abgeschrieben werden: Die Einigung im Koalitionsvertrag steht für das wichtigste behindertenpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Gerade um bundeseinheitliche Lebensverhältnisse zu erreichen und die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu gewährleisten, ist dieses Gesetz unverzichtbar“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Hintergrund sind in der Presse zitierte Äußerungen von Bundesfinanzminister Schäuble, es sei zu prüfen, ob nicht die Finanzierungsverantwortung für die Eingliederungshilfe vollständig bei Ländern und Kommunen bleiben könne und statt des im Koalitionsvertrag vereinbarten Bundesteilhabegesetzes die Gesetzgebungskompetenz der Länder gestärkt werden solle.

Die Bundesregierung hat im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die große Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Leben mit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürger zu sichern. Verbunden mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung und Anpassung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sollen den Bundesländern und den Kommunen fünf Milliarden Euro an Bundesmitteln zufließen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dies aufgegriffen und beide Vorhaben miteinander verknüpft.

Bundessozialministerin Andrea Nahles will im Herbst einen Entwurf für das Gesetz vorlegen, auch wenn die Verknüpfung nicht mehr besteht - die fünf Milliarden Euro sollen gemäß Kabinettsbeschluss vom März für die Übernahme anderer Kosten vom Bund an die Kommunen fließen. Ministerin Nahles‘ Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und einen bundesgesetzlichen Rahmen vorzugeben, bei dem der Handlungsspielraum der Länder erhalten bleibt.

Ulla Schmidt unterstützt diese Zielsetzung und betont: „Sechs Jahre nach Ratifikation der Behindertenrechtskonvention ist ein solches Bundesgesetz überfällig, es geht nicht nur um Sonntagsreden, sondern um einheitliche Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Förderung ihrer Teilhabe.“

Lesermeinungen zu “Bundesteilhabegesetz nicht abschreiben!” (3)

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Hallo Rosi Nante,

es bahnt sich einiges an wo wir noch nicht die Einzelheiten kennen, was wir aber immer deutlicher erkennen können, dass hier mit einigen Überraschungen gerechnet werden kann.
Mich interessieren dann die Dementierungen derer welche vor kraft strotzend Eindrücke vermittelten, an welche sie vielleicht selbst nicht glaubten.

Wolfgang Ritter

Von Rosi Nante

Zitat aus dem Artikel
"Ministerin Nahles‘ Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern .....
Ulla Schmidt unterstützt diese Zielsetzung und betont: „Sechs Jahre nach Ratifikation der Behindertenrechtskonvention ist ein solches Bundesgesetz überfällig, es geht nicht nur um Sonntagsreden, sondern um einheitliche Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Förderung ihrer Teilhabe.“"


kann mir mal jemand sagen welche Vorteile schwerstbehinderte Menschen von dem Bundesteilhabegesetz ganz genau haben und wie sich die Lebenssituationen von schwerstbehinderten Menschen durch das Bundesteilhabegesetz verbessern sollen?

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916

Zitat:
„Bundessozialministerin Andrea Nahles will im Herbst einen Entwurf für das Gesetz vorlegen, auch wenn die Verknüpfung nicht mehr besteht - die fünf Milliarden Euro sollen gemäß Kabinettsbeschluss vom März für die Übernahme anderer Kosten vom Bund an die Kommunen fließen.“
Interessante Aussage:
„für die Übernahme anderer Kosten vom Bund an die Kommunen fließen.“
„Ministerin Nahles‘ Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und einen bundesgesetzlichen Rahmen vorzugeben, bei dem der Handlungsspielraum der Länder erhalten bleibt.“
Was sollen uns diese Worte sagen?
„bei dem der Handlungsspielraum der Länder erhalten bleibt.“

Das blaue Wunder kommt und wir werden es erleben egal wie schön man uns den Rest hier ausmalen will.

Wolfgang Ritter