Schrittweiser Abbau von Werkstätten empfohlen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Kassel (kobinet) Während der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seinen Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands eindeutig den schrittweisen Abbau von Werkstätten empfiehlt, investiert Baden-Württemberg kräftig weiter in die Erweiterung und Modernisierung von Werkstätten für behinderte Menschen und finanziert diesen sogar aus Mitteln aus der Ausgleichsabgabe.
Im Bereich Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention) heißt es in den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses in der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellten nicht amtlichen Übersetzung: "Der Ausschuss ist besorgt über (a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates; (b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern; (c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch (a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an barrierefreien Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen; (b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt; (c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind; (d) die Sammlung von Daten über die Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt."
Die unter b formulierte eindeutige Empfehlung für eine "schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne" des Fachausschusses der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird in Baden-Württemberg so interpretiert, dass Investitionen in Erweiterungen und die Modernisierung von Werkstätten für behinderte Menschen weiter kräftig gefördert werden. Die Werkstatt für behinderte Menschen des Bruderhaus Diakonie in Ravensburg erhält beispielsweise 295.104 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Modernisierung und Erweiterung der Werkstatt. Die Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe Villingen-Schwenningen bekommt für ihre Erweiterung 246.800 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. (siehe kobinet-Artikel über das Förderprogramm)
Aus den Reihen der Behindertenbewegung wird bereits gescherzt, dass man die Übersetzung der Abschließenden Empfehlungen des UN-Ausschusses wohl auch in schwäbisch übersetzen müsste, in anderen Bundesländern dürfte die Praxis der derzeitigen Prioritätensetzung jedoch derzeit nicht viel anders sein, während es enorm schwer ist, Fördermittel für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen.
Link zur Liste der Investitionsmaßnahmen in Baden-Württemberg

Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
vieles wäre erreicht, wenn Angehörige und Vertraute unserer schwächsten Leidensgefährten gesetzlich geregelt, dass umsetzen könnten, was man in der Assistenz als selbstverständlich betrachtet. Es kann nicht sein, dass man schwer behindert zu 100% ist, aber nur da man nicht seinen eigenen Willen äußern kann, trotz gesetzlicher Regelung ( Betreuung ) einem vieles vorenthalten wird, oder so manches nur in Bestreitung eines mühsamen Rechtsweges erreicht werden kann. Wenn dies alles ist, was die Gleichheit vor dem Gesetz ausmacht, dann wird es Zeit, dass man schnellstens mit einer Überarbeitung beginnt, nur ob dass dann mit dem neuen Bundesteilhabe Gesetz sich ermöglicht, bleibt abzuwarten.
Wolfgang Ritter
Von Inge Rosenberger
Die Forderung darf nicht lauten "Abschaffung von Werkstätten und Tagesförderstätten"!
Es muss für jeden Menschen mit Behinderung ein gesetzlich verankertes Anrecht und eine Wahlmöglichkeit für eine geeignete Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget ermöglicht werden. Dies kann in den bereits vorhandenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe (WfbM oder Tagesförderstätte) geschehen, am so genannten freien Arbeitsmarkt oder auch in Eigenregie.
Denn eine solche Wahlfreiheit würde bewirken, dass die Angebote sich entweder nach den Wünschen und den Bedarfen der behinderten Menschen ausrichten oder überflüssig würden.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
“Schrittweiser Abbau von Werkstätten empfohlen”
Egal welche Ideen man zur Kenntnis nimmt, aus keiner Idee ist zu entnehmen, dass wenn ein Abbau von Werkstätten kommen sollte, was gedenkt man mit den Menschen zutun, welche nach gegenwärtiger Regelung ob mit oder ohne Förderstätte auf eine intensive Betreuung angewiesen sind?
Der folgende Link,
https://elerbeki.wordpress.com/2015/12/08/unterschiedliche-positionen-zur-tagesstruktur-in-nrw/
Vergeblich habe ich in meiner Recherche versucht in Würdigung des behinderten Menschen besonders der Achtung unserer schwächsten Leidensgefährten in der Verfassung von NRW eine Antwort zu finden. Was ich aber gefunden habe, ist der folgende Link,
http://www.nw3.de/rechtsarchiv/3verfassungsrecht/einleitung-verfassungsrecht.html
welcher vielleicht doch etwas Licht ins dunkle System bringen könnte. Der Autor Herr Prof. F. Welti ist Sozialrechtler an der Uni in Kassel und vielleicht so manchem von uns bekannt. Nur frage ich mich auch, dass wenn nicht alles Gold ist was glänzt, dann nicht Recht und Gesetz dahingehend genutzt wird, um zumindest zu signalisieren, wir verstehen so manches, was manche uns vielleicht gar nicht zutrauen.
Vieles bekannt, nur warum handeln wir nicht?
Wolfgang Ritter
Von ockis
Von Koboleona
Sonntag, 13. Dezember 2015 00:41
Zitat:
„Die Werkstätten sind der einzige Raum in dem Menschen die einen geschützten Bereich brauchen die Möglichkeit haben einer Arbeit nachzugehen.“
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Jeder behinderte Mensch muss die Möglichkeit haben über seine Tagesstrukturierung selbst, frei entscheiden zu können. Es hat mit Wahlfreiheit nichts zu tun wenn man als einzige Möglichkeit die WfbM (für eine bestimmte Gruppe) vorsieht.
In NRW, wo die Tagesförderstätten schon abgeschafft wurden und schwerstbehinderte Menschen von der WfbM eine Kündigung bekommen können, haben viele Eltern massive Probleme eine angemessene Tagesstrukturierung finanziert zu bekommen.
Alle behinderte Menschen müssen das Recht haben sich frei entscheiden zu können egal
ob für eine WfbM, ob für eine Tagesförderstätte, ob für eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder ob für eine in Eigenregie organisierte passende Tagesstruktur.
Von nurhessen
@Koboelona
In dieser Sache gebe ich zu bedenken, dass jedes Ding zwei Seiten hat.
Sie haben sicherlich und unbedingt Recht, wenn Sie gegen die Abschaffung der WfbM als Stätten der Inklusion und Arbeit sich für diejenigen auf breiter Basis engagieren, die diese in freiem Wunsch- und Wahlrecht als Möglichkeit ihrer Entfaltung als Basis ihrer Existenz sich erhalten wollen und auch müssen. Aber: Verbesserung in allen Bereichen der WfbM und Tafö ist die eine Seite, die andere kann man an unterschiedlichen Fundstellen nachlesen; z.B. unter
Lesermeinungen zu “Kerstin Tack kündigt spürbare Verbesserungen an”
(Zitat)
Von Gisela Maubach
Donnerstag, 3. Dezember 2015 09:56
„In diesem NITSA-Protokoll werden Sie [Kerstin Tack] unter der Überschrift "Eckpunkte der SPD zum Bundesteilhabegesetz" wie folgt zitiert:
"Es gibt aber einen großen Teil von Menschen, für die der beschützte Rahmen die beste Lösung ist."
…..
„Welcher "Teil von Menschen" ist damit gemeint?
Wäre als "beschützter Rahmen" auch eine persönliche Assistenz wählbar?
Wie soll das Selbstbestimmungsrecht für diesen "Teil von Menschen" hinsichtlich der eigenen "besten Lösung" gesichert werden?
Soll es Menschen geben, die mit dem Begriff "Assistenzbedarf" deshalb nicht gemeint sind, weil sie behinderungsbedingt keine "Gegenleistung" erbringen können?“
……
Herzliche Grüße
Von Koboleona
Es ist einfach unglaublich! Natürlich sind die Werkstätten nicht die Goldrandlösung. Aber wer glaubt, dass es in unserer Wirtschaftswelt ohne geht, ist wie der Regen: von oben herab! Die Werkstätten sind der einzige Raum in dem Menschen die einen geschützten Bereich brauchen die Möglichkeit haben einer Arbeit nachzugehen. Es gibt Menschen die den Anforderungen des Marktes nicht gewachsen sind, und nie sein werden. Für diese sind die Werkstätten Teil ihrer Inklusion, ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Geschützt und gefördert.
Von Inge Rosenberger
auch wenn ich nicht glaube, dass die Werkstätten abgeschafft werden, macht mich diese Ignoranz gegenüber den Menschen, die von dieser Entscheidung betroffen wären/sind, unglaublich wütend.
Der politisch korrekte Slogan "nichts über uns ohne uns" wird - mal wieder! - ad absurdum geführt. Leere, abgedroschene Phrasen, um die Mogelpackung "Inklusion" zu promoten...
Von ockis
Eine Newsletter aus 2014:
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GROSSBRITANNIEN SCHAFFT
DIE WERKSTÄTTEN AB
..."was hierzulande undenkbar erscheint, ist in Großbritannien Realität: Der staatliche Werkstattträger Remploy hat zwischen 2007 und 2013 seine 83 Werkstätten eingestellt und sich zu einem reinen Inklusionsdienstleister gewandelt. Werfen Sie mit uns einen Blick auf die "Insel":"....
.....Nach 67 Jahren sind Werkstätten für behinderte Menschen in Großbritannien unwiederbringlich Geschichte. Der ehemals für die Remploy-Beschäftigten zuständige Gewerkschafter Jerry Nelson kommentierte dies gegenüber der Zeitung The Guardian mit den Worten:
"Die Betroffenen gehören zu den Benachteiligtesten in unserer Gesellschaft und für sie ist dies eine Katastrophe. Für viele von ihnen war die Werkstatt ihr Leben und dieses Leben wurde zerstört."
Kompletter Beitrag:
http://www.53grad-nord.com/fileadmin/dokumente/newsletter2014/14-juni-1.html
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Wo sollen die schwerstbehinderten Menschen unterkommen die einfach "zu schwer behindert sind" um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen?
Meine schwerbehinderte Tochter gehört auch zu diesen Menschen.
Werden diese Menschen dann einfach "arbeitslos", weil keiner sie gebrauchen kann?
Sollen diese Menschen dann wie früher zu Hause von ihren oft schon alten Eltern inklusiv betreut werden?
Von ockis
Da wird von einer Dame die Forderung aufgestellt WfbM zu schließen,
ohne das sie weiß um welche Menschen es geht,
ohne das sie mit diesen behinderten Menschen und/oder deren Vertreter ein Gespräch geführt hat,
ohne das sie sich eine WfbM in Deutschland jemals angesehen hat.
Frau Kingston spricht von Wahlmöglichkeiten für alle behinderten Menschen
und streicht ganz einfach mit ihrer Forderung
den schwerstbehinderten Menschen (die in einer WfbM arbeiten möchten)
die Wahlmöglichkeit "Arbeiten in einer WfbM ",
sie nimmt ihnen damit das Recht auf Selbstbestimmung.
Das zum Thema:
"NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS"
Von ockis
Zu dem Thema steht in dieser Newsletter:
-----------------------------------------------------------------------------..."nicht über uns ohne uns – Dieser Grundsatz im Umgang mit behinderten Menschen wurde offenkundig von einem Gremium verletzt, von dem man dies am wenigsten vermuten sollte: Vom UN-Komitee, das die Fortschritte in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bewertet. Bei seiner Beurteilung der Situation in Deutschland vom März dieses Jahres fordert es die "schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt".Eine schrittweise Abschaffung der Werkstätten? Das wäre ein gravierender Eingriff in das Leben derjenigen, die in einer WfbM arbeiten, und das sind in Deutschland immerhin 300.000 Menschen. Eine solche Forderung kann ein offiziell eingesetztes UN-Prüfungsgremium doch nur nach ausführlicher Untersuchung der nationalen Besonderheiten und nach gründlicher Rücksprache mit den Betroffenen formulieren, oder etwa nicht? 53° Nord wollte es genauer wissen und sprach mit der offiziellen Berichterstatterin für Deutschland, der Engländerin Diane Kingston. Das Gespräch führten Wolfgang Schrank und Dieter Basener Mitte Oktober via Skype.
Dabei stellte sich heraus, dass Mrs. Kingston keine deutsche Werkstatt aus eigener Anschauung kennt, für ihren Bericht keine Einrichtungen in Deutschland besuchte und nicht mit Werkstattbeschäftigten über die Schließungsempfehlung gesprochen hat"…….
http://www.53grad-nord.com/fileadmin/dokumente/newsletter2015/15-november-2.html
Das komplette Interview kann man hier nachlesen:
http://www.53grad-nord.com/663.html
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