Weitere acht Millionen Euro für Behinderteneinrichtungen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Sozialministerium Ba-Wü
Stuttgart (kobinet) Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter hat gestern rund 8,2 Millionen Euro für die Modernisierung von Behinderteneinrichtungen und den Ausbau gemeindenaher Wohnformen freigegeben. Mit dem Geld aus Haushaltsmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln können nach Aussage der Ministerin über 20 Baumaßnahmen in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden. Insgesamt stehen in diesem Jahr für das in mehreren Tranchen ausgezahlte Förderprogramm rund 20,5 Millionen Euro zur Verfügung.
"Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben ebenso selbstbestimmt gestalten können wie Menschen ohne Behinderungen. Deshalb stellen wir erneut viel Geld zur Verfügung, um ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Angeboten für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft zu erleichtern", teilte die Ministerin mit.
Die jetzt geförderten 21 Wohn- und Werkstattprojekte liegen in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart (2), Ravensburg (5), Bodenseekreis (2), Konstanz (4), Hohenlohekreis, Rein-Neckar-Kreis, Freudenstadt, Göppingen, Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Reutlingen und Ostalbkreis. Für diese Projekte werden rund 3,8 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 4,4 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen. Die Erweiterung der Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe Villingen-Schwenningen wird beispielsweise mit 246.800 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liege der Schwerpunkt der Behindertenhilfe von Baden-Württemberg auf Selbstbestimmung und Teilhabe, betonte Katrin Altpeter. Demnach hätten auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt stehe die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.
Link zur Liste der Investitionsmaßnahmen mit den Anteilen aus der Ausgleichsabgabe

Von Inge Rosenberger
Zitat: "Demnach hätten auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht."
Haben wir da irgendwas verpasst? In welchem Bereich haben Menschen mit schwersten geistigen Einschränkungen ein Wunsch- und Wahlrecht?
Die Unterstützung muss personengebunden werden, sonst sind alle "Rechte" nur Makulatur...
Von nurhessen
Damit die weiter andauernde Stigmatisierung, die niemals aufgehobene Einrichtungsgebundenheit, das fehlende Wunsch- und Wahlrecht von Behinderten im Gedächtnis bleibt, möchte ich nochmal daran erinnern, dass der Beschluss der Fraktion der Grünen unter
http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Bundesteilha-begesetz.pdf,
der diese Ungerechtigkeiten beseitigen wollte, vom Deutschen Bundestag am 03.12.2015 abgelehnt wurde. Kein Wunder also, dass man sich mit Etikettenschwindeln und Mogelpackungen zur „Inklusion“ aus der Schlinge ziehen muss.
Von Gisela Maubach
"Die Erweiterung der Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe Villingen-Schwenningen wird beispielsweise mit 246.800 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.
. . .
Demnach hätten auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht."
Das sind zwei sich selbst widersprechende Sätze aus dem vorliegenden Beitrag!
Von Krümel06
Matthias,
ich denke sie lügt bewußt.SPD steht für mich nur noch für Lügen,Betrügen und Erpressen.Ihre Gründungsväter würden sich im Grabe umdrehen,wenn sie wüßten wie ihre Nachfolger die sozialen Grundwerte zugunsten der Macht in einer Koalition verschleudern.
Von Gisela Maubach
@ Matthias Vernaldi
Solange die Träger der Sondereinrichtungen gleichzeitig als Interessenvertreter derer fungieren dürfen, die in eben diesen Sondereinrichtungen in "Gruppen mit vergleichbarem Bedarf" zusammengefasst werden (§ 79 SGB XII), dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn sich außer den Etiketten nichts ändert.
Von Matthias Vernaldi
Da wird die alte Struktur von Internierung, Stigmatisierung und daraus hervorgehender Sonderbehandlung behinderter Bürger durch Einrichtungen und Anstalten bezuschusst und dreist die Etikette „Teilhabe und Selbstbestimmung“ draufgeklebt. Entweder Frau Minister hat nichts begriffen oder sie lügt bewusst.