Aktuelle Überlegungen zum Bundesteilhabegesetz

Veröffentlicht am von Christian Mayer

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Bild: omp

Mainz (kobinet) Derzeit wird ja noch kräftig im Dunkeln gefischt, was die konkreten Pläne der Bundesregierung über die Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes angeht. Marc Nellen, der Leiter der Projektgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende Januar den Rahmen der derzeitigen Überlegungen beim Parlamentarischen Abend der LAG Selbsthilfe Rheinland-Pfalz skizziert. Seine Power Point Präsentation hat die LAG nun ins Internet eingestellt.

Auf der Internetseit der LAG Selbsthilfe findet sich auch ein extra für den Parlamentarischen Abend entwickelter Film mit einer Befragung von Passanten in der Mainzer Innenstadt und Statements zu den Erwartungen an eine Bundesteilhabegesetz u.a. von Nancy Poser und Ottmar Miles-Paul. 

Link zur Power Point Präsentation von Marc Nellen (etwas weiter unten auf der Seite) und zum Film

Lesermeinungen zu “Aktuelle Überlegungen zum Bundesteilhabegesetz” (2)

Von ipr

Hallo Frau Maubach,
ich empfinde es als ein Skandal, dass sich solche Lebensumstände ergeben wie die von ihnen geschilderten. Was würde es kosten, wenn alle Eltern ihre behinderten Kinder in Heime geben würden.....das wäre von der Gesellschaft nicht bezahlbar.
Deutschland soll sich schämen.

Grüße
Inge Paare-Renkhoff

Von Gisela Maubach

Was bei den Darstellungen zur "Armutsfalle" grundsätzlich "vergessen" wird, ist die Armutsfalle, in der sich pflegende und betreuende Angehörige befinden.

Als nichtbehinderte Mutter habe ich nach Abitur und Studium zwei Kinder großgezogen - und zwar 28 Jahre lang allein, weil man auch die Dauerbelastung mit schlaflosen Nächten, epileptischen Anfällen und 24-Stunden-Verfügbarkeit für den schwerstbehinderten Sohn keinem Partner zumuten kann.

Obwohl ich nicht nur dem behinderten Sohn eine höchstmögliche Lebensqualität ermögliche, sondern auch der gesunden Tochter den Weg zu Abitur und Studium geebnet habe, habe ich in den vergangenen 15 Jahren ganz nebenbei auch noch meinen Lebensunterhalt selbst verdient und innerhalb dieser Zeit keinerlei Sozialleistungen für mich selbst bezogen. Verständlicherweise war durch die Rund-um-die-Uhr-Belastung nie mehr als ein Teilzeit-Job möglich - und selbst das war immer eine logistische Höchstleistung.
Im Alter von fast 59 Jahren erfahre ich nun, dass ich die Pflege und Betreuung für meinen Sohn noch weitere sieben Jahre erbringen müsste, um als Rentnerin nicht in die Grundsicherung zu fallen!!!
Ab 28 Pflege-Wochenstunden beträgt die monatliche Anwartschaft für ein Jahr Pflege genau 22,46 €.
Würde ich die Pflege jetzt komplett in andere Hände geben, fiele meine Rente für den Rest meines Lebens also 157,22 € pro Monat geringer aus - und das bei einem Niveau, das (wenn überhaupt) nur minimal über Hartz-IV-Niveau liegt.

Kann es wirklich sein, dass meine einzige Hoffnung jetzt darin besteht, dass wegen Verschleißerscheinungen im Rücken und Arthritis in den Fingern meine Erwerbsminderung anerkannt wird, damit ich nicht finanziell gezwungen bin, meinen Sohn (der 10 kg schwerer ist als ich selbst) noch weitere sieben Jahre zu pflegen und betreuen?

Soviel zur "Einkommens- und Vermögensfreiheit" von nicht-behinderten Eltern, die innerhalb der Diskussionen zum Bundesteilhabegesetz gänzlich ausgeklammert werden . . .