Angleichung von Lebensbedingungen versäumt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: domain public
Berlin (kobinet) In seinem Newsletter DBSV direkt weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) auf eine gravierende Lücke im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes hin: "Es wurde versäumt, die Lebensbedingungen für blinde Menschen bundesweit anzugleichen. Diese sollen weiterhin je nach Bundesland völlig unterschiedliche Blindengeldleistungen erhalten.
"Bei momentaner Gesetzeslage kann ein Wechsel des Wohnorts dazu führen, dass die monatliche Blindengeldleistung sich halbiert. In einigen Bundesländern erhalten bestimmte blinde Menschen keinerlei Blindengeldleistungen, das betrifft beispielsweise Heimbewohner in Brandenburg. Und für hochgradig sehbehinderte Menschen ist nur in sechs Bundesländern überhaupt ein Nachteilsausgleich vorgesehen", heißt es in DBSV direkt. Der Verband hatte von einem Bundesteilhabegesetz, das diesen Namen verdient, erwartet, dass auch die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen gestärkt wird.

Von EinBetroffener
Warum sollte es den Blinden besser gehen als den Gehörlosen. Das ist nun nur mal sarkastisch gemeint. Gehörlose gar nichts, bzw. 3 oder 4 Bundesländer zwischen 77 und 123€. Wenn dann finde ich müssen alle gleich behandelt werden. Gehörlos ist genauso schlimm wie Blind!