Kritik an Berechnungen zum Einkommenseinsatz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: NITSA
Ulm (kobinet) Seit wenigen Tagen liegt dem Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) ein Dokument („Das BTHG in der Diskussion“) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, in dem das BMAS die Kritik am Bundesteilhabegesetz der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen zu entkräften versucht. In diesem Dokument rechnet des BMAS u.a. die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf den künftigen Einkommenseinsatz behinderter Menschen bei Erhalt von Eingliederungshilfe vor. NITSA ist dabei auf einige Ungereimtheiten gestoßen.
"Wir hatten dadurch erstmals die Gelegenheit, getroffene Annahmen zu prüfen und die Berechnungen selbst zu verifizieren. Hierbei sind wir auf einige Ungereimtheiten gestoßen, was uns veranlasste, einen Brief an alle Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu verfassen", erklärte Harry Hieb vom NITSA-Vorstand gegenüber den kobinet-nachrichten.

Von Sven Drebes
@Deeja: Solange du von deiner eigenen Steuererklärung sprichst, stimmt das. Dabei handelt es sich ja nur um die Erstattung zu viel gezahlter Steuern. Es gilt aber auch umgekehrt, dass Nachzahlungen keine Rolle mehr spielen.
Von Deejay
Ich hab da mal ne Frage:
Die spätere Zuzahlung berechnet sich ja am Bruttojahres Lohn. Einnahmen durch eine Steuererklärung, wären doch dann anrechnungsfrei oder wie darf ich das verstehen ?