Weniger möglich machen - mehr behindern
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Jens Merkel
Berlin (kobinet) Heute und morgen öffnen eine Reihe von Bundesministerien ihre Pforten beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung für die Bevölkerung, so auch das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), wo das Thema Inklusion ein Hauptthema ist. Vor Öffnung der Türen des BMAS ist von Jens Merkel ein Anhänger mit einem großen Plakat an der Mohrenstraße in der Nähe des BMAS gesichtet worden. Damit wird die Werbekampagne des BMAS auf die Schippe genommen und u.a. der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz kritisiert. Die Aufschrift lautet: "Weniger möglich machen - mehr behindern" und auf dem Bild ist Andrea Nahles und Wolfang Schäuble zu sehen.
Das Plakat, das auf die Kampagne #AlleinZuHaus statt rein ins Heim verweist, lehnt sich an die Gestaltung der Kampagne des BMAS an, die diese trotz des heftig kritisierten Gesetzentwurfs für das Bundesteilhabegesetz, trotz der Verweigerung der Festschreibung angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz und trotz eines damit eng verbundenen äußerst bescheidenen Nationalen Aktionsplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention lanciert hat. Heute und morgen findet jeweils um 15.00 Uhr ein Podiumsgespräch zur Inklusion im BMAS statt. Neben Verena Bentele als Bundesbehindertenbeauftragte wird daran auch Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen teilnehmen.

Von Dr. Theben
SEhr geehrte FRau Maubach,
wir sollten dieses spezifische Problem, natürlich nur wenn Sie mögen, an anderer Stelle erörtern bzw. sollten Sie sich hier von Rechtskundigen beraten lassen. Dazu ist hier nicht der passende Ort. Aber ich dank für die Info und wünsche weiterhin Mut und Kraft; auch Ihnen Frau Rosenberger!
Von Inge Rosenberger
Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass das einzige Ziel der zuständigen Behörden die Verzögerung und Verhinderung von Leistungen ist, und dass die verantwortlichen Politiker die tendenziell steigende Missachtung von Menschenrechten ignorieren, negieren oder rechtfertigen.
Es ist bezeichnend für das Rechtsempfinden der Behörden, dass Gelder gekürzt oder einbehalten werden, obwohl diese den Betroffenen zustehen.
Es ist bezeichnend, dass Zielvereinbarungen vorgelegt werden, die rein gar nichts mit dem tatsächlichen Hilfebedarf zu haben. Das erfahren wir derzeit bei den Anträgen für unsere geplante Wohngemeinschaft.
Und dafür werden immer wieder alle möglichen und unmöglichen Anforderungen an die Eltern gestellt.
Müssen wir also wirklich - neben unseren ganzen Verpflichtungen - diese ganzen Vorschriften, Paragrafen und Gesetzesauslegungen durcharbeiten, darstellen und dann noch juristisch durchsetzen?
Ist es nicht viel mehr die gemeinsame Aufgabe von betroffenen Eltern und von den Verantwortlichen in Politik und den zuständigen Verwaltungen, dass Lebensmodelle entstehen, die zeigen, dass auch schwerstbehinderte Menschen in ihrer gesamten Persönlichkeit als eine Bereicherung für die Gesellschaft gesehen werden?
Aber mir wird immer stärker bewusst, dass die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik keinerlei Skrupel haben, sich trotz unserer enormen Lebensleistungen und unserer großen Belastungen aus der Verantwortung zu ziehen. Die Erkenntnis, dass wir uns auf nichts und niemanden verlassen können, belastet mich ungemein. Im Moment weiß ich wirklich nicht, wie und wie lange das noch weitergehen soll...
Von Gisela Maubach
Lieber Dr. Theben,
nachdem mehrere Monate lang überhaupt keine Bearbeitung des Antrages erkennbar war, erreichte mich am 10. Juni eine "Zielvereinbarung Trägerübergreifendes Budget" in der Post - mit dem Hinweis, dass ich diese auch unter Vorbehalt unterschreiben könne, wenn ich mit dem Inhalt bzw. dem Umfang des Persönlichen Budgets nicht einverstanden bin. Die "Unterschrift unter Vorbehalt" hätte den Vorteil, dass das Budget bereits genutzt werden könnte und trotzdem noch Rechtsmittel möglich sind.
Da es für mich nicht leistbar ist, 24-Stunden-Betreuung und - Pflege völlig allein durchzustehen, habe ich "unter Vorbehalt" unterschrieben.
Zur Höhe des Budgets steht in der Zielvereinbarung folgendes:
"Die Bedarfe in der Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers werden durch eine monatliche Pauschale in Höhe von 3.384,13 Euro gedeckt. Diese besteht aus 1.559,13 Euro zu Lasten der Eingliederungshilfe, und 1.825,00 Euro zu Lasten der Hilfe zur Pflege. Der Betrag errechnet sich durch die pflegerische Unterstützung an 6 Stunden täglich zu einem Stundensatz von 10,00 Euro brutto.
Die Bedarfe in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung werden durch ein monatliches Pflegegeld von 728,- Euro (Pflegestufe III) gedeckt.
Das monatliche Gesamtbudget von Herrn Maubach beträgt damit 4.112,13 Euro.
Sofern mit der Budgetberatung und -unterstützung Kosten verbunden sind, so sind diese aus dem bewilligten Gesamtbudget zu bestreiten."
Gegen den offiziellen Bescheid ist Widerspruch eingereicht - und zwar sowohl hinsichtlich der Höhe des Budgets als auch hinsichtlich der Einbeziehung des kompletten Pflegegeldes.
Den Widerspruch will das Sozialamt erst im Oktober bearbeiten und lässt sich aber trotzdem schon jetzt das komplette SGB-XI-Pflegegeld auf das Konto der Kreisverwaltung überweisen.
Damit ergibt sich die Frage, wie der Pflegebedarf jenseits der paar Budget-Stunden gedeckt werden soll, denn es besteht ununterbrochener Hilfebedarf.
Grüße aus NRW
G. Maubach
Von Dr. Theben
Also wenn das Pflegegeld (ich denke gemeint ist jenes des SGB XI) hier einbehalten bzw. an den kommunalen Träger in voller Höhe weitergeleitet wird erscheint das rechtlich sehr fragwürdig. Das persönliche Budget hat damit nichts zu tun. Wie genau sah den die Budgetvereinbarung aus und welche konkreten Leistungen wurden im Rahmen des Budgets gewährt?
Grüße aus Berlin
DR. Theben
Von Gisela Maubach
@ Susanne v.E
Zu der Frage, wie die Pflegeversicherung mit denjenigen Leistungen umgehen würde, die an die Pflegeperson gebunden sind, welche die Pflege zwar noch in mehr als der Hälfte aller Stunden leistet, aber keinen Cent Pflegegeld mehr bekommt, habe ich unterschiedliche Antworten erhalten, so dass ich das Chaos nicht noch komplettieren möchte und klar und deutlich sage:
Ich weiß es nicht.
Daher habe ich heute ein Schreiben beim Sozialhilfeträger abgegeben, in dem ich freundlich darum bitte, das Pflegegeld wieder auf mein (!) Konto überweisen zu lassen.
Sofern ich so behandelt werde, als würde ich keinerlei Pflegeleistung mehr erbringen, müsste umgehend 24-Stunden-Assistenz finanziert werden.
Das Pflegegeld, das für diesen Monat ans Sozialamt überwiesen wurde, habe ich jetzt vom Budgetkonto meines Sohnes (für das ich als seine gesetzliche Vertreterin eine Vollmacht habe) auf mein Konto überwiesen und habe diesbezüglich erwähnt, dass innerhalb des laufenden Widerspruchsverfahrens hinsichtlich des Budget-Umfanges zu klären ist, ob und wie viel des Pflegegeldes anteilig (!) für die Deckung des Budgets in Anspruch genommen werden kann.
Ist doch ein fairer Vorschlag - oder?
Erschreckend finde ich, dass vom Bürgertelefon des BMAS jetzt schon ausgeplaudert wurde, was auf uns zukommt, falls mit dem BTHG die Vorrangigkeit von Pflegeleistungen im häuslichen Bereich Gesetz würde.
Dann bräuchten beantragte Budgets einfach nur noch in unzureichender Höhe bewilligt werden, so dass die ungedeckten Bedarfe tatsächlich ungedeckt bleiben, weil das gesamte Pflegegeld bereits vom Teil-Budget verschluckt wird . . . wegen der Vorrangigkeit von Pflegeleistungen.
Fragen hinsichtlich der anderen Leistungen wie Rentenversicherungsbeiträgen usw. mögen die "Experten" vom BMAS beantworten.
Aber viele Heimeinweisungen wären gar nicht mehr zu verhindern, weil Sozialhilfeträger bewusst die Lebensgrundlage entziehen können . . . wenn das BTHG denn so abgenickt würde.
Von Susanne v.E
Noch eine, zugegebenermaßen zynische, Randbemerkung:
Vielleicht bekommen wir dann, von dem eingesparten Geld, wenigsten eine barrierefrei zugängliche Brücke zum Runterspringen. Sonst müssten wir unseren Sohn zurücklassen. Und das in dieser Gesellschaft, die zunehmend Behinderte aussondert!
Von Susanne v.E
@ Frau Maubach,
eine Verständnisfrage:
Wenn das Pflegegeld, wie in Ihrem Fall, komplett abgezweigt wird, werden dann konsequenterweise auch keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr für Sie gezahlt? Damit entfällt dann auch jegliche zukünftige soziale Absicherung . Heute sollen Sie die Pflege kostenlos übernehmen, zukünftig müssen Sie dann selber Grundsicherung beantragen. Die Pflegekasse zahlt keine Beiträge mehr, arbeiten ist auch wegen der nicht abgedeckten Zeiten unmöglich, also auch keine Alterssicherung!
Noch eine Frage:
"als einzigen Grund für die komplette Abzweigung des Pflegegeldes nannte die Dame beim BMAS-Bürgertelefon das Beantragen eines Budgets beim Sozialhilfeträger.
Unabhängig von der Höhe des Budgets müsse zuerst das gesamte Pflegegeld eingesetzt werden - und im BTHG würde das für den häuslichen Bereich ja auch ausdrücklich so bestimmt."
Wieso kann die Entscheidung, dass das Pflegegeld abgezweigt wird, mit einem Gesetz begründet werden, das noch überhaupt keine Gültigkeit hat?
Wenn das, was Sie jetzt trifft, durch BTHG und PSG 3 uns alle trifft, wird die Brücke zum Runterspringen ganz schön voll werden.
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drewes,
als einzigen Grund für die komplette Abzweigung des Pflegegeldes nannte die Dame beim BMAS-Bürgertelefon das Beantragen eines Budgets beim Sozialhilfeträger.
Unabhängig von der Höhe des Budgets müsse zuerst das gesamte Pflegegeld eingesetzt werden - und im BTHG würde das für den häuslichen Bereich ja auch ausdrücklich so bestimmt.
Obwohl ich betont darauf hingewiesen habe, dass behinderte Menschen im häuslichen Bereich dann darauf angewiesen wären, dass sie pflegende Angehörige haben, die gänzlich kostenlos während der ungedeckten Zeiten die Pflege übernehmen müssten, ist die Dame am BMAS-Telefon bei ihrer Darstellung geblieben.
Das ist ein kleiner Vorgeschmack dessen, was wir zu erwarten haben, wenn die Vorrangigkeit von Pflegeleistungen im BTHG abgenickt wird (§ 91 Abs.3).
Damit würde jedes Budget zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unmöglich gemacht, sofern nicht von vornherein ein 24-Stunden-Budget bewilligt wird.
Ansonsten dürfte jede/r in die Pflege abgeschoben werden, der/die keine Eltern hat, die bereit sind, bis zur völligen Erschöpfung die Betreuung und Pflege (komplett) selbst zu übernehmen.
Von Alexander Drewes
Liebe Frau Maubach,
zunächst: Das BMAS verhält sich an seinem Bürgertelefon nicht anders als die Ministeriumsspitze; im Zweifel wird so getan, als seien noch die schlimmsten Schandtaten dieses Gesetzentwurfes eine wahre Wohltat für die Betroffenen und deren Angehörige.
Konnte Ihnen die Dame beim BMAS-Bürgertelefon denn in irgeneinder Weise begründen, weshalb es sinnreich sein soll, für ausschließlich im häuslichen Bereich gepflegte Angehörige das Pflegegeld in vollem Umfang abzuziehen und weiter zu leiten? Denn im Grunde ist diese Vorgehensweise ja völlig widersinnig (gut, jetzt könnte man sarkastisch konstatieren, dass das ungefähr die Hälfte aller Normen im BTHG-E betrifft, aber das hilft uns ja auch nicht weiter).
Die Bundesregierung mag sich nicht täuschen! Wenn sie den Protest der betroffenen behinderten Menschen weiterhin meint, kalt lächelnd abfertigen zu müssen und weiterhin ihren Fürsorge-Gestus, den die SPD auf einer Veranstaltung, auf der Sigrid Arnade und Raul Krauthausen geradezu hinreißend protestiert haben, ja schon hinreichend gezegt hat, weiterhin in diesem Umfang auslebt, wird sie im Gesetzgebungsverfahren und nach Verabschiedung des Gesetzes (wie man dagegen vorgehen kann, habe ich kürzlich auch hier einmal versucht, aufzuzeigen) einen Proteststurm von behinderten Menschen erleben, gegen den die "Montags-Demos" nach Verabschiedung der SGB II-Gesetzgebung ein laues Lüftchen gewesen sein dürfte.
Von Gisela Maubach
Beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde mir gerade erklärt, dass man es dort durchaus für richtig hält, wenn das Pflegegeld bei Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets vom Sozialamt komplett abgezweigt wird - auch wenn ich nach wie vor den überwiegenden Teil der Pflege selbst leiste.
Würde mein Sohn 8 Stunden täglich eine WfbM besuchen (wofür der LVR an die WfbM insgesamt ca. 2.400 € monatlich zahlen würde), bekäme ich das gesamte Pflegegeld in Höhe von 728 € ohne Abzug.
Nimmt er statt der Werkstatt-Verwahrung ebenfalls für 8 Stunden täglich ein Persönliches Budget in Anspruch, soll ich keinen Cent Pflegegeld mehr bekommen, obwohl es für mich als Pflegeperson keinen Unterschied bedeuten würde.
Außerdem wurde ich von der Dame des BMAS-Bürgertelefons direkt darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung diese Vorgehensweise innerhalb des Bundesteilhabegesetzes sogar bewusst verankern würde, indem die Pflegeleistungen im häuslichen Bereich immer vorrangig in Anspruch zu nehmen sein werden!!!
Ich habe zwar erwähnt, dass sich hiergegen ja bereits erheblicher Protest formiert hat, aber es klang so, als ob bereits jetzt klar ist, dass man diesen Protest aussitzen würde.
Hat das Grundgesetz und die UN-BRK eigentlich noch irgendeine Bedeutung, oder müssen wir uns im kommenden Jahr eine ausreichend hohe Brücke zum gemeinsamen Runterspringen suchen?
Von Alexander Drewes
Fr. Maubach wäre vorliegend ja geradezu anzuraten, das Persönliche Budget künftig nur für eine Teilleistung zu beantragen.
Von Gisela Maubach
Und heute früh erreichte mich nun noch folgende Nachricht der Barmer:
"Sehr geehrte Frau Maubach,
§ 66 SGB XII gilt nur in Zusammenhang mit Sozialhilfebezug nicht für das persönliche Budget. Da das persönliche Budget nicht nur für eine Teilleistung beantragt werden kann, wird das volle Pflegegeld an die Kreisverwaltung Düren gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
. . . "
Abgesehen davon, dass sich nun die Frage ergibt, warum die Kreisverwaltung Düren bei Antragstellung von mir das Ausfüllen eines Sozialhilfegrundantrages verlangt hatte, besteht nun die Möglichkeit, dass sogar Gewinn mit meinem Sohn gemacht wird, falls die tatsächlich im Monat geleisteten Betreuungsstunden unterhalb des Betrages des Pflegegeldes liegen!
Dann käme endlich mal Geld in die kommunalen Kassen, wenn fast 60-jährige Eltern schwerstbehinderter Menschen den Hauptteil der Pflege ihrer erwachsenen Kinder völlig kostenlos erbringen müssen, weil das komplette Pflegegeld zum Sozialamt übergeleitet wird, während das Budget aber nur für ein paar Stunden ermöglicht wird.
Von Gisela Maubach
Übrigens wird bei uns auch weiterhin mehr behindert und weniger möglich gemacht:
Nachdem ich die BarmerGEK darauf aufmerksam gemacht habe, dass das Persönliche Budget für meinen Sohn nur für ein paar Stunden täglich bewilligt wurde und dass ich den überwiegenden Teil der Pflege nach wie vor selbst leiste, bin ich davon ausgegangen, dass die BarmerGEK das Pflegegeld wieder auf mein Konto überweisen würde - zumal ich auch auf § 66 Abs. 2 SGB XII hingewiesen habe, wonach das Pflegegeld grundsätzlich nur maximal (!) um zwei Drittel gekürzt werden kann.
Ohne mir die Möglichkeit einer Anhörung einzuräumen (§ 24 SGB X) überweist die BEK trotzdem das gesamte Pflegegeld der Pflegestufe 3 unmittelbar an das Sozialamt.
Und trotz meiner Erklärungen erhalte ich heute von der Barmer eine E-Mail, die abgesehen von den Grüßen lediglich einen Satz enthält:
"Sehr geehrte Frau Maubach,
da Sie für S . . . Maubach bei der Kreisverwaltung Düren das persönliche Budget beantragt haben, steht dieser das volle Pflegegeld zu.
Mit freundlichen Grüßen
. . . . "
Höchst verwunderlich ist, dass der LVR grundsätzlich nicht auf die Idee kommt, auch nur einen Cent Pflegegeld auf sich überzuleiten, wenn ein pflegebedürftiger Mensch die Werkstatt ganztags besucht, obwohl das gemäß § 66 Abs. 3 SGB XII durchaus möglich wäre.
Wird derselbe Mensch während derselben Zeit außerhalb der Werkstatt betreut, zweigt der Sozialhilfeträger plötzlich das gesamte (!) Pflegegeld ab - selbst während die Teilzeit-Assistenten durch die Mutter erst eingearbeitet werden müssen, so dass die Mutter noch überhaupt keine Entlastung hat.
Die Schläge ins Gesicht, die man einstecken muss, wenn man die Rechte der UN-BRK wahrnehmen möchte, werden immer unerträglicher.
Von Alexander Drewes
Einmal abgesehen davon, dass die Politik und die selbst betroffenen behinderten Menschen bzw. deren Angehörige das Thema Sozialpolitik offensichtlich völlig unterschiedlich definieren, ist es schon ein Markstein, wie wenig es die Politik zu "jucken" scheint, dass Menschen ausschließlich aus Kostenerwägungen - und zum Teil ist das ja im Sinne der Phrase wortwörtlich zu verstehen - "über den Jordan gehen". Ich bin vom Charakter her ein Choleriker durch und durch, ich kann mich unendlich über die Zustände in der Behindertenpolitik aufregen, aber wenn ich Schicksale wie diejenigen, die hier beschrieben werden, kommen mir bei aller fachlichen und sachlichen Distanz, regelmäßig die Tränen.
Von nurhessen
Nachtrag:
Die menschliche Katastrophe, die sich in den einzelnen Familien und bei und für/gegen den einzelnen Behinderten abspielt, ist vor oder hinter dieser politischen Großwetterlage unermesslich und unerträglich!
Von nurhessen
Lieber Alexander Drewes,
dass man sich nicht auf das Glatteis von juristischem oder anderem Glatteis begeben soll, ist vollkommen richtig! Ihre erwähnte Entscheidung des BVerfG stammt aus dem Jahr 1997, Beschluss des 1. Senats vom 08.10.1997 – 1 BvR 9/97 (= BVerfGE 96, 288 = NJW 1998, 131 = FamRZ 1998, 21).
Außerdem ist auch das Bundesverfassungsgericht dem politischen Zeitgeist unterworfen. Auch bei Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass die Zusammensetzung des BVerfG durchaus nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Nach jetzigem Stand ist ein Rückwärtsgang politisch und gesellschaftspolitisch festzustellen, siehe BTHG! Die Großwetterlage spricht nicht gerade für uns!
Von Alexander Drewes
Ich würde mich nicht juristisch auf das Glatteis begeben wollen, gerade beim BTHG einen Weg zu beschreiten, den sozialrechtlich wohl noch nie jemand gegangen ist und den ich deshalb für eher gewagt halte. Spätestens nach der Schulintegrationsentscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 (ich hoffe, ich erinnere mich des Entscheidungsjahres jetzt richtig) ist ziemlich offensichtlich, dass das Gericht Normenkontrolle nur durch eine Fraktion des Bundestages oder durch ein Gericht zuzulassen gedenkt.
Weshalb ich denke, dass nicht nur der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sich vorliegend die Hände reiben werden, wenn der Entwurf Gesetz wird, sondern ich glaube, dass die Einrichtungsträger insbesondere beim Entwurf ihre Finger mit im Spiel hatten. Einige gesetzliche Formulierungen klingen mir so merkwürdig einrichtungsfreundlich, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ausschließlich die öffentliche Hand hier Formulierungshilfe geleistet hat.
Örtliche Sozialhilfeträger - überörtliche auch, wie wir hier immer wieder lesen - machen doch heute schon, was sie wollen, die brauchen in aller Regel gar kein BTHG, denen genügt schon voll und ganz das jetzige SGB XII. Wie gerade Fr. Maubach hier immer wieder schildert, fahren Sozialhilfeträger ja selbst mit Leuten "Schlitten", die sich auskennen und die sich vermeintlich wehren können. Notfalls werden eben so lange Leistungen verweigert, reduziert oder umgedeutet, bis die Menschen körperlich und seelisch völlig am Ende sind; und ich unterstelle, genau das ist gewollt. Es ist gewollt, dass die Angehörigen irgendwann "einknicken", dass sich Sozialhilfeträger einen schlanken Fuß machen können und Einrichtungsträger auch noch finanziell davon profitieren, dass das Wenige an Rest, dass auch solchen Menschen noch an Lebensqualität bleibt, die innerfamliilär versorgt werden, dieses Minimum an verbleibender Würde auch noch genommen wird und die Angehörigen als menschliche Zombies zurück gelassen werden.
Von nurhessen
Liebe Frau Maubach,
§ 102, Abs. 2 betrifft alle Behinderten, die keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden und daher qua „Mitwirkungspflicht“, die die Bundesagentur für Arbeit als verlängerter Arm des BMAS bzw. letztendlich dessen ausführendes Organ den jeweils Betroffenen auferlegt, zur „euphemistisch“ formulierten „Teilhabe am Arbeit“ zwingen kann. Der Kreis der Betroffenen ist also sehr viel weiter gesteckt als man auf den ersten Blick vermuten mag. Es betrifft prinzipiell jeden Behinderten, den die betreffende BA im Visier hat. Der Vorrangigkeit der „Teilhabe am Arbeitsleben“ also Werkstattpflicht unterliegt jede/r, der nach erfolgter Reha- Maßnahme (also ganz einfach: Krankenhausaufenthalt) immer noch mit dem gleichen Herzfehler herumläuft und dem der medizinische Gutachter keine Arbeitsmarktfähigkeit/Belastbarkeit von über 3 Stunden bescheinigt. – Und dann ist Schluss mit lustig! Jegliche Maßnahme unterliegt der Vorrangigkeit des § 102, Abs. 2!
Grüße
Von Gisela Maubach
Das BMAS spielt mit dem BTHG-Entwurf der Einrichtungslobby sehr wohl in die Karten.
Dafür gibt es auch Paragraphen-Beispiele.
Wenn z.B. in § 102 Abs. 2 die Teilhabe am Arbeitsleben vorrangig ist vor der Sozialen Teilhabe, bedeutet das im Umkehrschluss Werkstatt-Pflicht für alle, für die die Werkstatt der einzig mögliche Arbeitgeber ist, weil das Ausmaß ihrer geistigen Behinderung keine wirkliche Arbeit möglich macht . . .
Von nurhessen
@ Dr. Sven Drebes, @ Alexander Drewes
Aus dem „Merkblatt Verfassungsbeschwerde“ (pdf) :
Zitat
„III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen
….
c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).
In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die der Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde daher in solchen Fällen erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig (§ 90 Abs. 2 BVerfGG).“
…. (Zitatende)
Also auch hier: ein juristischer Ermessensspielraum in Konkurrenz zwischen § 90Abs.2 und/oder § 93 Abs.3 BVerfGG
Von Sven Drebes
Lieber Alexander,
zwei Punkte sehe ich anders.
Zum einen ist das BTHG kein Beweis dafür, dass das BMAS der Einrichtungslobby, Wenn dem so wäre, würden die Paragrafen zum Vertragsgsrecht andes aussehen, Stichwort "unteres Drittel". Wer wirklich profitiert, sind die Sozialhhilfeträger.
Zum anderen kann meines Wissens jeder Einzelne und jeder Verband innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung oder Inkrafttreten Verfassungsbeschwerde gegen das BTHG einlegen, ohne konkreten Fall.
Von Signe
@ Susanne v. E.:
Ich nehme an, es handelt sich um eine Mischung aus 'Volkes Wille' und des Staates Wille.
Es wird von Nahles und Co. (Maaß und so weiter, denn Maaß muss als Justizminister den Willen des BMAS abnicken, gemeinsam mit dem Bundesrat und Bundestag; alle Genannten müssen zustimmen) eher 'Volkes Willen' nachgegeben, als behinderten Menschen Menschenrechte qua Gesetz NICHT MEHR vorzuenthalten.
Wenn man nun Schäuble (als Paradebeispiel der Ignoranten) hernimmt: Schäuble geht (so ein Bericht jüngst bei kobinet) davon aus, dass alle Rollstuhlfahrer/innen von seiner Bagage (ähm, seinen persönlichen Trägern) in sein Wahlkreisbüro über die Eingangsstufen gehievt werden und er deshalb keine Überfahrbrücke anschafft, die den Höhenunterschied zwischen Eingangsstufe des Wahlkreisbüros und der Straßenlandschaft überwindet, so braucht es nicht viel Phantasie sich vorzustellen, wie andere MinisterInnen deren Nachgeordnete die juristische Sache Bundesteilhabegesetz sehen und eben auch (auf Grund ihrer Sicht- und Denkweise) (nicht) handeln.
Zu des Volkes Willen siehe auch hier bei U. Sierck unter dem Titel: "Sorgenkind oder unhöflicher Geselle":
"... Warum haben Sie dieses Buch jetzt geschrieben, Herr Sierck? Die kritische Auseinandersetzung der politischen Behindertenbewegung mit der Dankbarkeitsfalle begann in 1970er Jahren. Hat sich seither nichts getan? Weshalb ist das Thema heute noch oder wieder aktuell?
Ich höre in den letzten Jahren wieder häufiger die Aussage: Sei dankbar für das, was sich alles schon verändert hat, die behinderten Menschen sollten nicht zu viel verlangen, jetzt gibt es die UN-Behindertenrechtskonvention, nun muss auch mal Schluss sein mit Forderungen. Mein Eindruck ist, dass dieser Appell bei der Mehrheit der behinderten Personen verfängt. ...", siehe gesamtes Interview hier: http://www.udosierck.de/Leseprobe.htm
Von Alexander Drewes
Ich glaube nicht eine Sekunde, dass die Mitarbeiter des entsprechenden Referates V a 1 nicht genau wissen würden, was sie tun. Das #BMAS ist in Abteilungen, Unterabteilungen und Referate aufgeteilt, für die Abteilung V, die u.a. den Bereich Teilhabe verantwortet, ist der Ministerialdirektor Dr. Rolf Schmachtenberg zuständig, für die Unterabteilung V a, die u.a. die Bereiche Rehabilitation und Behindertenpolitik verantwortet, Robert Fischels und für das Referat V a 2, zuständig u.a. für die Teilhabe behinderter Menschen, Ministerialrat Dr. Peter Mozet. Nach meinen Recherchen handelt es sich dabei um hoch qualifizierte Fachleute, man kann also beim besten Willen nicht sagen, dass die nicht wissen, was sie tun. Ich unterstelle: Sie wissen ganz genau, was sie tun und sie tun es trotzdem. Dass denen bei ihren Vorträgen, Diskussionen und sonstigen Veranstaltungsbeiträgen nicht regelmäßig die Schamesröte ins Gesicht schießt, wenn sie diesen Entwurf eines Zurück-in-die-Zeit-von-Adenauer-Gesetzes verteidigen, verweundert ein wenig, allerdings schafft man sich mutmaßlich eine entsprechende seelische Hornhaut an, wenn man eine solche Position innehat. Schließlich will man es sich ja mit dem Koaltiionspartner nicht verderben (mir ist sehr wohl bewusst, dass mindestens zwei der drei oben Genannten Beamte sind) und: Wann hat die SPD noch einmal ihren sozialpolitischen Ansatz völlig beiseite gelegt? War das erst unter Schröder oder hatte sich die Partei schon vorher auf den Weg zur "Mitte" gemacht. Wenn "Mitte" völlig asoziale Politik bedeutet, darf man der SPD und Andrea Nahles für den Bereich der Behindertenpolitik mittlerweile immerhzin konzedieren: Sie sind angekommen: #NichtmeinGesetz #AlleinzuHaus
Von Alexander Drewes
Dass einem das #BMAS versucht, ein Menschenrecht "im Munde herum zu drehen" und daraus eine regelmäßige Menschenrechtsverletzung zu machen gedenkt, sollte uns am Tag nach der Verabschiedung dieses Gesetzes, sofern dieses Machwerk von #BTHG in dieser Form Gesetz werden sollte, unmittelbar veranlassen, den Rechtsweg zu beschreiten. Da Bürger nicht gegen Gesetze unmittelbar klagen können, bräuchten wir ein sozialgerichtliches Musterverfahren, dass wir im Eilrechtsschutz binnen kürzester Zeit zu Ende bekommen können (hier greifen nur die beiden Tatsacheninstanzen Sozial- und Landessozialgericht). Sofern nicht die Jusitz von sich aus auf die Idee kommen sollte (manchmal muss man dieselbe aber auch schubsen), eine Richtervorlage als Normenkontrollklage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, muss man eben gegen den ablehnenden Beschluss des Landessozialgerichts Verfassungsbeschwerde einlegen. Ich hoffe doch, dass die Verfassungsrichter/-innen die unmittelbare Dringlihckeit des Anliegens erkennen und sodann schnell in unserem Sinne entscheiden werden. #NichtmeinGesetz #AlleinzuHause
Von Alexander Drewes
Wie stelle ich die Betroffenen gesetzlich so, dass eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Da schafft es das #BMAS allerdings eher weniger, sich hier für die Betroffenen einzusetzen. Dass es sich nicht schämt, sich in Anbetracht seines Schandentwurfes eines #BTHG bräßig verbreiten zu wollen, die Interessen behinderter Menschen würden es auch nur einen Deut interessieren, sobald das Ganze in irgendeiner Form "haushaltsrelevant" wird. Das #BMAS möge sich doch einfach sein unentwegtes Schmierentheater und einfach sagen: Wir haben kein Geld, wir haben kein Standing in dieser Bundesregierung gegenüber dem Bundesfinanzminister, wir sind der Einrichtungslobby hörig, wir wollen einen gesetzlichen Rückschritt auf die Ebene der behindertenpolitischen Gesetzgebung der 1960er Jahre. Das Ministerium kann seinen Gesetzentwurf doch der Ehrlichkeit halber lieber so benennen: Behinderte-jetzt-aber-flott-ab-zurück-ins-Heim-Gesetz (BjafaziHG). Das wäre wenigstens halbwegs redlich. #NichtmeinGesetz #AlleinzuHaus
Von Susanne v.E
@ Frau Maubach,
dieses "Budget" ist eine Unverschämtheit und die Überleitung des Pflegegeldes eine ,Entschuldigung, Schweinerei, mit dem Ziel, Sie klein zu machen. Sie werden nicht nur dafür bestraft, dass Sie ein schwerstbehindertes Kind geboren haben. Sie werden vor allem auch dafür bestraft, dass Sie ihm ein anständiges Leben ermöglicht haben und weiter ermöglichen wollen. Ziel dieser "neuen" Behindertenpolitik ist ganz klar, dass kostenintensive Behinderte zur Massenbehindertenhaltung in Heime abgeschoben werden sollen. Denn schließlich muss es auch noch Prestigeprojekte geben, die den Menschen vorgaukeln, in Deutschland würde "weniger behindert, mehr möglich gemacht" Da aber keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen, müssen einige bluten. Und das sind sicher Sie und Ihr Sohn. Sie werden aber nicht die einzigen bleiben. Die Schwerstmehrfachbehinderten werden wieder nur noch in Heimen landen, es sei denn, die Angehörigen opfern sich bis zu Umfallen auf, wie in Ihrem Fall. Und selbst dann ist das Elend vorprogrammiert. Spätesten mit dem Tod der Angehörigen ist dann Schluss mit würdevollem Leben. Ab ins Heim! Und obwohl diese Entwicklung immer deutlicher wird und obwohl die Angst der Angehörigen immer größer wird, interessiert es niemanden. Welchen Wert hat ein Mensch mit schwersten und mehrfachen Behinderungen in Deutschland noch? Ist es soweit, dass man sie nur noch als unnütze Esser und Geldverbraucher sieht? Die gesamte Sozial- und Behindertenpolitik der Jahre nach dem zweiten Weltkrieg macht eine grandiose Rückwärtsrolle. Merkt das wirklich keiner, oder ist das "Volkeswille"?
Von Gisela Maubach
Richtig - es ist Diskriminierung allergrößten Ausmaßes!
Mittlerweile bestätigt sich immer mehr der Eindruck, dass der Sozialhilfeträger mit seiner Vorgehensweise abschrecken will, damit nicht auch noch andere auf die Idee kommen, ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu beantragen.
Wenn die Bearbeitung des Antrags so gestaltet wird, dass die Deckung des Bedarfs nach einem 3/4-Jahr in der Realität immer noch nicht möglich ist, ist das nicht nur diskriminierend, sondern auch lebensbedrohlich. Sollte ich nämlich vor Erschöpfung zusammenbrechen, würde mein Sohn zwangsläufig in ein Heim eingewiesen. Da er drei unterschiedliche Antiepileptika einnehmen muss, die er sich aber nur durch ihm vertraute Personen verabreichen lässt, wäre eine Verweigerung Fremden gegenüber für ihn tatsächlich lebensgefährlich.
Einerseits will der Sozialhilfeträger den Widerspruch erst im Oktober bearbeiten, andererseits leitet er aber bereits ab 1. August das komplette Pflegegeld auf sich über, so dass ich schon jetzt keinen Cent mehr bekomme, obwohl ich immer noch 24 Stunden pro Tag verfügbar sein muss, da gerade erst zwei Teilzeit-Betreuer von mir eingearbeitet werden, um sich vertraut zu machen. Und weitere müssen erst noch gefunden werden - und das während des Widerspruchs (also ohne die Rahmenbedingungen zu kennen).
Interessant ist auch die Formulierung des Sozialhilfeträgers, dass "1.559,13 Euro zu Lasten der Eingliederungshilfe" und "1.825,00 Euro zu Lasten der Hilfe zur Pflege" errechnet werden.
In diesem Zusammenhang ergibt sich nämlich die Frage, zu wessen "Lasten" der Bedarf meines 29-jährigen Sohnes bis heute gedeckt wurde???
Nachdem ich im Alter von 59 Jahren auf 29 Jahre Pflege und Betreuung zurückblicke und zusätzlich noch teilzeit-erwerbstätig bin (was ich überwiegend in Heimarbeit leiste), um selbst keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, werde ich jetzt auf's Übelste bestraft - nur weil ich ein schwerstbehindertes Kind geboren habe . . .
Von Signe
@ Frau Maubach
Hallo Frau Maubach,
das Pflegegeld für Ihren Sohn ihm und ihnen wegzunehmen, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Ich nehme an, die Unmenschen dieses Anti-Sozial-Amtes wissen sehr wohl, was sie Ihnen und Ihrem Sohn antun.
Wenn man bedenkt, wie viel in den Kommunen an anderen Stellen das Geld mit beiden Händen zum Fenster rausgeworfen wird, finde ich, dass Sie von den Anti-Sozialarbeiter/innen (Sachbearbeiter/innen) verhöhnt werden. Die von Ihnen hier berichtete Entscheidung des Anti-Sozialamtes soll den Beschluss-gefasst-Habenden schwerst im Magen liegen.
Von Gisela Maubach
Weniger möglich machen - mehr behindern . . .
erleben wir aktuell immer noch, und wenn man glaubt, dass es schlimmer nicht mehr werden kann, setzt der Kostenträger immer noch eine Schikane drauf:
Antrag auf trägerübergreifendes Persönliches Budget wurde im Januar offiziell gestellt, nachdem eine formlose schriftliche Anfrage im Oktober 2015 unbeantwortet geblieben war.
Nach mehrfacher Mahnung wegen Überschreitung der Bearbeitungsfrist kam am 10. Juni eine "Zielvereinbarung" an, wonach die Höhe des Persönlichen Budgets wie folgt festgelegt wurde:
"Die Bedarfe in der Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers werden durch eine monatliche Pauschale in Höhe von 3.384,13 Euro gedeckt. Diese besteht aus 1.559,13 Euro zu Lasten der Eingliederungshilfe, und 1.825,00 Euro zu Lasten der Hilfe zur Pflege. Der Betrag errechnet sich durch die pflegerische Unterstützung an 6 Stunden täglich zu einem Stundensatz von 10,00 Euro brutto.
Die Bedarfe in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung werden durch ein monatliches Pflegegeld von 728,- Euro (Pflegestufe III) gedeckt."
Zitat-Ende
Gegen den offiziellen Bescheid läuft mit anwaltlicher Hilfe Widerspruch.
Es besteht 24 Stunden pro Tag Hilfebedarf bei schwerster geistiger Behinderung, Epilepsie, Bewegungsdrang, autistischen Verhaltensweisen und voller Inkontinenz.
Das Sozialamt teilte bereits mündlich mit, dass über den Widerspruch erst im Oktober entschieden werden könne.
Entlastung habe ich bis heute nur wenige Stunden pro Woche, weil man unter diesen Bedingungen kaum geeignete Betreuungskräfte finden kann.
Gestern erreichte mich ein Schreiben der Kreisverwaltung (Sozialhilfeträger), in welchem mir mitgeteilt wird, dass das volle Pflegegeld in Höhe von 728 € nun auf das Konto des Kreises übergeleitet wird, und weil es zum 1.8. noch auf mein Konto gezahlt wurde, wird dies mit dem September-Budget verrechnet.
Obwohl § 66 Abs. 2 SGB XII das gar nicht zulässt, erhalte ich jetzt keinen Cent Pflegegeld mehr!!!
Von Signe
Bundesweit bitte plakatieren.