Gesetz auf dem Prüfstand
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: omp
Berlin (kobinet) Proteste Betroffener begleiten die 120-minütige Anhörung zum umstrittenen Teilhabegesetz, die heute im federführenden Ausschuss des Bundestages eröffnet wurde. Schon Stunden vor Beginn der Veranstaltung im Ausschuss für Arbeit und Soziales versammelten sich vor dem Reichstag behinderte Menschen und verlangten ein Gesetz, das tatsächlich ihre Teilhabe und Selbstbestimmung stärkt. Aufgerufen zu dieser ersten Protestaktion des Tages hatte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband und zusammen mit den behindertenpolitischen Sprecherinnen der beiden Oppositionsparteien auch Kerstin Griese eingeladen. Die Sozialdemokratin aus Nordrhein-Westfalen ist Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Die Demonstranten am Reichstag wollen nicht länger um ihre Menschenrechte betteln oder vor Gericht mühselig erstreiten müssen. Sie pochen auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland mit der Ratifizierung übernommen hat, werden mit dem Bundesteilhabegesetz trotz gegenteiliger Beteuerungen aus der schwarz-roten Regierungskoaltion nicht erfüllt. Darüber wird auch in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion diskutiert wie generell in der SPD und ihrer verbliebenen Wählerschaft.
Bei der Protestaktion am Reichstag wurde die Aussage von Raed Saleh aus einem Interview mit der Berliner Behindertenzeitung kolportiert. "Meine Meinung ist: Entweder wir kriegen ein Gesetz, das Verbesserungen bedeutet, oder besser gar kein Gesetz. Die Bundes-SPD sollte sich nicht auf einen faulen Kompromiss mit der CDU einlassen", hat der Fraktionsvorsitzende der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus (mit Bild auf Seite 1) in der November-Ausgabe erklärt.

Von Gisela Maubach
@ Cyra2003
Die Tatsache, das Frau Prof. Nicklas-Faust heute in der Anhörung fordert, dass 202 Euro des WfbM-Lohns bei der Grundsicherung nicht (!) angerechnet werden sollen, ist das Ergebnis des Interessenkonflikts, in welchem sich die Lebenshilfe befindet.
Die Lebenshilfe fordert ja auch, so wie in NRW alle Menschen mit geistiger Behinderung in die Werkstätten aufzunehmen - auch wenn sie zum Arbeitsergebnis (aus dem dann die Löhne gezahlt werden) nichts beitragen können, weil sie dafür zu (!) behindert sind. Für diese schwerstbehinderten Menschen, die in den Werkstätten in eigenen Räumlichkeiten unter sich betreut werden, zahlt der LVR wesentlich höhere Beträge an die Werkstätten als für die leichter behinderten Menschen. Diese Menschen bringen also Geld in die Werkstätten.
Die Menschen mit den leichteren Behinderungen erwirtschaften das Arbeitsergebnis, aus dem dann für alle (auch für die schwerstbehinderten) das "Arbeitsentgelt" gezahlt werden muss (§ 138 Abs. 2 SGB IX).
Meinen gänzlich arbeitsunfähigen Sohn habe ich aus der Werkstatt herausgeholt, weil sein Betreuungsbedarf dort nicht gedeckt wurde.
Aufgrund dessen hat er nun monatlich 92,50 € weniger zum Leben, weil bei der Grundsicherung auch vorher nur 7,04 Euro seines "Lohns" angerechnet wurden.
Mit einer Ausweitung des Freibetrags auf 202 € würde die Lebenshilfe die behinderten Menschen also noch mehr an die Werkstätten binden.
Außerdem würde eine Ungleichbehandlung von SGB II und SGB XII befördert, wenn die Freibeträge nur für Behinderte steigen würden.
Letztendlich kann die Lösung nur darin bestehen, eine leistungsgerechte Bezahlung auch in den Werkstätten zu ermöglichen.
Damit wären leistungsfähige Menschen nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen.
Und arbeitsunfähige Menschen würden nicht mehr finanziell dafür bestraft, wenn sie die Werkstatt verlassen, weil eine inklusive Tagesstruktur ihren individuellen Bedarf besser deckt.
Personenzentrierte Leistung muss für ALLE gelten!
Von Cyra2003
Die an die niemand denkt wurden heute wieder nicht bedacht bei der Anhörung des BTHG. Eingliederungshilfe darf nicht einrichtungsgebunden sein !
Keine Sekunde wurde an die behinderten gedacht die in Deutschland keine Rechte haben. An die die ihre Rechte nicht fordern können. An die zu deren Eltern man sagt da müssen sie sich selbst drum kümmern. An die die nicht Kanditionierbar sind , weil keiner überhaupt keine Einrichtung die Kondition hat sich um solche Menschen zu kümmern. Danke Gesellschaft und Politik
Von Cyra2003
Frau Prof. Niklas Faust
Hat 24 Stunden Bereitschaft für ihre Tochter die in einer kleinen Wohngemeinschaft versorgt wird. Fordert 202€ Monats Beitrag für behinderte Arbeiter in einer Werkstatt. Das ist der Hohn der Menschen die sich privat alles leisten können. Ich fordere den Mindestlohn von 8,84€ für Werkstattbesucher.
Also sie möchte nur ihre Werkstätten fördern mit ihrem 202€ und nicht die Betroffenen die Bürger einen solchen Hungerlohn arbeiten müssen.
Was ist mit denen die keine Eingliderungshilfe bekommen weil sie in keiner Werkstatt arbeiten können ( geistigbehinderte ( nicht fitte ) )?
Von Gisela Maubach
Nun habe ich mir die gesamte "Anhörung" im Parlamentsfernsehen angeschaut und aufmerksam zugehört.
Und als Mutter eines geistig schwerstbehinderten Menschen habe ich am Ende den Eindruck, dass man die Existenz von Menschen, die behinderungsbedingt nicht arbeitsfähig sind, bisher noch gar nicht wahrgenommen hat.
Wenn der Rechtsstatus "dauerhaft voll erwerbsgemindert" ausschließlich für ein Rückkehrrecht in eine WfbM Bedeutung haben soll, dann stellt sich doch die Frage, ob Menschen mit einer tatsächlichen Erwerbsunmöglichkeit denn keine anderen Bedarfe in ihrem Leben haben . . .
Von Gisela Maubach
Nun habe ich mir die gesamte "Anhörung" im Parlamentsfernsehen angeschaut und aufmerksam zugehört.
Und als Mutter eines geistig schwerstbehinderten Menschen habe ich am Ende den Eindruck, dass man die Existenz von Menschen, die behinderungsbedingt nicht arbeitsfähig sind, bisher noch gar nicht wahrgenommen hat.
Wenn der Rechtsstatus "dauerhaft voll erwerbsgemindert" ausschließlich für ein Rückkehrrecht in eine WfbM Bedeutung haben soll, dann stellt sich doch die Frage, ob Menschen mit einer tatsächlichen Erwerbsunmöglichkeit denn keine anderen Bedarfe in ihrem Leben haben . . .
Von Dr. Theben
Ich solidarisiere mich mit ALLEN, die heute für ein ECHTES Teilhaberecht protestieren. MÖGE DIE MACHT DES ARGUMENTS MIT UNS SEIN!
Dr. Martin Theben