Bundesteilhabegesetz überarbeiten

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Cornelia Rundt
Cornelia Rundt
Bild: Sozialministerium Nds

Hannover (kobinet) Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt ist der Meinung, "das Bundesteilhabegesetz überarbeiten und volle Teilhabe ermöglichen". Sie äußerte sich heute auf einer Sitzung des Niedersächsischen Landtages. „Mit dem Bundesteilhabegesetz plant der Bund, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu leisten. Die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen sollen gestärkt und die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in den Vordergrund gestellt werden", so die Ministerin. "Der vorliegende Entschließungsantrag macht deutlich, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes dieses Ziel leider nur zum Teil erreicht hat. Fest steht, dass die im Gesetz angelegten Leistungsverbesserungen längst nicht allen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zugutekommen."

In den Ausschüssen des Bundesrates, so ihre Pressemitteilung, seien rund 130 verschiedene Entschließungs- und Änderungsanträge der Länder zum Bundesteilhabegesetz diskutiert worden, "in denen sich Niedersachsen ganz im Sinne des Entschließungsantrags für eine Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderung positioniert hat, von denen am Ende 96 als Empfehlungen des Bundesrates an die Bundesregierung beschlossen wurden". In der Bundesratssitzung am 16. Dezember wird dann endgültig über das Gesetz abgestimmt.

"Einigen zentralen Forderungen der Länder hat sich die Bundesregierung angeschlossen, anderen Anliegen stimmt die Bundesregierung nicht zu. Hier ist besonders die Forderung nach einer Kostenübernahmeregelung des Bundes für etwaige, durch das Bundesteilhabegesetz verursachte Mehrkosten zu nennen. Derzeit laufen noch intensive Beratungen zu dem Gesetzentwurf im Bundestag und in den Bundestagsfraktionen. Diese Diskussion umfasst auch große Teile der guten und für die Menschen wichtigen Forderungen des gemeinsamen Entschließungsantrags", teilte Cornelia Rundt mit.

Sie hofft, "dass dies im Interesse der Menschen mit Behinderung und ihren Teilhabechancen noch Verbesserungen am Gesetzesentwurf bringt". Auf der Anfang Dezember in Lübeck stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz wird das „Bundesteilhabegesetz" noch einmal diskutiert, bevor sich die Länder dann am 16. Dezember im Bundesrat abschließend verhalten müssen.

 

Lesermeinungen zu “Bundesteilhabegesetz überarbeiten” (1)

Von Ulrike

Warum gibt uns lediglich die Sozialministerin von Niedersachsen Informationen zu den Änderungsanträgen, die tatsächlich noch vor Entscheidung über BTHG als Empfehlungen des Bundesrates an die Bundesregierung beschlossen wurden. Ich habe z.B. im Saarland nichts in den Medien oder unter Landesregierung davon wahrnehmen können. Immerhin haben wir 16 Flächenländer.Seit 2010 fanden Sozialministerkonferenzen zu BTHG statt, Verbände Organisationen, Juristen und sonst wichtige erstellten tausende Berichte zu neuem BTHG, gaben Empfehlungen ab, all das bleibt unberücksichtigt?---Über 300 Seiten Gesetzeswerk stehen da letztendlich zur Abstimmung an, und Immer noch hat das beabsichtigte Gesetz mindest 10 schwerwiegende Mängel, absehbar also. --So etwas kann nur ein Zeichen von mangelnder echten Demokratie in einem Gesetzgebungsverfahren wahrgenommen werden.--Ich werde daher demnächst zum ersten Male in meinem langen Leben als von Behinderung betroffene Person eher nicht mehr wählen gehen. Ich erlebe seit 2006 Föderalismusreform I nur noch Ablehnungen Krankenkasse, Pflegekasse, überörtlicher und örtlicher Sozialhilfeträger und insbesondere Träger der Sozialhilfe schicken nicht einmal mehr Akten an an Bevollmächtigten.--Gerade die schwrstbehinderten Menschen können aber nicht auf Straße gehn und demonstrieren. Wenn ich gleichzeitig zum Personenkreis Eingliederungshilfeleistungen gehöre und ambulante Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen muss, alternativlos, weil Pflegekasse mit Antwort auf Widerspruch Ablehnung Pflegestufe noch nicht einmal nach 3 Monaten den MDK schickt, bin ich ab 01.01.17 zwei unterschiedlichen Vermögensschonbeträgen ausgesetzt, unterschiedliche Einkommensgrenzen. Wie soll das sozialverträglich sein?