Selbstbestimmung durch Selbstvertretung
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Uwe Klees
Berlin (kobinet) Selbstbestimmung geht nur durch Selbstvertretung, erklärt zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei Die Linke. Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert weiterhin die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung aller Menschen mit Behinderungen, so eine Presseerklärung, die kobinet von Margit Glasow übermittelt wurde, der Inklusionsbeauftragten der Partei. Darin werden das Bundesteilhabe- und das dritte Pflegestärkungsgesetz kritisiert, weil in beiden Gesetzen die menschenrechtliche Perspektive fehlt.
Der Fürsorgegedanke werde dagegen zementiert, dass Menschen mit Behinderungen von den Almosen der Gesellschaft abhängig sind. "Statt in Zukunft selbstbestimmt leben zu können, befürchten wir weiterhin Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen – sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch im Bereich der wirtschaftlich nicht verwertbaren Arbeit, im Sozialraum, in der Bildung sowie in der
ehrenamtlichen, politischen und der freizeitlichen Betätigung", heißt es weiter.
"Wir begreifen Inklusion als menschenrechtliches Prinzip, das allen Menschen die Möglichkeit eröffnet, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können", betont die Bundesarbeitsmeinschaft. "Um das zu realisieren, bedarf es unsere Meinung nach vor allem der Selbstvertretung all der Menschen, die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sich mehr Menschen einmischen und politisch engagieren."

Von Ulrike
Danke, Frau Gisela Maubach, für Ihre Lesermeinung um 00:52 Uhr. Da muss man erst einmal drauf kommen.
Von Gisela Maubach
Liebe Frau Glasow,
" . . . sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch im Bereich der wirtschaftlich nicht verwertbaren Arbeit, im Sozialraum, in der Bildung sowie in der ehrenamtlichen, politischen und der freizeitlichen Betätigung . . ."
Daraus lässt sich selbst für Kenner nicht herauslesen, dass die Formulierung der "nicht verwertbaren Arbeit" eine Brandkmarkung der offiziellen Bezeichnung sein soll, die bisher in § 136 Abs. 2 SGB IX "ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" lautet.
Aaaaaaber:
Welches Ergebnis könnte denn eine erfolgreiche Brandmarkung dieses Begriffes haben?
In NRW kennen wir dieses Ergebnis bereits. Hier existieren offiziell einfach keine Menschen mehr, die arbeitsunfähig sind. Also kann in NRW für jeden - auch noch so schwer geistig behinderten - Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt werden.
Mit dem neuen BTHG führt das zu der absurden Auswirkung, dass auch für arbeitsunfähige Menschen die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vorrangig in Anspruch zu nehmen ist.
Und da ein (in der Realität) arbeitsunfähiger Mensch keine Chance auf ein Budget für Arbeit hat und erst recht nicht auf dem Arbeitsmarkt, würde das Werkstatt-Recht für diesen Personenkreis automatisch zur Werkstatt-Pflicht werden - also Ausgrenzung in große Schwerstbehinderten-Gruppen!
Diese Zusammenhänge sind bisher leider nicht erkannt.
Von Ulrike
Die im Nachhinnein Brandmarkung "keine wirtschaftlich nutzbare Leistungsfähigkeit" als Denke der Linken kommt für mich zu spät, kauf ich nicht ab. Ob "Selbstbestimmung durch Selbstvertretung" im bisherigen Gesetzgebungsverfahren zum beabsichtigten neuen Bundesteilhabegesetz hier Fuss fassen konnte, wage ich zu bezweifeln, denn die Behindertenverbände erhielten den Gesetzesentwurf erst kurz vor dem 26.06.16. Alle Welt konnte ersehen, dass eine "Beteiligung" gar nicht gewollt ist. Zumdem hben auch die Grünen zum neuen beabsichtigrten BTHG "menschenrechtliche Perspektiven" hervorgehoben, in Reden argumentiert, argumentiert, um sich dann bei der Abstimmung zu enthalten, dies aus parteipolitischen Gründen. Unfassbar eine solche Verwässerung von Demokratie, also Scheindemokratie. Es ist sehr traurig, was da im Parlament abgeht. Genau solches Gezetere, parteipolitisches Gebahren, schadet uns von Geburt an von Behinderung betroffenen Menschen nun auf Jahre oder Jahrzehnte hin. Vor allem den Betroffenen, die sich weder über Medien noch über Demos usw. artikulieren können.---Wir werden also um so mehr bis zum Bundesverfassungsgericht zukünftig in Sachen ambulanter Eingliederungshilfe und Pflege (Hilfe zur Pflege und über Pflegekasse) gerichtlich kämpfen müssen, soweit wir überhaupt die Kohle dazu haben.
Von GlasowM
Liebe Leserinnen und liebe Leser, der Begriff "wirtschaftlich nicht verwertbar" wurde in der Pressemitteilung bewußt benutzt, um die offizielle Bezeichnung "keine wirtschaftlich nutzbare Leistungsfähigkeit" zu brandmarken. Falls das mißverständlich als "unsere" (LINKE) Denkweise ankam, bitten wir dafür um Entschuldigung.
In der ausführlichen Pressemitteilung heißt es dazu weiter:
Insbesondere die Tatsache, dass die Persönliche Assistenz rechtlich nicht festgeschrieben wurde, ist unserer Auffassung nach eine klare Absage an die Anerkennung der Selbstbestimmung, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Viele Menschen, vor allem diejenigen, die Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen und so gut wie keine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, werden die Verlierer (des Gesetzes) sein. Wir haben einen harten Abwehrkampf geführt. Aber es gelang uns lediglich, einige besonders grobe Rückschritte etwas abzumildern. Letztendlich spalten diese Gesetze die Menschen in Arm und Reich und stellen die Weichen für weiteren Sozialabbau.
Von Ulrike
Aha:"Wirtschaftlich nicht verwehrtbare Arbeit". Was machen dann z.B. von Behinderung betroffene Menschen in den Werkstätten? An den Füssen spielen?---Andere beziehen Transferleistungen, erschleichen sich diese teilweise. Unfassbar was diese Linke so von sich gibt.
Von Signe
1) "... wirtschaftlich nicht verwertbare Arbeit ..." - das ist der Neusprech der Neoliberalen. So schnell sitzt 'Die' Linke den Neolibs und deren Ansichten also auf(?)
Schon allein das Wort '... verwertbare ..." lässt, Angesichts dessen, dass sich eine Vertreterin 'der' Linken dieses Wort politisch zueigen macht, einen gruseln.
2) "... Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert weiterhin die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung aller Menschen mit Behinderungen ..."
So, so, Frau Glasow. Und waren Sie mal in der Anstalt in Ückermünde und haben sich sachkundig gemacht, ob die von Ernst Klee Anfang der 1990er Jahre recherchierten Zustände in der Psychiatrie inzwischen erledigt haben? Die dort Verwahrten _wenigstens_ in Wohngemeinschaften oder im Einzelwohnen jetzt sind?
Siehe Ernst Klee: "Irrsinn Ost - Irrsinn West" (Buch) und der Klee'sche Mehrteiler (Doku) mit dem Titel: "Die Hölle von Ückermünde", siehe (unter anderem) https://www.youtube.com/watch?v=AhgpSk4i5Xo
und
http://inklusionspolitik.de/ueckermunde-und-die-ubriggebliebenen-psychiatrien-in-deutschland-war-die-holle-von-ueckermunde-nie-verschwunden/
2)
Von Gisela Maubach
"wirtschaftlich nicht verwertbare Arbeit"?
Diese Formulierung lässt erkennen, dass noch Nachholbedarf beim Einbeziehen eines bisher ausgeschlossenen Personenkreises besteht.