Moratorium bei Berlins Toiletten

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Rotes Rathaus in Berlin
Rotes Rathaus in Berlin
Bild: sch

Berlin (kobinet) Ein Moratorium in Sachen öffentliche Toiletten haben Betroffene in Berlin gefordert. Bevor der Rat der Bürgermeister morgen erneut das Problem der Berliner öffentlichen Toiletten diskutiert, richteten sie ein entsprechendes Schreiben an die Verantwortlichen. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, die Berliner Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung haben sich mit ihrem Appell für ein Moratorium in der Frage der Zukunft der öffentlichen Toiletten an den Regierenden Bürgermeister und alle Senatorinnen und Senatoren gewandt.

"Die Unterstützerinnen und Unterstützer des Schreibens bitten um ein mindestens zweijähriges Moratorium, um den zuverlässigen Betrieb der inklusiven, barrierefreien und von allen Nutzerinnen und Nutzern akzeptierten öffentlichen selbstreinigenden Unisextoiletten über den 31.12.2018 hinaus zu gewährleisten", heißt es in einer Pressemitteilung des Landesbehindertenbeauftragten Dr. Jürgen Schneider:

Dieses Moratorium sollte dazu genutzt werden, den langjährigen Erfolg des bisherigen Betreibers, mit dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der letzten Legislaturperiode verfolgten Ziel für das Land Berlin, für mehr Transparenz von Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Werberechten zu sorgen, zu verbinden. Der Betreiber zeichnet sich aus durch eine für den öffentlichen Raum beispiellosen Zuverlässigkeit und Qualität, durchgängige Betriebsbereitschaft und Verfügbarkeit.

Eine rechtlich mögliche Teilrücknahme der bereits erfolgten und von der Toilettenfrage getrennten Ausschreibung von Werbeflächen, müsste auch die notwendige Zeit für ein unabhängiges Gutachten zur Koppelung von Werbung und Toilettenbetrieb schaffen.

Die Beauftragten und die Behinderten- und Seniorenvertreter sehen aus jahrzehntelanger Erfahrung in der Verbindung von Werbung und Toilettenbetrieb den wichtigsten Grund für die bisherige Qualitätssicherung des Toilettenbetriebs. Sie bezweifeln grundsätzlich, dass eine vergleichbare Qualitätssicherung mit einem neuen Toilettenkonzept erreicht werden kann.

Lesermeinungen zu “Moratorium bei Berlins Toiletten” (1)

Von Dr. Theben

Ich begrüße diese Forderungen nach einem Moratorium außerordentlich und gebe zusätzlich zu Bedenken, daß die hier praktizierte Vorgehensweise, nämlich den Vertrag zum 31. Dezember 2018 zu kündigen, auch nicht mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz, vor allem aber auch nicht mit Art. 4 Abs. 3 der UN-Behindertenkonvention im Einklang stehen dürfte. Den das der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen v o r Ausspruch der Kündigung konsultiert, bzw. mit der Angelegenheit befasst wurde, ist zumindest mir so nicht bekannt. Gleiches könnte auch für die rechtzeitige Einbeziehung des Landesbehindertenbeauftragten gelten, dessen nunmehriges Engagement mehr als unterstützenswert ist.

Interessant in diesem Zusammenhang ist diese Senatsvorlage für den Hauptausschuss vom November 2005 https://www.parlament-berlin.de/ados/Haupt/vorgang/h15-3578-v.pdf .

Darin wird die historische Entwicklung der Verträge mit der WALL GmbH beschrieben und auf die positiven Entlastungseffekte für den Berliner Haushalt verwiesen. Außerdem ist der Vorlage zu entnehmen, daß der Vertrag sich automatisch um weitere 5 Jahre verlängert, wenn er nicht aus wichtigem Grund gekündigt wird. Der jetzt beklagte Wildwuchs bei Werbeflächen dürfte als solch ein wichtiger Grund wohl kaum herhalten können. Also lieber neuer Senat ! Laß bitte Vernunft walten.

Solidarische Grüße

Dr. Martin Theben