Landesteilhabebeirat für Verbesserungen beim Landesblindengeld
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: MSAGD RLP
Mainz (kobinet) Der rheinland-pfälzische Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen begrüßte bei seineer letzten Sitzung die Entscheidung von Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die Anrechnung des Landesblindengeldes bei pflegebedürftigen blinden und sehbehinderten Menschen beim bisherigen Stand zu belassen. Der Beirat befasste sich zudem intensiv mit dem neuen Bundesteilhabegeseetz und setzte hierzu eine Arbeitsgruppe ein.
"Der Landesteilhabebeirat hat sich in seinen Stellungnahmen für diese Regelung eingesetzt", erklärte Matthias Rösch, der als Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Vorsitzender des Landesbeirates ist. Allerdings sei das Landesblindengeld seit dem Jahr 2003 auf dem gleichen Niveau geblieben. Hier fordere der Landeteilhabebeirat eine Dynamisierung des Blindengeldes.
Schwerpunktthema der ersten Sitzung des Landesteilhabebeirats in diesem Jahr war die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz. Wer zukünftig Träger der Eingliederungshilfe wird und für die Teilhabeleistungen in den Bereichen Wohnen, Bildung, Arbeit und Leben in der Gemeinschaft zuständig sein wird, sollte im Laufe der nächsten Monate geklärt werden. Bisher teilen sich in Rheinland-Pfalz das Land und die Kommunen diese Aufgabe, wobei in den Kommunen die Bearbeitung der Anträge stattfindet. "Im Landesteilhabebeirat wurde kritisiert, dass zu große Unterschiede zwischen den Kommunen bei der Leistungsgewährung und der Teilhabeplanung bestehen. Gleiche Bedarfe brauchen gleiche Leistungen, egal in welchem Landkreis oder welcher Stadt man wohnt. Hier müssen landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse erreicht werden", fordert der Landesbehindertenbeauftragte Rösch.
Zur weiteren Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, wie die Errichtung einer unabhängigen Beratung, die Erarbeitung von Rahmenvereinbarungen mit den Leistungserbringern, die Umsetzung des Budgets für Arbeit oder die Erprobung neuer Zugangsvoraussetzungen zur Eingliederungshilfe, hat der Landesteilhabebeirat die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Die Arbeitsgruppe wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes begleiten und soll bis Ende 2019 eingesetzt werden.
Der Landesteilhabebeirat hat 48 Mitglieder und berät den Landesbehindertenbeauftragten und die Landesregierung bei Fragen zur Politik von und für Menschen mit Behinderungen. Im Beirat sind Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Sozialpartner und Reha-Träger einbezogen.

Von kirsti
Unter der Überschrift
„Landesteilhabebeirat setzt sich für Verbesserungen beim Landesblindengeld ein“
entsteht der Eindruck, als sei eine „Verbesserung beim Landesblindengeld“ in Rheinland-Pfalz erreicht. Dass diese Überschrift jedoch eine „Luftnummer“ ist, erweist sich beim weiteren Lesen: Denn der „Landesbeirat … begrüßte [!] die Entscheidung von Sozialministerin…, die Anrechnung des Landesblindengeldes … beim bisherigen Stand zu belassen […].“ Frage: Wo ist der begrüßenswerte Fortschritt beim Landesblindengeld zu feiern?
Von Signe
Hiermit ist für mich der Beweis erbracht, dass der Missbrauch (Missbrauch setzt bereits ein, wenn sich jemand ohne jemandes Wunsch setzt und hierbei die Intimbereiche von zwei sich sonst nicht in der Weise nahe stehenden Personen nahe sind), der in dem LH-Wohnheim in Speyer-Schifferstadt passiert ist, dass die weiteren Menschenrechtsverletzungen in dem genannten Wohnheim den Landesbeauftragten für Behinderte in Rhl.-Pfalz nicht eine Silbe des Protestes, nicht einmal der öffentlichen Äußerung Wert zu sein scheinen. Ergo: Die Schwerstbehinderten und deren Schicksal, Wohl und Wehe in dem LH-Wohnheim in Speyer-Schifferstadt scheinen dem genannten Landesbehindertenbeauftragten am A*rch vorbeizugehen!