Erneuter Angriff auf anteiliges Pflegegeld

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Karlsruhe (kobinet) Die Anzeichen für eine bundesweite Kampagne seitens der Kostenträger, Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) zu missbrauchen, um das anteilige Pflegegeld insbesondere bei Assistenznehmern mit Arbeitgebermodell ungerechtfertigt vollständig zu streichen, mehren sich laut dem Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA).

In der Vergangenheit hatten die kobinet-nachrichten bereits über Blog-Einträge von NITSA berichtet, die die Streichung des anteiligen Pflegegeldes durch Kostenträger thematisiert haben. In einem weiteren Blog-Eintrag (http://blog.nitsa-ev.de/erneuerter-angriff-auf-das-anteilige-pflegegeld/) weist NITSA jetzt darauf hin, dass auch die nun neu hervorgebrachte Begründung basierend auf Abs. 6 § 63b SGB XII keineswegs die vollständige Anrechnung des anteiligen Pflegegeldes rechtfertigt. NITSA zitiert hierzu in seinem Blog-Eintrag die Sichtweise des Kölner Juristen und NITSA-Mitglieds Carl-Wilhelm Rößler, der auch diese auf Abs. 6 § 63b SGB XII basierende Begründung als rechtswidrig einstuft.

NITSA rät daher auch in diesem Fall allen Betroffenen, bei Erhalt eines Schreibens vom Kostenträger, in dem das anteilige Pflegegeld in Frage gestellt wird, Widerspruch zu erheben und notfalls zu klagen, wenn der Kostenträger weiter auf seiner Rechtsauffassung bestehen bleibt. Um das Ausmaß dieser bundesweiten Kampagne besser bewerten zu können, bittet NITSA auch weiterhin um Zusendung solcher Schreiben und Bescheide.