Fachstelle Teilhabeberatung am Gängelband des BMAS?
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Entsetzt und empört reagiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) auf die Ausschreibung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Einrichtung und zum Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung, die kurz vor Ostern veröffentlicht wurde: „Hier wird die eierlegende Wollmilchsau gesucht, die aus dem Stand alles realisiert, was das BMAS selbst nicht schafft, aber immer erst im Nachhinein finanziert wird, wenn die Produkte das Wohlgefallen des BMAS gefunden haben", kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade die Ausschreibung.
Zum Hintergrund: Die Fachstelle Teilhabeberatung soll als übergreifende Infrastruktur die Einführung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" nach § 32 (neu) SGB IX unterstützen und befördern.
Als Beispiel für die ihrer Ansicht nach überzogenen Ansprüche nennt Dr. Sigrid Arnade eine nutzerorientierte barrierefreie App für alle gängigen Betriebssysteme, die bis zum 1. Juli 2018 entwickelt werden solle, während es die Bundesregierung selbst mit all ihren hochdotierten Beamten seit Jahren nicht schafft, ein barrierefreies Notrufsystem für gehörlose Menschen zu realisieren. Sofort nach Zuschlagserteilung (vermutlich frühestens im letzten Quartal 2017) solle die Arbeit in vollem Umfang aufgenommen werden, ein Konzept zur Entwicklung von Qualitätsstandards müsse bis zum 31. Dezember 2017 vorliegen. "Wenn man bedenkt, dass eine halbe Million Euro, die 2016 zur Unterstützung von Selbstvertretungsorganisationen im Bundeshaushalt eingeplant waren, ungenutzt zurückgegeben werden mussten, nur weil die entsprechende Förderrichtlinie durch das BMAS nicht rechtzeitig erstellt wurde, sind diese zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben einfach lächerlich", erklärte Dr. Sigrid Arnade. Ein weiteres Beispiel für das enge zeitliche Korsett, in das die Fachstelle gezwungen wird, sei der Abgabetermin für den Abschlussbericht: "Die Fachstelle wird bis zum 31.12.2022 betrieben, der Abschlussbericht ist bereits zehn Tage später am 10.01.2023 fällig, während das BMAS sich selbst für die Abnahme von Leistungen jeweils eine Frist von vier Wochen einräumt."
Neben vielen weiteren Kritikpunkten empfindet es Dr. Sigrid Arnade als besonders unzumutbar, dass Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen immer erst erfolgen, wenn das Arbeitsergebnis durch das BMAS abgenommen wurde. "Eine unabhängige, an der Qualität orientierte Arbeit ist so nicht realisierbar, denn im Zweifelsfall bestimmt das BMAS durch den Geldhahn das Ergebnis. Planungssicherheit und die Absicherung der Mitarbeitenden kann man unter solchen Bedingungen vergessen."
Die ISL-Geschäftsführerin verhehlt auch ihre Enttäuschung nicht: "Als 'Erfinder' des Peer Counselings in Deutschland hätten wir mit unserer hohen Fachlichkeit unter annehmbaren Bedingungen Interesse daran gehabt, uns um die Fachstelle zu bewerben. Unter den gegebenen Umständen kann ich eine Bewerbung aber nur einer Organisation empfehlen, die sich partout unglücklich machen will, indem sie zwischen BMAS, der Abrechnungsstelle und den Beratungsstellen zerrieben wird."

Von Behindert_im_System
Zitat:
"Als 'Erfinder' des Peer Counselings in Deutschland hätten wir mit unserer hohen Fachlichkeit unter annehmbaren Bedingungen Interesse daran gehabt, uns um die Fachstelle zu bewerben."
Wenn dieser Satz in der Bewerbung oder Stellungnahme inhaltlich von Bedeutung war, dann erklärt sich doch manches von selbst und vielleicht sollte man nochmals überdenken ob es wirklich so gut ist, das man vieles mit Peer Consouling begründet.
Zitat:
Leitlinien für die Arbeit von Peer CounselorInnen ISL:
Die Arbeit der Peer CounselorInnen ISL orientiert sich an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere am Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention: „durch Peer Support Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren“ (Artikel 26 BRK – Habilitation und Rehabilitation).
Nun muss man sich fragen, ist dieser Leitsatz wirklich im BMAS so willkommen und ist man wirklich im BMAS und bei den Leistungsträgern an einem derartigen Leitsatz und entsprechender Umsetzung interessiert? Ist vielleicht doch die BRK nicht das Instrument, von welchem wir bisher glaubten, wenn das Tor sich öffnet, sind wir auf dem richtigen Weg?
Von Alexander Drewes
Dass das #BTHG, da mögen es sich teilweise die Leistungsanbieter noch so schön reden, ein schlicht und ergreifend skrupelloses Bundesbenachteiligungsgesetz für beeitnrächtigte Menschen ist und dies auch vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (#BMAS) genau so gewollt ist, zeigt die jetzt aufgebrochene Diskussion, die dankenswerterweise von der ISL angestoßen worden ist, hinsichtlich der Fachstelle Teilhabeberatung. Hier werden die Hürden für potenzielle Träger derart hoch gelegt, dass es - und ich unterstelle, das ist gewollt - schon gar keinen Sinn macht, sich auf die Ausschreibung auch nur zu bewerben. Zum einen sollen, so wird hier unterstellt, den Einrichtungsträgern auch auf diesem Weg noch Mittel "zugeschustert" werden, zum anderen lässt sich so ein flächendeckendes Netz der unabhängigen Teilhabeberartung wunderbar sabotieren: wo keine unabhängige Fachlichkeit durch die Betroffenen, da auch keine Teilhabe. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Von Arnd Hellinger
Die Frage wäre jetzt: Warum bewirbt sich ISL nicht einfach mit einem Alternativkonzept ("Sondervorschlag") auf diese Ausschreibung?
Dann könnte sie nämlich im Falle ihrer Nichtberücksichtigung dieselbe vor der Vergabekammer (Landgericht Berlin) anfechten und auf diesem Wege eine Neuausschreibung erwirken, die die hier genannten Beanstandungen aufgriffe. Zumindest aber ließe sich so die Auftragsvergabe zur Einrichtung der Fachstelle bis nach der Neubildung der Bundesregierung verzögern...
Von Annika
Wie sich zeigt bewerben sich die üblichen Akteure (Sozialverbände, Lebenshilfe, Kirchen...) um die Errichtung unabhängiger Beratungsstellen. Die "Beratung" dient dann der Steuerung zu den den eigenen Angeboten.
Es müsste ausgeschlossen werden, dass diese Oganisationen Beratungstellen einrichten dürten.
Überdies scheint mir "Beratung" immer als Allheilmittel eingsetzt zu werden, wo man auch gut jemand hin(weg)schicken kann. Konkrete Hilfe oder Entlastung findet man dort nicht.