Budget für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wappen Mecklenburg-Vorpommern groß
Wappen Mecklenburg-Vorpommern groß
Bild: Public Domain

Kröpelin (kobinet) Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, konnte anlässlich ihres Besuchs des Michaelwerks Kröpelin ein positives Zwischenfazit des Modellprojektes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Budget für Arbeit ziehen. 15 ProjektteilnehmerInnen aus Werkstätten für behinderte Menschen schafften den Übergang in sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisse.

Ziel des dreijährigen Modellprojektes ist es, bessere Voraussetzungen für den dauerhaften Übergang von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Mecklenburg-Vorpommern in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Nach zwei- bzw. einjähriger Laufzeit in den vier Modellregionen Östliches Mecklenburg-Vorpommern, Stadt und Kreis Rostock, Stralsund und westliches Mecklenburg gelang es bisher nach Angaben der Ministerin, 15 ProjektteilnehmerInnen (davon zwei im Michaelwerk) zu vermitteln. Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer befinden sich zudem noch in der Vorbereitungsphase.

"Das ist ein ermutigender Anfang", sagte die Ministerin. "Klar ist, dass wir einen langen Atem brauchen. Es bestehen sowohl auf Seiten der Projektteilnehmer als auch auf Seiten der Betriebe noch viele Vorbehalte sowie objektive und subjektive Vermittlungshemmnisse." Deshalb würden die ausgewählten Beschäftigten intensiv begleitet und die Arbeitgeber umfangreich beraten. Ministerin Drese appellierte an Unternehmen, Handwerksbetriebe und den Einzelhandel, mehr Menschen mit Behinderungen eine Chance im Arbeitsleben zu geben. "Viele Vorurteile sind falsch. Finanzielle Mittel etwa für Eingliederungshilfen sind vorhanden", so Drese.

Hintergrund:

Zielgruppe des Modellprojektes „Budget für Arbeit" sind Beschäftigte aus den WfbM, die aufgrund ihres Leistungspotentials trotz der Art und Schwere ihrer Behinderungen Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sind. Voraussetzung ist, dass der Werkstattbeschäftigte in der Lage ist, mindestens 30 Stunden/Woche zu arbeiten.