Neues Modell für Eingliederungshilfe in Niedersachsen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Hannover (kobinet) Das Sozial- und das Finanzministerium in Niedersachsen haben sich darauf verständigt, wer bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung welche Kosten übernimmt. Ab 2020 sollen demnach die Kommunen die Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte übernehmen, das Land soll die Kosten für erwachsene Menschen mit Behinderung tragen.
Auf diese Regelung, die wesentlich übersichtlicher als das derzeit noch gültige sogenannte "quotale System" ist, haben sich Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann und Finanzminister Reinhold Hilbers geeinigt. Hilbers verweist darauf, dass sich Land und Kommunen gegenseitig an der Kostenentwicklung beteiligen werden: "So stellen wir einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln sicher."
Anlass für die Neuregelung ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende neue Stufe des Bundesteilhabegesetzes. Menschen mit Behinderung soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden, sie sollen ihre Lebensplanung individueller und ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestalten können. In diesem Zusammenhang entfällt ab 2020 die bisherige Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe, auf der derzeit noch die Aufteilung der Kostenübernahme zwischen Kommunen und Land in Niedersachsen basiert. Bisher sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für ambulante Leistungen und das Land für die Bewilligung stationärer Leistungen für Menschen mit Behinderung zuständig. Beim Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren findet derzeit zudem in vielen Fällen ein Zuständigkeitswechsel statt, da die Kommunen für alle Leistungen "Ü60" allein zuständig sind ─ insbesondere auch für die Leistungen der Altenpflege, heißt es in der Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums.
Die von Hilbers und Reimann erarbeitete Neuregelung schaffe nun klare Verhältnisse: Künftig werden in Niedersachsen die Kommunen für die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Pflegebedarf zuständig sein. Das Land wird Kostenträger für alle Leistungen für Erwachsene inklusive der Kosten für die Altenpflege. Menschen mit Behinderung oder mit Pflegebedarf müssten sich dann mit ihren Anliegen immer nur an eine Stelle wenden: das Sozialamt ihrer Kommune. Die Verrechnung der Kosten regeln Land und Kommunen untereinander.
Auf der Basis der nun erzielten Einigung soll Niedersachsens gesetzliche Umsetzung dieser Einigung mit allen beteiligten Verbänden besprochen werden. Zudem könnten in Niedersachsen neue Landesrahmenverträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und denen der privat-gewerblichen Leistungsanbieter verhandelt werden, heißt es vonseiten des Sozialministeriums.
