Gesetz zur Prävention geht am Bedarf vorbei

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) Als völlig unzureichend und nicht bedarfsgerecht kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den dem Bundesrat in der heutigen Sitzung vorliegenden Entwurf für ein Präventionsgesetz. Der Verband fordert die Länderkammer auf, dem Gesetz seine Zustimmung zu versagen.

"Alles in allem sind die fachlichen Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf derart zahlreich und gravierend, dass es weniger Arbeit macht, ein neues Gesetz zu schreiben als all diese Fehler zu korrigieren", sagte Prof. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der vorliegende Entwurf falle weit hinter die positiven Ansätze der Gesetzentwürfe von 2005 und 2008 zurück. Zentrale präventionspolitische Probleme würden nach Einschätzung des Verbandes durch dieses Gesetz nicht gelöst. Es schaffe sinnlose Regelungen und Gremien und setze falsche Anreize. Die vorgesehenen Regelungen sind laut Rosenbrock insbesondere nicht geeignet, einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.

"Trotz dauernder Bekenntnisse zur Prävention sind im aktuellen Gesetzesentwurf gerade mal zwei Euro pro Versichertem und Jahr für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten, also zum Beispiel Kitas, Schulen, sozialen Brennpunkten, vorgesehen. Dieser Betrag ist lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein", so der Gesundheitsexperte. Ein systematischer Fehler sei es, lediglich die Gesetzliche Krankenversicherung in die Finanzierungspflicht zu nehmen. Notwendig und möglich wäre vielmehr die Einbeziehung aller Sozialversicherungen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden in die Finanzierung und Steuerung der Prävention und Gesundheitsförderung.

Der Paritätische Gesamtverband appelliert an die Mitglieder des Bundesrates, den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention in seiner heutigen Sitzung in Berlin nicht passieren zu lassen.