Filmfestival Max Ophüls Preis: Diskriminierung hat Programm

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Filmprojektor
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Bild: Brigitte Faber

Saarbrücken (kobinet) Auch beim 35. Filmfestival Max Ophüls Preis in Saarbrücken steht die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung auf dem Programm. Behindertenverbände und InteressenvertreterInnen bemängeln seit Jahren die fehlende Barrierefreiheit, obwohl diese für die Landeshauptstadt wichtigste Kulturveranstaltung mit öffentlichen Geldern in Höhe von 419.000 Euro, darunter 90.000 Euro von der Landesregierung, gefördert wird.

Im  Koalitionsvertag der saarländischen Landesregierung wurde "die Förderung von Chancengleichheit und dadurch gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben als Ziel im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention" vereinbart. Darauf weist die Gesamtbehindertenbeauftragte für die Landeshauptstadt Saarbrücken, Dunja Fuhrmann, hin. Das bedeute, dass bei Kulturveranstaltungen wie dem Filmfestival Max Ophüls Preis alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen. Dennoch würden die Ansprüche und Rechte betroffener Menschen ignoriert. Weder seien alle Veranstaltungsorte, noch die Filmfassungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Zwei der Festivalorte sind nach Angaben von Dunja Fuhrmann wegen Treppenstufen für mobilitätseingeschränkte Menschen, also Rollstuhl- oder Rollatorbenutzer, überhaupt nicht zugänglich. Audiodeskriptionen aller Filme für blinde Menschen und Untertitelung für gehörlose Menschen würden zudem beim 35. Filmfestival Max Ophüls Preis nicht angeboten. Die Kinos 8 ½ und Cinestar seien zwar für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich, aber aufgrund der räumlichen Ausstattung nur eingeschränkt nutzbar: das Kino 8 ½ verfügt über vier Plätze für Rollstuhlfahrer, zeigt allerdings nicht alle Wettbewerbsfilme. In den Kinosälen des Cinestars ende der barrierefreie Zugang auf einer Abstellfläche für lediglich einen Rollifahrer oder Rollatorbenutzer, berichtet Dunja Fuhrmann. Bereits im vergangenen Jahr sei diese Diskriminierung deutlich geworden: 13 Prozent der Menschen im Saarland sind schwerbehindert. Von den 34.000 Festival-Zuschauern konnten aber lediglich 225 Menschen mit Mobilitätsproblemen am Festival teilhaben. Das entsprach einer Quote von 0,6 Prozent.

Die Forderungen der Behindertenverbände und der InteressenvertreterInnen sind eindeutig: Im Sinne des Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention muss bei einer öffentlichen Veranstaltung wie dem Filmfestival Max Ophüls Preis die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleistet sein. "Im Klartext heißt das, dass alle  Filme als Zulassungsvoraussetzung für eine Wettbewerbsteilnahme mit Untertitelung und Audiodeskriptionen angeboten werden und als Austragungsorte grundsätzlich nur solche Räumlichkeiten in Betracht zu ziehen sind, die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen stufenlosen Zugang bieten sowie großzügige Stellplatzflächen für Rollstuhlbenutzer bieten. Das Filmfestival Max Ophüls Preis erfüllt diese Ansprüche nicht und diskriminiert weiterhin Menschen mit Behinderung", so Dunja Fuhrmann.