Werkstatträte fordern Mitbestimmung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Berlin (kobinet) Die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte zeigt sich enttäuscht darüber, dass es anscheinend keine echte Mitbestimmung im Rahmen der Reform der derzeitigen Werkstätten Mitwirkungsverordnung geben wird. Damit reagiert die Organisation auf Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem keine konsequente Mitbestimmung für die Werkstatträte geschaffen werden soll.

Die Werkstatträte setzen sich daher für eine echte Mitbestimmung ein und wird sich im weiteren Prozess der Gesetzgebung für diese Forderung stark machen, heißt es in einem von der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte.

Lesermeinungen zu “Werkstatträte fordern Mitbestimmung” (2)

Von jürgen69

Als Inklusions-Botschafter und als Vorsitzender des Werkstattrat beim wertkreis Gütersloh fordere ich die Mitbestimmung ein es ist jetzt an der Zeit die werkstattraete die sich für die Kolleginnen und Kollegen für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen jetzt Mitbestimmung zu geben wo ist da die Inklusion ich als Inklusions-Botschafter sehr sie an dieser Stelle nicht ich sehr ein Verstoß der Bundesregierung in der UN-BAK die an dieser Stelle was anderes aussagt man kann nicht von Inklusion Sprechern aber wenn man sich mit werkstattraete unterhält dann kommt immer wieder eine Frage auf warum tuen Politiker sich immer so schwer den Werkstatträten mehr Mitbestimmung zum geben aus diesem Grund haben wir die werkstattraete aus dem wertkreis Gütersloh vor einigen Monaten eine Petition auf den Weg gebracht das ist ein Ziel unserer Petition gewesen wir wollten aber auch mit der Petition den Druck auf die Politik erhöhen als Inklusions-Botschafter würde mich mal interessieren wie die Mitbestimmung aussehen könnte aus diesem Grunde möchte ich hier an dieser Stelle zu einer öffentlichen Kampagne aufrufen ich hoffe das sich viele Kolleginnen und Kollegen beteiligen nutzt dieses Forum um eine Veränderung herbeizuführen mit freundlichen Grüßen Jürgen Linnemann ihr Inklusions-Botschafter für Deutschland

Von Inge Rosenberger

Menschen, die auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, sollen doch gar kein echtes Mitbestimmungsrecht bekommen. Denn in diesem Fall müsste ja auf deren Belange Rücksicht genommen werden.
Für jeden Menschen mit Behinderung muss deshalb ein gesetzlich verankertes Anrecht und eine Wahlmöglichkeit für eine geeignete Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget ermöglicht werden. Dies kann in den bereits vorhandenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe (WfbM oder Tagesförderstätte) geschehen, am so genannten freien Arbeitsmarkt oder auch in Eigenregie.
Eine solche Wahlfreiheit würde auch bewirken, dass die Angebote sich entweder nach den Wünschen und den Bedarfen der behinderten Menschen ausrichten oder überflüssig würden.