Menschenrechte nicht verhandelbar
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: ABiD
Berlin (kobinet) Zu den Ergebnissen einer Beratung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21. Mai 2015 zur Frage der Erarbeitung einer Wahlrechtsstudie erklärte der Koordinator des Deutschen Behindertenrats: „Wir sind erleichtert über das Resümee von Professor Dr. Mühlig von der Universität Chemnitz: Wenn die Verbände nicht dabei sind, ist eine derartig konzipierte Studie nicht umzusetzen. Das Zurückziehen einer Studie, in der ein Kriterienkatalog zum „wissenschaftlich" begründeten Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen erarbeitet werden sollte, zeigt dass die Verbände behinderter Menschen ernst genommen werden", so Detlef Eckert.
„Für uns ist das ein erster Schritt zum Umsteuern in dieser Frage des unhaltbaren Wahlrechtsausschlusses behinderter Menschen in Deutschland", erklärte Dr. Sigrid Arnade, die das Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland auf dieser Beratung vertreten hat. Alternativ schlugen die Verbände dem BMAS die Umsetzung einer Studie mit zwei Hauptinhalten vor: Rechtstatsachenforschung und Unterstützungskonzept zur Ausübung des Wahlrechts. Offen blieb bei der Beratung, welche neue Entscheidung zur Studie getroffen wird.
Nicht nur der Deutsche Behindertenrat sondern auch der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention rügte Deutschland im April diesen Jahres wegen der Verweigerung des Wahlrechtes für einige Gruppen behinderter Menschen. „Wir erwarten nunmehr, dass unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen die Wahlrechtseinschränkungen für behinderte Menschen im Bundeswahlgesetz (und Europawahlrecht sowie in den Landeswahlgesetzen) gestrichen werden und das Wahlrecht für alle Menschen gewährleistet wird. Eine neu konzipierte Studie darf nicht länger als Vorwand herhalten, die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse zu verzögern", so Dr. Detlef Eckert.

Von hutho
Liebe aktive Leser und Leserinnen dieser Diskussion,
damit die Diskussion und der Artikel nicht im Archiv verschwindet - uns ist das Thema wichtig - wollen wir die Diskussion dazu im kobinet-forum fortsetzen:
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Die Redaktion
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Sehr geehrter Herr Dr. Eckert,
Zitat:
„Der Deutsche Behindertenrat (DBR ) ist ein breites politisches Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland.
Dr. Detlef Eckert, Koordinator des DBR -Arbeitsausschusses 2015“
gestatten Sie mir die Frage, wenn in Deutschland annähernd 10 Millionen behinderte Menschen leben, wer vertritt denn im Arbeitsbündnis und das noch vereinigt, dann den Rest behinderter Menschen, wenn dieses Arbeitsbündnis nur 2,5 Millionen Menschen vertritt?
Liest man folgende Meldung auch etwas genauer,
Zitat:
„Wir sind erleichtert über das Resümee von Professor Dr. Mühlig von der Universität Chemnitz: Wenn die Verbände nicht dabei sind, ist eine derartig konzipierte Studie nicht umzusetzen. Das Zurückziehen einer Studie, in der ein Kriterienkatalog zum 'wissenschaftlich' begründeten Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen erarbeitet werden sollte, zeigt dass die Verbände behinderter Menschen ernst genommen werden", fasste Dr. Detlef Eckert zusammen. "Für uns ist das ein erster Schritt zum Umsteuern in dieser Frage des unhaltbaren Wahlrechtsausschlusses behinderter Menschen in Deutschland", so Dr. Sigrid Arnade, die den DBR auf dieser Beratung im BMAS vertrat. Alternativ schlugen die Verbände dem BMAS die Umsetzung einer Studie mit zwei Hauptinhalten vor: Rechtstatsachenforschung und Unterstützungskonzept zur Ausübung des Wahlrechts. Offen blieb bei der Beratung, welche neue Entscheidung zur Studie getroffen wird.“
dann könnte man doch durchaus schlussfolgern, dass erneut dieses hier so hervorgehobene Aktionsbündnis allem Anschein nach nur für einen bestimmten Personenkreis zuständig und tätig ist, denn was dem Arbeitsbündnis nicht angehört muss halt schauen wie es weiter geht, auch wenn immer behauptet wird, ( Die Würde des Menschen ist unantastbar ) vor dem Gesetz sind alle gleich.
Da würde mich mal interessieren, was der Fachausschuss der UN dazu sagt, wenn wir seelisch, geistig behinderten Menschen nicht nur teils in der zivilen Gesellschaft, sondern bereits im System, ausgeschlossen werden?
Auch wenn viele meiner nicht von Ihnen vertretenen Leidensgefährten durch das hohe Alter oder sonstige Belastungen nicht immer allem folgen können, was da angeblich so um sie herum passiert, gehört gerade diesen Menschen, etwas mehr Achtung entgegen gebracht, als dass, was man aus Ihren Zeilen entnehmen kann.
Es gibt nicht den guten und es gibt nicht den schlechten behinderten Menschen, sondern es gibt uns alle als Bestandteil der Gesellschaft, was sich vereinzelte täglich ins Gedächtnis rufen sollten.
Abschließend noch einen kleinen Hinweis, auch für unsere Personengruppe gibt es Möglichkeiten, manches besser zu durchleuchten, was nun tatsächlich dass eine oder andere zum scheitern brachte. Zumindest ich, glaube da nicht immer alles was mir so vorgesetzt wird und mache mir dann mit meinen gegebenen Möglichkeiten ein eigenes Bild.
Wolfgang Ritter
Von Gerti
@ Frau G. Maubach:
In dem Papier der BAGüS heißt es ja auch (Seite 9): "... Bestandsfälle ..." Menschen mit (Schwerst)behinderung sind bei den übergreifenden Sozialtägern (oder soll man sagen: überGRIFFIGE Sozialhilfeträger; Begriff über GRIFFIG finde ich weitaus passender für diesen Geizkragenklüngel!)
Es braucht keinen P. Singer mehr: Die BAGüS ist auf dem denkbar schlechtesten Wege und ein wohl Nacheiferer der Singer'schen Entwertungshassreden. Bei der BAGüS werden (Schwerst)behinderte ebenso gehasst.
Die BAGüS erdreistet sich, die Sozialgesetzgebung für sich so auszulegen: " Wunsch- und Wahlrecht hat auch Folgendes zu beacht
en: Grundsatz der
Angemessenheit und Selbsthilfe hat zur Konsequenz,
dass Angebote der
beruflichen Teilhabe grundsätzlich vorrangig sind g
egenüber Angeboten
der Teilhabe am Gemeinschaftsleben. " DAS, was die BAGüS gern hätte, (Schwerst)behinderte zu vernutzen, ist mit KEINEM Gesetz vereinbar. Die BAGüS ist hier erneut wieder in Singer'scher Manier unterwegs. Die BAGüS ist keinen Deut besser als P. Singer.
Von nurhessen
Hab ich mir gedacht, dass da ein Haken dabei ist! Und aus den Medien erfahren, dass in NRW die 4. Woche Streik läuft! Ist ja toll!!! Ziehen Sie doch nach Niedersachsen, da gibt’s kein Fronleichnam (Zynismus)!
Von Gisela Maubach
@ nurhessen
Die entscheidende Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts können Sie in diesem Positionspapier auf Seite 9 nachlesen:
http://lwl.org/spur-download/bag/48_13an1.pdf
Da steht:
"Wunsch- und Wahlrecht hat auch Folgendes zu beachten: Grundsatz der Angemessenheit und Selbsthilfe hat zur Konsequenz, dass Angebote der beruflichen Teilhabe grundsätzlich vorrangig sind gegenüber Angeboten der Teilhabe am Gemeinschaftsleben."
Und wer arbeitsunfähig ist, für den ist die Werkstatt dann halt die einzige Möglichkeit der "beruflichen Teilhabe".
Aber die ist nun mal vorrangig vor dem Leben in der Gemeinschaft.
Wegen der Aussichtslosigkeit findet man für diesen Personenkreis ja noch nicht mal Anbieter für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Übrigens kommen die behinderten Menschen aus unserer Werkstatt gerade eben mit einem Zettel nach Hause, auf dem steht, dass am Mittwoch schon wieder gestreikt wird.
Und Donnerstag ist dann Feiertag, und Freitag ist die Werkstatt wegen Brückentag geschlossen.
Von sieben Wochentagen können die behinderten Menschen also nur an zwei Tagen die Werkstatt besuchen.
Die Werkstatt erhält die "Eingliederungshilfe" für die behinderten Menschen allerdings pro Kalendertag (auch Sonn- und Feiertags), so dass diese Geldleistung überwiegend die Institution Werkstatt stärkt und kaum beim behinderten Menschen ankommt.
Von nurhessen
Wieder mal vertippt: § 9 SGB IX, müsste so stimmen, hoffe ich; bin im Augenblick an 10 unterschiedliche Baustellen.
Von nurhessen
@Frau Maubach
Habe aus persönlichem Anlass das SGB IX ein bisschen durchsucht; da gibt es den § 33, der Wunsch- und Wahlrecht verspricht. Ich weiß allerdings nicht, wie die Einschränkungen aussehen. Auf diesen müsste man sich doch berufen können?
Von Gisela Maubach
@ nurhessen
Ein absolut guter Vorschlag, denn unter den "Grundrechten" (!) im Grundgesetz heißt es in Artikel 3 wörtlich:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Und niemand ist nun mal niemand, so dass dieses Grundrecht ad absurdum geführt wird, wenn die AG Bundesteilhabegesetz die Feststellung einfach durchwinkt, wonach es vom "individuellen Leistungsvermögen" abhängt, ob man den Tag mit anderen schwerstbehinderten Menschen im selben Raum verbringen muss oder dort raus darf.
Mir ist aufgefallen, dass auch auf sämtlichen Veranstaltungen zum Thema Inklusion und zum Bundesteilhabegesetz von referierenden Assistenznehmern immer von "Menschenrecht" die Rede ist, so dass ich den Begriff hier aus der Überschrift dann auch übernommen habe.
Aber natürlich verstößt es ganz klar gegen Grundrechte, wenn vom "individuellen Leistungsvermögen" abhängig gemacht wird, ob man in die Gesellschaft inkludiert werden darf oder nicht - wie aus dem u.a. Zitat aus dem Protokoll der AG Bundesteilhabegesetz eindeutig hervorgeht.
Von nurhessen
Es ist zwar nur ein kleiner Denkanstoß, m.E. aber ein wichtiger Baustein; man sollte doch die Diktion ändern dürfen, statt „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“, denn Menschen sind wir ja alle, so wie wir sind in: „Grundrechte sind nicht verhandelbar“. Dann müsste man Farbe bekennen, wenn man es ernst meint, ob diese Grundrechte eben doch nicht für ALLE Menschen gelten, sondern eher ein Ausschlussprinzip für eine bestimmte „Sorte“ von Menschen beinhaltet.
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Liebe Freunde und Leidensgefährten,
Hallo Frau Maubach,
betrachtet man aus dem Beitrag,
„Menschenrechte nicht verhandelbar“
so einige Stellen, dann lässt sich doch schon in gewisser Hinsicht auch ableiten, wie und was auf uns zukommt, oder erneut zukommen könnte.
Zitat:
„Alternativ schlugen die Verbände dem BMAS die Umsetzung einer Studie mit zwei Hauptinhalten vor: Rechtstatsachenforschung und Unterstützungskonzept zur Ausübung des Wahlrechts. Offen blieb bei der Beratung, welche neue Entscheidung zur Studie getroffen wird.“
Wer suchte der findet!
Zitat:
„Bundesrat zu Drucksache 49/13 (Beschluss) 15.04.14
Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen“
Vergleicht man den Beschluss von vor einem Jahr mit dem Stand von heute, dann erkennt man doch erneut, die Theoretiker bremsen sich erneut selbst aus, wie seit 42 Jahren.
Auf der Seite der TU Chemnitz findet man folgende Erklärung!
Zitat:
„Forschungsauftrag „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“
Finanzierung
Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ziel:
Ziel der – von der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossenen, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen sowie in Kooperation mit Prof. Dr. Heinrich Lang (Universität Greifswald), Prof. Dr. Anke S. Kampmeier (Hochschule Neubrandenburg), Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Universität Salzburg, Österreich) und Prof. Dr. Stephan Mühlig (TU Chemnitz) durchgeführten – „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ ist es, die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Konkret soll die Studie dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als wissenschaftliche Grundlage für die Beantwortung der Frage dienen, ob es vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention mit Blick auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen Handlungsbedarf gibt.“
Anmerkung:
Wenn es sich ergeben sollte, dass aus einem Ergebnis der Studie sich ableiten ließe, dass ein genereller Handlungsbedarf besteht, dann bedeutet dies noch lange nicht, dass es schnellst möglich umgesetzt würde.
Aus dem Beschluss des Bundesrates ist zu entnehmen, dass die Studie ende 2015 im Ergebnis vorliegen sollte.
Dies würde erklären, dass die Ankündigung eines neuen BGG und anderer Entscheidungen hier vielleicht doch in gewisser Hinsicht von einer derartigen Studie abhängig wäre, will man nicht erneut uns behinderten Menschen eine Zweiklassen Gesellschaft allein wegen unserer geistigen Behinderung vorsetzen, wenn es sich nicht generell ermöglicht, mit einem Wunsch und Wahlrecht, manches so ausleben zu können, wie es eigentlich einer Würde des Menschen entsprechen sollte. Käme allein nur der Gang zur Wahlurne als Recht dabei heraus, bräuchte man doch nicht so einen Aufwand betreiben, denn für die 2 min. reichte doch eine nummerierte Kartoffel mit deren Abdruck man dann seinem Wahlrecht auch als geistig behinderter Mensch nachkommen könnte, denn dass schaffen wir allemal.
Unser Wahlrecht sollte aber etwas mehr beinhalten, nicht nur die Gefälligkeit's Ideen mancher Vertreter und Politiker.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Angesichts der Überschrift "Menschenrechte nicht verhandelbar" ist es doch merkwürdig, dass es niemanden zu stören scheint, wenn auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz "das Wunsch- und Wahlrecht und das individuelle Leistungsvermögen in einen Ausgleich gebracht werden müssen" . . . und in diesem Fall ist mit "Wahlrecht" nicht das Wahlrecht aus dem obigen Beitrag gemeint - sondern das Wahlrecht, ob man seinen Tag in einem großen Raum mit zahlreichen anderen behinderten Menschen verbringen MUSS oder selbstbestimmt in die Gesellschaft darf.
Da ergibt sich doch automatisch die Frage, welche Menschenrechte für diese Menschen verhandelbar sind - und welche nicht?
Von nurhessen
Danke! Werde mich einlesen (müssen)!
Von Gisela Maubach
@ nurhessen
Die Forderung nach dem Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben wie in NRW (was für diesen Personenkreis im Umkehrschluss die Einrichtungsgebundenheit bedeutet) findet man u.a. hier:
http://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Arbeit-moeglich-machen_1.php?listLink=1
Außerdem findet man diese Forderung auch im Protokoll der AG Bundesteilhabegesetz:
http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/3_Sitzung/3_Sitzung_Protokoll.pdf?__blob=publicationFile
Bezeichnend ist hier auch folgendes Zitat auf Seite 4:
„Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Frau Bentele) fragt nach, warum das Arbeitspapier auf den Bereich der WfbM begrenzt sei.“
Eine Antwort darauf fehlt allerdings.
Und die vollendete Kunst der Schönrederei beim Begründen von Ausgrenzung findet man u.a. auf Seite 8, wo man lesen kann:
„Das BMAS (Frau Prem) erläutert, dass das Wunsch- und Wahlrecht und das individuelle Leistungsvermögen in einen Ausgleich gebracht werden müssen . . .“
Es wäre interessant zu erfahren, wo in der UN-BRK das Wunsch- und Wahlrecht vom individuellen Leistungsvermögen abhängig ist.
Menschenrechte scheinen also doch verhandelbar zu sein . . . wenn das "Wunsch- und Wahlrecht und das individuelle Leistungsvermögen in einen Ausgleich gebracht werden müssen" . . .
Von nurhessen
@ Frau Maubach
Sind diese Bestrebungen für andere Bundesländer konkret in irgendeinem Positionspapier o.ä. erfasst, beschrieben … Ohne unsolidarisch mit NRW zu sein? Danke
@ Wolfgang Ritter
„immer wieder ist es hochinteressant egal welche Seite es versucht uns hier den Hut mit dem Dampfhammer aufzusetzen.“
Dieser „Dampfhammer“ ist allerdings sehr essentiell und bedrohlich!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Zitat:
„Das Zurückziehen einer Studie, in der ein Kriterienkatalog zum „wissenschaftlich" begründeten Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen erarbeitet werden sollte, zeigt dass die Verbände behinderter Menschen ernst genommen werden", so Detlef Eckert.“
Frage:
Könnte es nicht zutreffen, dass wenn ein Wahlrechtsausschluss, welcher heute aus unterschiedlichen Richtungen betrachtet, hilfreich für eine seit Jahren vollzogene Hierarchie begünstigend ist, es dann auch, wenn gleiches recht für alle gilt, die Vorherrschaft von Verbänden und Werkstätten zum schwanken bringt und will man gerade, dass vermeiden?
Allein nur das Recht für die politische Wahlteilnahme einzufordern ist für den größten Teil der geistig behinderten Menschen sollte es so kommen, wenig nutzbringend.
Wenn man aber von einem Wahlrecht spricht, dann muss man auch nicht nur im Ausdruck den Wünschen entsprechen.
Es gibt ja bereits Stimmen, welche sich dazu äußern, dass mit einem Teilhabe Gesetz weniger Platz an Rechten in § 9 SGB IX und anderen sein könnte. Warten wir ab.
Hallo nurhessen,
Zitat:
„Diese einrichtungsgebundene Leistung wird dadurch schmackhaft gemacht, indem man von einem "Recht" auf Teilhabe am Arbeitsleben spricht. Dass es sich bei diesem Recht im Umkehrschluss aber auch um eine Pflicht handelt, wird tunlichst verschwiegen.“
Fazit:
Immer wieder ist es hochinteressant egal welche Seite es versucht uns hier den Hut mit dem Dampfhammer aufzusetzen.
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
@ nurhessen
Genau dieser Widerspruch ist aber gängige Realität!
In NRW existieren für den Kostenträger keine Menschen, die kein "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können" (siehe § 136 SGB IX), so dass der Kostenträger nichts unterhalb der Werkstatt finanziert.
Tagesförderstätten existieren in NRW nicht.
Wie Sie richtig erkannt haben, hat das zur Folge, dass für Menschen, die in der Realität nicht (!) arbeitsfähig sind, trotzdem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an die Werkstätten gezahlt werden. Die weitere absurde Folge davon besteht darin, dass diese Leistung für diese Menschen auch als Persönliches Budget ausgeschlossen ist, denn es versteht sich von selbst, dass für einen arbeitsunfähigen Menschen das Budget für Arbeit unsinnig ist.
Der einzig mögliche Arbeitgeber für einen arbeitsunfähigen Menschen ist also die Werkstatt, und da dies die vorrangige Leistung ist, findet man wegen der Aussichtslosigkeit auch keine Anbieter für andere Tagesstrukturen.
Momentan wird angestrebt, auch in allen anderen Bundesländern die arbeitsunfähigen Menschen auf die Weise an die Werkstätten zu binden.
Diese einrichtungsgebundene Leistung wird dadurch schmackhaft gemacht, indem man von einem "Recht" auf Teilhabe am Arbeitsleben spricht. Dass es sich bei diesem Recht im Umkehrschluss aber auch um eine Pflicht handelt, wird tunlichst verschwiegen.
Das Problem ließe sich ganz einfach aus der Welt schaffen, indem die Vorrangigkeit dieser Leistung abgeschafft würde und durch ein Selbstbestimmungsrecht ersetzt würde.
Wenn Menschenrechte tatsächlich nicht verhandelbar sein sollen, gehört auch die Werkstatt als "beschützter Rahmen" endlich auf die behindertenpolitischen Tagesordnungen.
Von nurhessen
Sorry, vertippt: „Teilhabe an Arbeit“!!
Von nurhessen
Zur Erläuterung: Ich stelle mir einen Menschen mit einer chronischen, aber gut eingestellten psychischen Erkrankung vor, der von der BA (Bundesagentur für Arbeit) als „nicht arbeitsfähig“ wegen „Nicht-Belastbarkeit von mehr als 3 Stunden täglich“ eingestuft wird. Wie kommt es dazu, dass dieser Mensch in einer WfbM über 8 (!) „Teilhabe am Leben“ erfahren darf. Ein Widerspruch, oder?
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Hallo nurhessen,
Zizat:
"Kurzkommentar zum § 136 SGB IX
§ 136 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen
(1) 1Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. 2Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
1.eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
2.zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
3Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. 4Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. 5Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 6Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten.
(2) 1Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. 2Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen.
(3) Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind."
Eine Werkstatt kann halt für vieles gut sein, man muss nur die richtigen Ideen haben, worüber wir uns aber keine Gedanken zumachen brauchen, denn bisher ist unseren Gelehrten immer etwas eingefallen mit was sie glänzen konnten.
Wolfgang Ritter
Von nurhessen
Zusatz: §§136 SGB IX sind zynisch und menschenverachtend!
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Liebe Freunde und Leidensgefährten,
da ich gelegentlich mich hier äußere und manchmal den Finger zu tief in die Wunden lege, erreichte mich ein Beitrag ( Kritik ) aus welchem ich dieses Zitat bringen möchte.
Zitat:
„Und immer dran denken (und nicht verzweifeln!): Sie werden die Welt nicht verändern können, auch wenn Sie Recht haben und die Systeme durchschauen. Ich sage Ihnen das als Ethnologe: Menschen brauchen Kultur, also beharrliche Orientierungssysteme; anderenfalls würden die großen menschlichen Herden im Chaos versinken. Zur Kultur gehört eben auch das Selbstverständliche, der Status Quo, den nur wenige durchschauen und mit dem sich die meisten identifizieren (bei bestem Wissen und Gewissen). Bitte unterstellen Sie den Menschen keine Boshaftigkeit, sie handeln zu einem großen Teil unbewusst ... . Allerdings können Menschen durchaus aggressiv werden, wenn das in Frage gestellt wird, was Ihnen als gewiss und selbstverständlich erscheint. Das erfordert ein hohes Maß an Diplomatie, wenn wir radikale Kritik formulieren wollen.“
Wolfgang Ritter
Von Wolfgang Ritter__deleted__033916
Menschenrechte nicht verhandelbar
Zitat:
„Wir sind erleichtert über das Resümee von Professor Dr. Mühlig von der Universität Chemnitz: Wenn die Verbände nicht dabei sind, ist eine derartig konzipierte Studie nicht umzusetzen.“
Interessant wäre tatsächlich, was der Herr Professor für einen wahren Grund angibt und warum wirklich die Verbände nicht teilnehmen wollen, oder vielleicht auch nicht teilnehmen sollten?
Tolle Frage, nur was ist die Antwort?
Wolfgang Ritter
Von Gisela Maubach
Sorry - 6. Februar 2016 ist natürlich ein Schreibfehler.
Der Termin war natürlich für den 6. Februar 2015 geplant.
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
in der Tat habe ich die Frage schon mal an Herrn Schummer und Frau Tack gestellt.
Herr Schummer hat geantwortet, dass dazu nur Frau Tack Stellung nehmen könne.
Frau Tack selbst hatte bereits im Vorfeld ein persönliches Gespräch in Berlin angeboten. Die Einladung erfolgte für den 6. Februar 2016 - und zwar gemeinsam mit einer weiteren Mutter einer betroffenen Tochter aus Aachen.
Nachdem alles für die 600 km-Fahrt vorbereitet war, hat Frau Tack den Termin am Vortag (!) kurzfristig abgesagt. Ihr wären andere wichtige Dinge dazwischen gekommen.
Meiner anschließenden Bitte um eine schriftliche Stellungnahme ist sie nicht nachgekommen.
Wenige Wochen später erhielt ich vom SPD-Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises folgende Info:
"Frau Tack hatte Herrn Nietan gebeten, die Beantwortung als den zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu übernehmen."
Von Frau Tack selbst habe ich trotz wiederholter Erinnerungen keine Stellungnahme erhalten, und den angebotenen Termin hat sie ja leider abgesagt.
Ich bin allerdings auch der Meinung, dass bei einer Fachtagung der Fachverbände solche Aussagen zum "beschützten Rahmen" nicht einfach kommentarlos geschluckt werden sollten - da der beschütze Rahmen nicht in ein gutes Bundesteilhabegesetz passen würde - wenn er denn die vorrangige Leistung bleibt, aus der man kaum rauskommt.
Von Inge Rosenberger
Lieber Herr Drebes,
"Dazu müssen wir aber erst mal aufhören, gegeneinander zu arbeiten und uns gegenseitig zu ignorieren."
Genau DAS ist es, was Frau Maubach und andere Eltern immer wieder fordern. Aber ich habe noch nicht bemerkt, dass geistig schwerstbehinderte Menschen wie der Sohn von Frau Maubach, wie meine Tochter und viele andere Menschen bei den Entwicklungen und Plänen für ein Teilhabegesetz irgendwo aufgetaucht sind.
Ich zitiere noch aus einem offenen Brief an die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der von fast 120 Menschen unterstützt wird:
"Wir Eltern empfinden es als unglaublich belastend, neben Betreuung und Pflege in Bezug auf politische Entwicklungen ständig so wachsam sein müssen und so intensiv für die Rechte unserer erwachsenen Kinder eintreten müssen. Wir fühlen uns immer öfter als lästig wahrgenommener Bedenkenträger und meistens ziemlich allein gelassen."
Den kompletten Brief gibt es hier zu lesen: https://elerbeki.wordpress.com/2015/05/07/unterschriftensammlung-fur-einen-brief-an-die-bundesvereinigung-lebenshilfe/
Von Sven Drebes
PS: Was die Aussage mit dem "beschützten Rahmen" betrifft, haben Sie die Fragen schon mal Herrn Schummer und Frau Tack gestellt? Wenn ich den Tagungsbericht auf der Website von NITSA richtig verstehe, werden an der fraglichen Stelle deren Aussagen wieder gegeben, nicht die Meinung von NITSA.
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
nein, ich könnte mit einem Personalschlüssel von 1:4 nicht so leben, wie ich lebe. Das habe ich in knapp 5 Jahren freiwillig gewählter Internatszeit vor rund 20 Jahren erfahren. Dort war ich in einer Gruppe mit 21 behinderten Schülern ab 16 Jahren (davon 5-7 auf mehr oder weniger Pflege angewiesen) und einem Team von 6 Personen inkl. einem Zivi. Das Team arbeitete in 3 Schichten, was dazu führt, dass morgens und abends 2-3 Mitarbeiter für 21 Schüler unterschiedlicher Betreuungsintensität da waren. In anderen "Heimen" für Körperbehinderte oder wenn Menschen nur stundenweise Pflege und Begleitung bewilligt wird, ergeben sich ähnliche Schlüssel.
Ich will damit ausdrücklich nicht auf hohen Niveau jammern oder die einen gegen die anderen ausspielen. Im Gegenteil werde ich immer und immer wieder betonen, dass wir nur zusammen irgend etwas erreichen! Dazu müssen wir aber erst mal aufhören, gegeneinander zu arbeiten und uns gegenseitig zu ignorieren.
Von Gisela Maubach
In diesem Zusammenhang halte ich es auch für notwendig, den Begriff "beschützter Rahmen" näher zu erklären - incl. der Klarstellung, ob dieser beschütze Rahmen dann selbstbestimmt gewählt werden darf . . . oder wer ansonsten darüber entscheidet.
Außerdem müsste noch definiert werden, welcher Personenkreis mit dem "großen Teil von Menschen" gemeint ist, für den in diesem Protokoll der beschützte Rahmen vorgesehen ist:
http://nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/bericht-zur-fachtagung-der-fachverbaende-fuer-menschen-mit-behinderung-zum-bundesteilhabegesetz/
Von Gisela Maubach
Auch wenn ich mich wiederhole:
Wenn man für Menschen, die sich nicht selbst zu Wort melden können, die Möglichkeit des Tagesverlaufs außerhalb von großen Schwerstbehinderten-Gruppen fordert, stellt man sich damit nicht "gegen" andere Menschen mit Behinderung!!!
Ich stelle mich lediglich gegen das Ausgeschlossensein dieser Personengruppe von den Tagesordnungen, in denen sie eigentlich dazu gehören müssten - wenn denn unser aller Ziel wirklich Inklusion heißt.
Von nurhessen
P.S. Divide et impera! Teile und herrsche! Das haben wir doch gelernt, also grenzen wir uns gegenseitig weiter aus: die „Lahmen“ gegen die „Blinden“, die „Taubstummen“ gegen die „Geistigbehinderten“!- Es gibt aber auch blinde Lahme und geistigbehinderte Taubstumme! (Vergessen wir aber bitte nicht die psychisch Kranken, die auch lahm und blind sein können). Und es gibt nicht nur (k)ein Wahlrecht für diese Gruppen, sondern auch eine Einrichtungsgebundenheit! –Wenn nicht durch einen Paragraphen, so doch faktisch und durch die die Macht des Faktischen! Oh, Mein Gott! Was sind wir blind und blöd!!! (Zynisch, aber in allen Bereichen erfahren, deshalb ernst, bitter-,bitterernst!!)
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
schade dass die Themen der Paragraphen 136 ff SGB IX und die Werkstättenverordnung (unter denen es natürlich auch Rollifahrer gibt) mit so viel Zynismus weiterhin vermieden werden.
Lieber Herr Drebes, ich denke nicht, dass Sie persönlich mit einem 1 : 4 - Personalschlüssel hinsichtlich der Assistenz ihre Bedarfe decken könnten.
Ich kenne aber auch Rollifahrer, die so selbständig sind, dass sie kompett ohne Assistenz leben können.
Und eben solche Unterschiede gibt es bei Menschen mit geistiger Behinderung eben auch.
Schade nur, dass die Menschen mit schwerster geistiger Behinderung von allen Themen ausgegrenzt werden - außer beim Wahlrecht!
Von nurhessen
P.S. Auch unglaublich, aber wahr: Es soll auch Rolli-Fahrer geben, die nur in Einrichtungen leben dürfen, weil sie weder Assistenz bekommen/noch sich selbst qua eingeschränkter Mobilität (s. Rolli) helfen können. Es soll auch vereinzelte Exemplare der Rolli-Fahrer geben, die sich weder alleine „umsetzen“, „essen“, „trinken“ … können. Siehe auch unter „E-Rolli“. Danke!
Von nurhessen
Danke, Herr Drebes, unglaublich, wie gut es den Rolli-Fahrern – niedlich anzuschauen in ihren „Rolli-Moden“ – doch geht! (Achtung: das war zynisch! Und auch keine Schleichwerbung!)
Von Gisela Maubach
Lieber Herr Drebes,
"Behindertenpolitik sollte weder von der einen noch von der anderen Seite auf ein Thema reduziert werden."
Volle Zustimmung, denn das Thema Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe ist in der Behindertenpolitik praktisch nicht existent, während das Wahlrecht laufend thematisiert wird - und zwar von "Vertretern", die persönlich davon gar nicht betroffen sind.
Und die Frage, wer grundsätzlich Anspruch auf eine persönliche (!) Assistenz hat, müsste dann nicht nur hier unter den Leserbriefschreibern diskutiert werden - sondern das Ausgegrenztsein ganzer Personengruppen gehört endlich auf die behindertenpolitischen Tagesordnungen . . .
und in die Themen derjenigen, die sich als Koordinatoren für ein gutes (!) Bundesteilhabegesetz bezeichnen!
Von Sven Drebes
PS: Ja, alle sollten das Recht auf Persönliche Assistenz haben. Und auch wenn Sie es nicht für möglich halten: Manche Rollifahrer können von einem Personalschlüssel vom 1:4 nur träumen.
Von Sven Drebes
Liebe Frau Maubach,
mit der Aussage "Die Formulierung "einige Gruppen behinderter Menschen" trifft genau diejenigen, deren Eingliederungshilfe an Einrichtungen gebunden ist und die dort in großen Gruppen unter sich bleiben (müssen)." liegen Sie nicht richtig.
Es gibt zwar Überschneidungen der beiden Gruppen, und mit ziemlicher Sicherheit stehen fast alle Menschen, die so stark beeinträchtigt sind, dass (fast) niemand ihre Äußerungen versteht. Der Ausschluss vom Wahlrecht gilt aber durchaus auch für Menschen, die sich äußern können und auch eine politische Meinung haben. Darüber, wie diese Meinung zustande kommt, haben wir nicht zu urteilen.
Behindertenpolitik sollte weder von der einen noch von der anderen Seite auf ein Thema reduziert werden. Man kann und sollte durchaus über Prioritäten diskutieren und streiten. Das funktioniert aber nicht, wenn die eine Seite das Anliegen der anderen in Grund und Boden schreibt. Das macht "Teile und herrsche" allzu leicht.
Von Gisela Maubach
Danke Gerti für die unterstützende Erklärung!
Unter Bezugnahme auf die Überschrift "Menschenrechte nicht verhandelbar" würde ich gern mal die Frage einbringen, ob auch das Menschenrecht der Persönlichen Assistenz nicht verhandelbar ist und deshalb für ALLE möglich sein müsste, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben.
Wenn die Menschenrechte trotz unterschiedlicher Behinderungen und unterschiedlichen Ausmaßen tatsächlich für alle unverhandelbar sind, dürfte es auch keine unterschiedlichen Voraussetzungen für persönliche Assistenzen geben - oder?
Man stelle sich mal vor, wenn man Rollifahrern die persönliche (!) Assistenz plötzlich streichen würde, weil ein Personalschlüssel von 1 : 4 die "bessere Lösung" sei, so dass die bisherigen Assistenz-Personen nun gleichzeitig noch für jeweils drei andere Rollifahrer zur Verfügung stehen müssten, was aus logistischen Gründen für alle nur innerhalb eines Raumes möglich wäre.
Für den Personenkreis, für den hier so vehement das Wahlrecht gefordert wird, ist ein Personalschlüssel von 1 : 4 gängige Realität, so dass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen ist.
Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang ganz automatisch stellt:
Welche Menschen mit welcher Behinderung haben das Menschenrecht der persönlichen Assistenz, und gibt es Behinderungen, bei denen dieses Menschenrecht auf einen 1 : 4 - Personalschlüssel verhandelt werden kann?
Von Gerti
Kann es sein, dass die Behinderten, die hier das Wahlrecht für Alle vehement einfordern, nur an 'Ihresgleichen' denken und dementsprechend handeln?
Auf der Homepage der ISL habe ich vergebens nach Informationen gesucht, die Menschen mit Schwerstbehinderung (mentaler Behinderung) betreffen. Das schließt deren Wohl ein.
Es braucht offensichtlich nicht so einen Rambo und Manipulator, wie P. Singer, um Schwerst(mental und -mehrfach)Behinderte von der öffentlichkeit fernzuhalten.
Herr Eckert, der hier ins Bild gesetzt worden ist, ist von den Linken. Was soll das nun wieder heißen? Wollen die Linken sich von Schwerst(geistig / -mehrfach)Behinderten distanzieren?
Von Gisela Maubach
Die Formulierung "einige Gruppen behinderter Menschen" trifft genau diejenigen, deren Eingliederungshilfe an Einrichtungen gebunden ist und die dort in großen Gruppen unter sich bleiben (müssen).
Es ist einfach nur noch unerträglich, dass das tagtägliche Ausgeschlossensein im wirklich wahren Leben niemanden interessiert, während medienwirksam suggeriert wird, dass das Wahlrecht das größte Problem dieses Personenkreises darstellen würde.
Solange die Einrichtungsgebundenheit der Leistungen für die Tagesstruktur dieser Menschen nicht thematisiert wird, empfinde ich als Angehörige eines Menschen, für den in allen Angelegenheiten die Betreuung bestellt ist, die Konzentration auf das Thema Wahlrecht nicht nur als Heuchelei, sondern auch als Ausschluss der Betroffenen von der Forderung "nichts über uns ohne uns".
Über diesen Personenkreis wird grundsätzlich "ohne uns" gehandelt . . . und das ganz offensichtlich deshalb, weil man diese Menschen auch zukünftig bewusst ausgrenzen will. Anders ist es zumindest nicht zu erklären, dass sich kein Protest regt, wenn in einer Tagung der Fachverbände referiert wird, dass der "beschützte Rahmen für diese Menschen "die beste Lösung" wäre.
Bei jeder anderen Personengruppe wäre der Aufschrei groß, wenn die Ausgrenzung mit der schönen Formulierung "beschützter Rahmen" gefordert würde . . .
. . . aber bei denen, die zu behindert sind, um für sich selbst zu sprechen, kann man als Alibi-Thema ja immer das Wahlrecht vorbringen, so dass es immer so aussieht, als würde man die Interessen dieses Personenkreises vertreten - ganz nach dem Motto "alles über uns ohne uns"!