Richtungswechsel in Teilhabepolitik eingeleitet

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Porträtfoto Karl Schiewerling
Porträtfoto Karl Schiewerling
Bild:

Berlin (kobinet) CDU/CSU und SPD haben diese Woche im Koalitionsausschuss den Weg für ein Bundesteilhabegesetz frei gemacht und sich gemeinsam auf zentrale Schwerpunkte geeinigt. Der Gesetzentwurf für ein modernes Teilhaberecht wird Ende Juni ins Kabinett eingebracht. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, sowie der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Uwe Schummer, erläutern die Verbesserungen heute in einer Presseinformation.

Karl Schiewerling erklärte: "Wir werden mit dem neuen Bundesteilhabegesetz einen entscheidenden Richtungswechsel in der Teilhabepolitik einleiten. Im Fokus steht dabei die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Sie sollen die Möglichkeit auf das höchstmögliche Maß an Selbstbestimmung bekommen. Insgesamt wird das Gesetz wesentliche Verbesserungen insbesondere für schwerbehinderte Menschen auf den Weg bringen. So werden Menschen mit hohem Assistenzbedarf, die ein Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro haben, erstmals von Zuzahlungen freigestellt. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbetrag, der auf zwei Prozent des Monatseinkommens gedeckelt ist. Das Sparvermögen von heute 2.600 Euro wird zunächst auf 25.000 Euro, danach auf 50.000 Euro angehoben. Bei Ehen und Partnerschaften werden die Partner endlich nicht länger mit ihrem Einkommen herangezogen. Diese Gruppe ist dann gänzlich von Zuzahlungen befreit." Kommunen würden ab dem Jahr 2018 mit fünf Milliarden Euro pro Jahr finanziell entlastet. Diese Bundesunterstützung solle dann auch tatsächlich den Kommunen zu Gute kommen und nicht zur Deckung von Mehrausgaben beim Bundesteilhabegesetz dienen.

Uwe Schummer betonte: "Es können mehr Menschen mit Behinderung – insbesondere mit einer psychischen Erkrankung – mit dem neuen 'Budget für Arbeit' auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden. Eltern mit Behinderungen können künftig mit der sogenannten 'Elternassistenz' ihre Kinder mit Unterstützung der Eingliederungshilfe großziehen. Unabhängige Beratungsstellen sollen neben bestehenden Angeboten geschaffen werden, um Menschen mit Behinderungen und ihre Familien bei Anträgen zu unterstützen. Außerdem sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe zudem bundesweit vergleichbar werden und nicht je nach Wohnort gewährt werden." Wer Kampagnen unterstütze, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachte die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen. Sollten die Länder zustimmen, könne das neue Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Link zur Presseerklärung der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag

Lesermeinungen zu “Richtungswechsel in Teilhabepolitik eingeleitet” (25)

Von Gisela Maubach

Zitat "Interessierte":

"Ein Konkurenzkampf zwischen leistungsfähig und nicht leistungsfähig darf nicht sein."

Genau - und deshalb ist es ganz wichtig, dass es KEINE (!) Ausgeschlossenen geben darf, die ihren Tagesablauf gegen ihren Willen in Sondereinrichtungen unter ihresgleichen verbringen müssen.

Vom Leben in der Gesellschaft darf NIEMAND ausgeschlossen werden. Darüber sollten wir uns alle gemeinsam einig sein!

Von Interessierte

Zitat:

Die Eltern, die sich hier zu Wort melden, machen sich in aller Regel aber Sorgen darüber, dass ihre Kinder ZU (!) behindert sind - vor allem geistig - um nicht ausgeschlossen zu werden.

Ein Konkurenzkampf zwischen leistungsfähig und nicht leistungsfähig darf nicht sein. Die Unterschiede zwischen Betroffenen sind sehr INDIVIDUELL . Das Gesetz wird nicht allen gerecht werden. Auch den sogenannten leistungsfähigen Menschen nicht, die nur wenig gute Chancen oft auch keine, im Leben bekommen. Niemand darf benachteiigt oder gar vergessen werden. Und das ist mit dem Entwurf nicht gewährleistet.

Von Gisela Maubach

@ Corinna Zolle

Die "5 aus 9 Kriterien" beinhalten das Risiko, dass jemand nicht behindert genug ist, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.
Auch dabei geht es also eher um die leistungsfähigeren Menschen mit Behinderung.
Die Eltern, die sich hier zu Wort melden, machen sich in aller Regel aber Sorgen darüber, dass ihre Kinder ZU (!) behindert sind - vor allem geistig - um nicht ausgeschlossen zu werden.

§ 102 Abs. 2 schließt Soziale Teilhabe eindeutig aus, wenn die Tagesstruktur auch in einer Werkstatt stattfinden kann. Auch mein arbeitsunfähiger Sohn wäre davon betroffen, und unsere Werkstatt-Erfahrungen sind einfach nur katastrophal.

Und die Voraussetzungen für Assistenzleistungen (§ 78) würden unsere geistig behinderten Kinder wahrscheinlich ebenso ausschließen, weil sie zu keiner "eigenständigen Alltagsbewältigung" befähigt sind.

Die bisherige Denkweise, dass Menschen ohne "Befähigungen" ja meistens ihre Eltern haben, die sich bis zum Umfallen aufopfern, muss ein Ende haben und darf durch das BTHG nicht auch noch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Menschenrechte können nicht von Fähigkeiten zur Eigenständigkeit abhängig sein. Der Begriff Inklusion würde damit ad absurdum geführt.
Und auch wir nicht-behinderten Eltern haben ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, bevor wir vor Erschöpfung zusammenbrechen.

Von Interessierte

Zitat:

Die Regelbedarfssätze der Sozialhilfe sind aber niedriger, als die bisherigen Entgelte für einen Wohnheimplatz. Nun haben die Menschen mit Behinderung nur eine Möglichkeit: wenn sie weiterhin mit anderen zusammen in einer Wohngruppe leben wollen, müssen sie sich ein Wohnheim suchen, das sie bezahlen können."....

Ich weiss nicht, was nur Miete beim betreuten Wohnen kostet. Ich habe aber in finanzieller Hinsicht mehrere Gedanken dazu. Um nocheinmal auf den Wohnpark zurückzukommen. Im Sinne der Inklusion wären solche Projekte eine optimale Lösung, da dieses z.B. sehr zentral gebaut wird, alles barriefrei ist und auch die Möglichkeiten Hilfen in Anspruch zu nehmen gewährleistet. Interesseant bei diesem großen Projekt ist, dass der Kreisbau mit einem Träger f. beh. Menschen zusammenarbeitet, der nicht Senioren, sondern eigentlich Menschen mit Beh. schwerpunktmäßig in vielen Bereichen , auch im Wohnen unterstützt und in eigenen Räumen betreut. Wer weiss , ob Heime sich irgendwann überhaupt noch rechnen und diese Plätze dann überhaupt nicht mehr existieren. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn sie durch neue Projekte ersetzt werden. Wer suchet, der findet , vielleicht irgendwann überhaupt nichts mehr. Es ist jetzt schon schwierig, wenn ein Betroffener vernünftig, schön und angemessen wohnen möchte. Wer denn schon ohne Unterstützung der eigenen Familie etwas wirklich Passendes? Warum gehen Verantwortliche eine echte Teilhabe, mit allem was dazu gehört nicht endlich an?

Von ockis

Zitat "Von Interessierte":
Samstag, 4. Juni 2016 13:15:
..." Wer würde inklusiv nicht gerne so wohnen? Aber dieses Projekt zeigt, dass Projekte nach wie vor für ganz bestimmte Personengruppen entworfen werden. Vorrangig ist allerdings nicht, dass einiges möglich ist, sondern welche Personen sich was privat leisten können."....
--------------------------------------------------------------------------------

Zu dem Thema kann man hier lesen:
...."Mit dem Bundesteilhabegesetz erhalten Menschen mit Behinderung nur noch Eingliederungshilfe für die Betreuung und Unterstützung. Wenn sie in einer Einrichtung wohnen, wird das Geld auch wieder direkt an die Einrichtung bezahlt.
Miete und Verpflegung müssen sie selbst bezahlen. Da sie das im Regelfall aber nicht können, müssen sie Sozialhilfe oder Hartz IV beantragen, wie alle anderen Menschen ohne Behinderung auch. Die Regelbedarfssätze der Sozialhilfe sind aber niedriger, als die bisherigen Entgelte für einen Wohnheimplatz. Nun haben die Menschen mit Behinderung nur eine Möglichkeit: wenn sie weiterhin mit anderen zusammen in einer Wohngruppe leben wollen, müssen sie sich ein Wohnheim suchen, das sie bezahlen können."....
http://www.paritaet-bayern.de/sozialpolitik/bundesteilhabegesetz/was-bringt-das-bundesteilhabegesetz/

Von Interessierte

Es ist leider eine traurige Tatsache, dass jeder der selbst oder dessen Kind von Behinderung sich umfassend über die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung informieren muss. Viele haben erkannt, dass der Schein trügt . Ich gehöre auch dazu und deshalb bin ich gegen das Gesetz. Ich fordere ein Gesetz, dass mich ruhig schlafen lässt und nicht dazu dient möglichst wenig für Menschen mit Behinderung auszugeben, die dann in eine nie dagewesene Ausenseiterposition gedrängt werden, anstatt in der Mitte der Gesellschaft zu leben. Ich habe in meiner Stadt von einem sehr schönen Wohnpark für (betuchte )Senioren gelesen. Es fehlt an nichts . Eine wunderschöne Anlage. Wer würde inklusiv nicht gerne so wohnen? Aber dieses Projekt zeigt, dass Projekte nach wie vor für ganz bestimmte Personengruppen entworfen werden. Vorrangig ist allerdings nicht, dass einiges möglich ist, sondern welche Personen sich was privat leisten können.

Von Corina Zolle

Keine Sorge, die Kampagne um #nichtmeinGesetz wird nach dieser Presseerklärung der CDU mit Sicherheit nicht die Hände in den Schoß legen und das neue Teilhabegesetz freudig begrüßen. Uns geht es wirklich nicht ausschließlich um Einkommen und Vermögen, und ich selbst glaube die Aussagen in dieser Presseerklärung auch nicht.. Die Punkte Zwangspooling, Wunsch und Wahl recht, 5 aus 9 Kriterien usw. stehen auf jeden Fall auch weiterhin auf der Agenda.
Darüber hinaus halte ich diese Pressemitteilung für ziemlich üble Propaganda. Eine Eigenbeteiligung von 2 % des Monatsgehalts ist schlichtweg die Unwahrheit, es sei denn am vergangenen Freitag hätte es in den Verhandlungen eine wundersame Wandlung gegeben. Ich würde ja sagen, Herr Schummer und Herr Schiewerling haben das Gesetz einfach nicht verstanden, wenn ich nicht wüsste, dass wir es ihnen selbst erklärt haben. D.h. also, sie verbreiten falsche Informationen, obwohl sie es besser wissen (sollten). Aber egal, ob sie es nicht verstanden haben oder absichtlich die Unwahrheit verbreiten, beides spricht auf jeden Fall nicht für sie.

Von ockis

Ich schließe mich Frau Rosenberger an:

Ich lehne diesen Gesetzesentwurf ab, weil er die vielen schwerstbehinderten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung kein eigenes Einkommen erzielen können, von Inklusion ausschließt.

Von ockis

Es geht immer nur um behinderte Menschen die ein Einkommen/Vermögen haben aber für unsere schwerstbehinderten Kinder gibt es nur Verschlechterungen....
EXKLUSION STATT INKLUSION für alle die zu behindert sind um ein eigenes Einkommen zu erzielen...
und was sagt Herr Schummer (Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen) dazu:

..." Wer Kampagnen unterstütze, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachte die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen."...

Viele behinderte Menschen werden somit von der Teilhabe am Leben ausgeschlossen...hatten wir das nicht schon mal... ?!

Ist es nicht unsere Pflicht auch für diese schwerstbehinderten Menschen ein gutes Bundesteilhabegesetz zu fordern?!

Ist es nicht die Aufgabe gerade von Behindertenbeauftragten für ALLE behinderten Menschen ein gutes Bundesteilhabegesetz zu fordern?!

Von Inge Rosenberger

Die Aussage von Herrn Schummer "Wer Kampagnen unterstütze, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachte die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen" ist ein Schlag ins Gesicht vieler Menschen mit schwersten geistigen Behinderungen. Und das sind IMMER Menschen, die ganz sicher keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben und in den meisten Fällen auch nicht in einer WfbM arbeiten können.
Welches Menschenbild, welche Vorstellungen werden mit diesem ganz offiziellen Verweigerungsverhalten von Seiten der Politik in unsere Gesellschaft transportiert? Durch dieses Denken und Handeln wird ein Menschenbild geformt, in dem Menschen, die keine verwertbare Leistung erbringen können, also Menschen mit schwersten Behinderungen – wieder(!) - als in der Gesellschaft verzichtbar und als finanzielle Belastung für die öffentlichen Haushalte dargestellt werden.
Ich lehne diesen Gesetzesentwurf ab, weil er die Fundamente der Grundrechte und Menschenrechte meiner schwerstbehinderten Tochter untergräbt.

Von nurhessen

Nach der Sprachlosigkeit: Was machen WIR jetzt? Gehen wir einfach zur Tagesordnung über, so als wäre nichts geschehen? Leider sind Vielen von uns auf Grund der Verhältnisse von tatsächlicher Pflegegleistung und/oder Schwerbehinderung die Arme und Beine tatsächlcih gebunden. Das bedeutet: Wir brauchen uns gar nicht anzuketten, wir liegen schon an der Leine.

Von Sabine Fichmann

Richtungswechsel? Ja, aber rückwärts!

Es ist genauso gekommen, wie ich es mir gedacht habe. Während den laut nach "Vermögen und Einkommen"-Schreienden (die sich ja eigentlich nie für andere Betroffene interessiert und stark gemacht haben) ein Bröckchen Verbesserung zugeworfen wird, verschlechtert sich die Situation für andere behinderte Menschen erheblich.

" Wer Kampagnen unterstütze, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachte die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen."

Böse Aussage-nichts verstanden, Herr Schummer? Solte es nicht mal ein "gutes" Teilhabegesetz für alle werden? Und jetzt diese unverblümte Drohung...also ist wohl bewußt, dass faule Kompromisse geschlossen werden sollen, zum Nachteil einer Minderheit der Betroffenen (wobei ich Minderheit anzweifle).

Von Signe

(Teil 2)
Als barrierefrei ist (meines Wissens nach) nicht zu bezeichnen, gezwungen zu werden, in Wohngruppen zu wohnen oder in Heimen.
Hier sind andere Mitbewohner/innen die 'Barrieren'. Niemand möchte mit dem Zwangsweise-mit-Anderen-Zusammenwohnen zwangsbe'glückt' werden.

Von Signe

@ nurhessen

Es ging (meiner Beobachtung nach, für was da in den letzten Wochen öffentlich angekettet und wofür öffentlich gestritten wurde) und geht nur um die Kohle für die intellektuell bevorteilten Behinderten, die (wie Krauthausen) rund um die Uhr sechs und mehr Assistent/innen beschäftigen.

Gerechter wäre es gewesen, für ALLE qualitativ merkbar, excellente Heil- und orth. Hilfsmittel vom Gesetzgeber und den 'Dienstleister/innen' einzufordern.

Hierhinzu hätte man (als Hilfsmittel) die Barrierefreiheit im Allgemeinen und im Besonderen einschließen können.

Statt dessen wurden die Behindertenrechtler/innen in aller Regelmäßigkeit und in aller Öffentlichkeit auf Fora, Tagungen, Diskussionsveranstaltungen und auf ähnlichen Veranstaltungen hysterisch und wörtlich ausfallend und beleidigend, wenn es mal nicht um das unbegrenzte Hinzuverdienen ging, sondern andere Aspekte der Barrierefreiheit eingebracht wurden, die Alle betreffen. Denn das (in seiner Höhe unbegrenzte) Verdienen und Sparen betrifft nur Wenige.

Jetzt ist mir auch klar, weshalb bei den Behindertenrechtskämpfer/innen niemals das Wort 'Technik' in den Mund genommen wurde, bisher jedenfalls. Und schon gar nicht im Zusammenhang mit dem Wort 'Barrierefreiheit'.

Von nurhessen

Da es existenziell ist, erwarte ich von den Verantwortlichen und den "Machern" des BTHG endlich einmal eine klare Stellungnahme, ob die Schnittstelle Hilfe zur Pflege... gelöst ist und WIE sie gelöst ist. Gestern bestanden die Nachrichten in kobinet (und heute auch) nur aus Meldungen zu Einkommen und Vermögen. Was heißt bei der CDU: "Assistenzbedarf bei einem Einkommen von 30 000€;" Wer hat iin der Grundsicherung ein Einkommen von 30 000€?

Von nurhessen

@Dagmar B. Das wirklich Bedrohliche ist, dass die Bedohung in Form des BTHG für diejenigen, die noch vor ein paar Tagen "nicht mein Gesetz" skandiert haben, jetzt ihr Gesetz ist; d.h. es ist kein Widerstand mehr zu erwarten. Wir stehen im Regen und es ist kein Bündnispartner (wohl) mehr zu erwarten, weil es ja jetzt ein abgeblich "gutes Bundesteilhabegesetz" gibt. So einfach ist die Geschichte aus der Welt geräumt. Anscheinend waren WIR verblendet, denn es ging vordergründig immer nur um Einkommen und Vermögen... Nichts anderes!

Von Dagmar B

Zitat:

Mit diesen Versprechungen werden die Einen einigermaßen ruhig gestellt und befriedet, die anderen – und das sind die Schwächsten – offen eingeschüchtert und mundtot gemacht

Zitat Ende

Ich habe die Befürchtung, das es tatsächlich darum geht, so was wie das Stockholm Syndrom bei Behinderten auszunutzen.
Grade Herr Schummer ist ja für die Lebenshilfe tätig und hat Zugang zu Betroffenen.
Der wird schon mitgekriegt haben, wie fragil das Selbstbewußtsein von Menschen in diesen massiven Abhängigkeitsverhältnissen in den Anstalten sein kann.
Das was Schummer und Co mit solchen Aussagen reprodozieren ist im Grunde die Einstellung der Anstaltsleiter, die heißt: " bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt."

Von Dagmar B

Zitat:
Wer Kampagnen unterstütze, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachte die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen
Zitat Ende

Was soll uns dieser Satz denn sagen?
Da kaum jemand deutlich von dem neuen Gesetz profitieren würde, sondern die Situation für Behinderte durch Leistungskürzungen und Einschränkungen verschlechtert wird, möchte ich gerne wissen, welche Mehrheit hier gemeint ist.

Zitat:
So werden Menschen mit hohem Assistenzbedarf, die ein Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro haben, erstmals von Zuzahlungen freigestellt. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbetrag, der auf zwei Prozent des Monatseinkommens gedeckelt ist. Das Sparvermögen von heute 2.600 Euro wird zunächst auf 25.000 Euro, danach auf 50.000 Euro angehoben. Bei Ehen und Partnerschaften werden die Partner endlich nicht länger mit ihrem Einkommen herangezogen. Diese Gruppe ist dann gänzlich von Zuzahlungen befreit."
Zitat Ende

Diese Information soll Herr Schummer bereits auf dem Katholikentag in Leipzig verkündet haben, und hat dafür viel Applaus geerntet .
Das Problem mit der Schnittstelle zur Pflege muß demzufolge schon seitdem gelöst sein.
Schade, das da nicht ein deutliches Signal kommt, das die berechtigte Kritik der Behinderten bereits zu konstruktiven Veränderungen am Gesetz geführt haben soll.
Oder ist es tatsächlich so, das Herr Schummer das Gesetz noch nicht verstanden hat? Oder geht darum, die Öffentlichkeit mit falschen Informationen zu betrügen?

Von nurhessen

Was mich besonders an dem angeblichen und veröffentlichten „Richtungswechsel
zur Teilhabe“ aus den Reihen der CDU, CSU stört und auch verstört, ist die offene Drohung, dass

Zitat:
„ …..
Wer Kampagnen unterstützt, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachtet die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen. Sollten die Länder zustimmen, kann das neue Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.“ Zitatende

Sind dies die angekündigten Sanktionen? Mit diesen Versprechungen werden die Einen einigermaßen ruhig gestellt und befriedet, die anderen – und das sind die Schwächsten – offen eingeschüchtert und mundtot gemacht. Mit anderen Worten, frei nach Goethe (Faust): „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt…“

Allmählich können wir, die Schwächsten, uns sehr, sehr warm anziehen. Dies gilt dann, wenn man uns noch jeglicher Fürsprache aus den Reihen derjenigen beraubt, die zu Gesprächen immerhin „von oben“ akzeptiert werden. Oder wir proben selbst einen starken gemeinsamen Aufstand.

Von Signe

Interessant für mich ist, dass die Begriffe 'Hilfe zur Pflege', 'Assistenz(bedarf)' nebeneinander verwendet werden.
Wer ist mit welchem Begriff gemeint?

Wir das Wort 'Pflege' bei Menschen mit Lernbehinderungen verwendet und wird das Wort 'Assistenzbedarf' bei Menschen mit Körperbehinderungen verwendet?

Interessant, hier wird also auch ein Streit um rechtssichere Definitionen angestoßen.

Die Gerichte werden sich 'freuen', nach den entsprechenden, rechtssicheren Definitionen der Begriffe 'Assistenz', 'Pflege', 'Hilfe zur Pflege' zu suchen und welche vorzulegen und rechtlich anzuwenden.

Da ergibt sich für mich die Frage, ob sich semantisch überhaupt die Begriffe 'Pflege', 'Hilfe zur Pflege', 'Assistenz' überhaupt klar und rechtssicher von einander trennen und getrennt von einander anwenden lassen und wo es zwischen den genannten Begriffen Überschneidungen, Parallelen gibt.

Es wird wohl noch erbitterte Auseinandersetzungen geben, eben um diese vorstehend genannten Begriffllichkeiten und deren (rechtliche, alltägliche) Anwendung.

Von Signe

@ G. Maubach:

Rückwirkend lässt sich das Parteiprogramm nicht (mehr) ändern, sondern nur für das JETZT und / oder die Zukunft.

Von Gisela Maubach

Leider ist da überhaupt nichts zu lesen über den Ausschluss von Sozialer Teilhabe, wenn dem Grunde nach Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben besteht (§ 102 Abs. 2 des Entwurfs - oder hat man den Absatz 2 schon gestrichen?).

Wenn ein bewegungsfreudiger Mensch mit geistiger Schwerstbehinderung seinen Tagesablauf gemeinsam mit anderen geistig schwerstbehinderten Menschen innerhalb eines Raumes in einer Werkstatt verbringen MUSS, weil für ihn Soziale Teilhabe für die Tagesstruktur ausgeschlossen ist, lehne ich den Entwurf natürlich fundamental ab, weil dieser Ausschluss die konkrete Situation der Zwangsunterbringung missachtet.

Solange der Ausschluss ganzer Personengruppen im Gesetzentwurf Bestand hat, fehlt ja auch das Fundament der Inklusion, so dass es selbstverständlich fundamental abzulehnen ist!

Von nurhessen

Toll, dann haben wir ja erreicht, was wir wollten! Also freuen wir uns über ein zusammengeschustertes BTHG. Fragen schadet nur, und Heimplätze sind doch auch nicht so schlecht, oder…?

Von Lesebrille

@Ein Betroffener: Aber sicher ändert sich was: ist der Pflegebedarf laut Amt zu kostspielig, ist die Möglichkeit schwerbehinderte Menschen auch gegen ihren Willen in ein Heim zu schicken, viel einfacher geworden... ! Das haben wir jetzt schriftlich!!

Von EinBetroffener

Wo ist da der Richtungswechsel? So wie ich das lese ändert sich für die meisten die auch Hilfe zur Pflege erhalten weiterhin nichts?