Schnittstelle zur Hilfe zur Pflege gelöst?
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ISL
Berlin (kobinet) Nach einer anstrengenden Woche freut sich die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, dass der CDU/CSU anscheinend ein Durchbruch bei den Verhandlungen zum Bundesteilhabegesetz gelungen ist. Die Schnittstelle für Menschen mit hohem Assistenzbedarf zur Hilfe zur Pflege scheint gelöst und auch bei der Berechnung des Einkommens und Vermögens scheint es ein neues Modell zu geben.
"Juchhuh: CDU/CSU ist bei den Verhandlungen zum Bundesteilhabegesetz offensichtlich ein Durchbruch gelungen, wie aus der heutigen Presseerklärung der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag zu ersehen ist", so die Reaktion von Dr. Sigrid Arnade. In der Presseinformation der Unionsfraktion betont deren arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher Karl Schiewerling: "Insgesamt wird das Gesetz wesentliche Verbesserungen insbesondere für schwerbehinderte Menschen auf den Weg bringen. So werden Menschen mit hohem Assistenzbedarf, die ein Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro haben, erstmals von Zuzahlungen freigestellt. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbetrag, der auf zwei Prozent des Monatseinkommens gedeckelt ist. Das Sparvermögen von heute 2.600 Euro wird zunächst auf 25.000 Euro, danach auf 50.000 Euro angehoben. Bei Ehen und Partnerschaften werden die Partner endlich nicht länger mit ihrem Einkommen herangezogen. Diese Gruppe ist dann gänzlich von Zuzahlungen befreit.“
"Der Vorrang der Hilfe zur Pflege bei der Anrechnung des Einkommens und Vermögens von Menschen mit hohem Assistenzbedarf, gegen den die Behindertenverbände Sturm liefen, ist anscheinend zurückgenommen worden und die Einkommensanrechnung sieht jetzt auch günstiger aus: Musste ein behinderter Mensch mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro nach den Bestimmungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. April 2016 noch ca. 1.440 Euro jährlich aus seinem Einkommen zuzahlen, so ist es den CDU-Sozialpolitikern anscheinend gelungen, diesen Betrag zu halbieren: Jetzt sind es nur noch 720 Euro (2 Prozent vom monatlichen Einkommen).
"Wenn den VerhandlungspartnerInnen auch in den anderen von einem breiten Bündnis von Verbänden kritisierten No-Go's gegen das Gesetz entsprechende Verhandlungserfolge gelungen sind, so dass es keine Verschlechterungen gibt, könnte dies ein Grund zum Feiern sein, auch wenn wir damit noch weit von der umfassenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entfernt sind. Oder haben die Autoren dieser Pressemeldung den Referentenentwurf nicht verstanden?" so Dr. Sigrid Arnade noch mit leichten Zweifeln.
Link zur Presseerklärung der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag

Von Corina Zolle
Ich halte diese Pressemitteilung für ziemlich üble Propaganda. Eine Eigenbeteiligung von 2 % des Monatsgehalts ist schlichtweg die Unwahrheit, es sei denn am vergangenen Freitag hätte es in den Verhandlungen eine wundersame Wandlung gegeben. Ich würde ja sagen, Herr Schummer und Herr Schiewerling haben das Gesetz einfach nicht verstanden, wenn ich nicht wüsste, dass wir es ihnen selbst erklärt haben. D.h. also, sie verbreiten falsche Informationen, obwohl sie es besser wissen (sollten). Aber egal, ob sie es nicht verstanden haben oder absichtlich die Unwahrheit verbreiten, beides spricht auf jeden Fall nicht für sie.
Von Signe
Erst mal abwarten.
Die Verlautbarung waren Worte in einer PRESSE-ERKLÄRUNG (und einseitig von der cdu getroffen und öffentlich verlautbart worden).
Zuzahlen müssen wohl tatsächlich die Behinderten, die ihre Behinderung nicht mit intellektuellen Leistungen 'ausgleichen', 'kompensieren' können.
Weder in der Presse-Erklärung der cdu, noch in der obigen Meldung (kobinet) geht hervor, wie Angehörige schwerst(mehrfach)behinderter Menschen, die NICHT Lebensabschnittsbegleiter/in sind, von den 'Geschenken' der cdu etwas haben, dass ihnen Einkommen aus Ersatzeinkommen und / oder Arbeit gesetzlich zuspricht.
Na ja, die spd muss diesem oben genannten Vorpreschen der cdu noch zustimmen.
Also, erst mal beobachten, was an der Presse-Erklärung der cdu dran ist. Wenn sich alles in Wohlgefallen auflösen wird, möchte ich gern wissen, ob das Auflösen der cdu'schen Presse-Erklärungs-Verlautbarung im Nichts genauso öffentlich bejubelt wird.
Wie kann man seine ganze Hoffnung und seine Gutgläubigkeit in paar Sätze von zwei cdu-Bundestagsabg. und in eine Presse-Erklärung der cdu legen und der festen Überzeugung sein, nun habe man gewonnen und aller Ungemach sein ein für alle Mal ausgestanden(?)
Von ingrid
Genau das war meine Frage auch. Wie ist es mit Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege?
Von EinBetroffener
So lange nichts sicher ist, glaube ich auch nichts. Ich könnte auf den Internetseiten der CDU keinen Hinweis sehen, das es nun auch für Menschen gilt, die beides, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, bekommen etwas ändert.