Regierungsentwurf bleibt mangelhaft
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Paritätischer
Berlin (kobinet) Als nach wie vor "mangelhaft" bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband den heute vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz. Trotz tatsächlicher Verbesserungen gegenüber den Vorläuferentwürfen seien wesentliche Schwachstellen noch immer nicht ausgeräumt. Der Verband warnt vor einem "Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention" und fordert den Bundestag zu deutlichen Korrekturen auf.
"Von den geplanten Verbesserungen profitieren längst nicht alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Gerade für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf drohen sogar echte Verschlechterungen. Wer noch erwerbstätig sein kann, wird gefördert, viele andere drohen künftig von Teilhabeleistungen ausgeschlossen und in die Pflege verschoben zu werden", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Der Paritätische dagegen fordert Teilhabe für alle, unabhängig vom möglichen Erwerbsstatus oder vom notwendigen Unterstützungsbedarf."

Von Moin Moin
Dank des Paritätischen Wohlfahrtsverband gab es ja bereits im Vorfeld die Möglichkeit, gegen den damals bekannten Referentenentwurf zu protestieren. Gemessen an diesem Referentenentwurf hat aus meiner Sicht die Regierung hier echt noch einen drauf gelegt.
Hier wird der Versuch gemacht, Personen die erwerbsfähig, aber behindert sind, gegen Personen, die nicht erwerbsfähig sind - im Sinne des Gesetzes - auszuspielen.
Betroffen von dieser Trennung sind beispielsweise Beschäftigte in der Werkstatt für behinderte Menschen. Das Kriterium ihrer Produktivität ist“ ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeit“. Dies hat laut Gesetz nichts mit Erwerbsfähigkeit zu tun. Noch härter trifft es dann die Personen, die einen deutlich erhöhten Hilfebedarf (in der Pflege) haben und dadurch leicht in die Pflege abgeschoben werden können. Schon heute sind die Rahmenbedingungen für diese Personen alles andere als in den sogenannten Rahmenvereinbarung festgehalten. Wer hätte schon gedacht, dass einem bei einem Gesetz, das auch dazu da sein soll, Punkte der UN Konvention umzusetzen und aus einem sozialdemokratisch geführten Ministerium kommt, wieder einmal utilitaristisches Gedankengut begegnet.
Von Uwe Heineker
Dieser Vorgang und vor allem der Protest der Betroffenen hiergegen müsste nun von der Presse verantwortungsvoll noch mehr publik gemacht werden, damit überhaupt ein massiver gesellschaftlicher Aufschrei erfolgen kann!
Von spiderman6800
Das Bundesteilhabegesetz ist, bis auf einige Verbesserungen, noch immer der größte Murks. Die Verbesserungen dieses Gesetzes nutzen nur den noch erwerbsfähigen Behinderten. Nirgends in diesem "neuen" BTHG steht etwas von Förderung zur Teilhabe in der Gesellschaft / am Leben für Behinderte, die aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gehen müssen. Diesen Personen werden Fördermittel verweigert, die zur Teilhabe am Leben oder in der Gesellschaft notwendig sind, und vor allem Vorteile für den Behinderten gibt. Schon das Thema Mobilität von Behinderten lassen mir persönlich die Nackenhaare zu Berge stehen. Keine Hilfe zur behindertengerechten Umrüstung des Kfz, dafür Ratschläge, ich möge mein Erspartes aufbrauchen, und für den Rest einen Kredit aufnehmen. Wie um alles in der Welt soll ein Erwerbsminderungsrentner einen Kredit abbezahlen? Ich habe diesen Umbau zwar auch ohne Kredit gemeistert, besitze aber wegen diesem unausgereiften BTHG keinerlei Altersrücklagen mehr. Traurig, Traurig!
Von Corina Zolle
Und noch zu ergänzen wäre, dass auch erwerbstätige Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf (Pflegestufe III) zukünftig schlechter gestellt sein werden als nach dem aktuellen Gesetz. Es gibt also nicht nur die Trennung in „wirtschaftlich brauchbar“ und „wirtschaftlich nicht brauchbar“ sondern auch in „billig oder teuer in der Haltung“.
Von Odilo
"Wer noch erwerbstätig sein kann, wird gefördert, viele andere drohen künftig von Teilhabeleistungen ausgeschlossen und in die Pflege verschoben zu werden", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV.
Dies ist ein Beispiel der vielen Punkte, die das neue Gesetz Menschen mit Behinderten und ihren Angehörigen zumutet. Grundsätzlich muss gelten, dass ein Wahlrecht im BTHG für jeden enthalten ist. Vor dem Gesetz muss jeder gleich sein, und einzelne dürfen nicht in Abseits gedrängt werden.
In der Vergangenheit wurden bei der Novellierung von Sozialgesetzen des öfteren von Seiten der Politik Dinge Menschen mit Behinderung versprochen, die bei der Abstimmung der Gesetze nicht eingehalten wurden. Es ist zu befürchten, dass dies beim BTHG wieder so sein wird.
Von Gisela Maubach
"Wer noch erwerbstätig sein kann, wird gefördert, viele andere drohen künftig von Teilhabeleistungen ausgeschlossen und in die Pflege verschoben zu werden", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Ganz herzlichen Dank an Ulrich Schneider für diese endlich mal sehr deutliche Aussage!!!
Mal abwarten, ob diese Trennung in "brauchbare" und "nicht brauchbare" Menschen mit Behinderung nun auch bei weiteren Protesten thematisiert wird und nicht nur diejenigen Verbände als angebliche Interessenvertreter angehört werden, die viel eher die Interessen ihrer Sondereinrichtungen vertreten.
Es ist einfach nur noch skandalös, dass der "Wert" eines Lebens über das Ermöglichen von Menschenrechten entscheiden soll und dass das Ausgrenzen von "unbrauchbaren" Menschen in Gruppen unter ihresgleichen auch noch mit zweckentfremdeten Formulierungen schöngeredet wird.
Was für eine Scheinheiligkeit innerhalb unserer Gesellschaft, in der nur noch das Recht des Stärkeren durchgesetzt werden kann!