Großer Handlungsbedarf in Deutschland

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Logo des Deutschen Instituts für Menschenrechts
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Bild: DIMR

Genf (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßte im Anschluss an die gestrige Sitzung des UN-Menschenrechtsrates zur Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland in Genf, dass zahlreiche Staatendelegationen die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland aufgegriffen haben.

"Die Empfehlung, die Barrierefreiheit von Privaten per Gesetz verpflichtend auszuweiten, verweist auf den großen Handlungsbedarf, der in Deutschland besteht", heißt es in einer Presseinformation des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Das Institut begrüßte, dass die Zusage der Bundesregierung, die Menschenrechte von Migranten und den Schutz vor Rassismus als Themen von großer Bedeutung aus dem UPR-Verfahren mit zurück in die innenpolitische Debatte in Deutschland zu nehmen sowie die bisherigen Anstrengungen Deutschlands in diesem Bereich kritisch zu überprüfen. Zugleich bedauert das Institut, dass Deutschland seine selbstgesetzte Vorgabe, im UPR-Verfahren die Menschenrechtslage in Deutschland offen und selbstkritisch zu diskutieren, in der Sitzung nicht durchgängig umgesetzt hat. Dies gilt etwa für die Äußerungen zu Fragen der Verbesserung der Aufklärung von Vorwürfen von Polizeigewalt durch die Einführung einer umfassenden Kennzeichnungspflicht für Polizisten und der Garantie unabhängiger Beschwerdeverfahren.